
Tarifübersicht
Eine geplante Musiknutzung muss vorher bei uns angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung gelten verschiedene Tarife.
Die Urhebervergütung leiten wir an unsere Mitglieder – Komponistinnen, Textdichter und Musikverlegerinnen – weiter.
Der einfachste Weg zur Anmeldung einer Musiknutzung:
Musik bei Klanginstallationen
Musik bei Klanginstallationen
Musikkneipen, Clubs, Diskotheken
Sanitäreinrichtungen
Vervielfältigung (sog. DJ-Tarif)
Audiovisuelle Produktionen
Bildungsmedien
Hörbücher, Hörspiele
Karikaturen, Parodien und Pastiches
Musik & Musikvideo kostenfreies Streaming
Musik & Musikvideo kostenpflichtiges Streaming
Musik & Musikvideo kostenpflichtiges Streaming (B2B)
Webseiten
Musikprodukte und Produkte mit gemischten Inhalten
(Tarif VR-MT-H Kategorie 1, Tarif VR-MT-H Kategorie 2)
Filmherstellungsrecht
Audio Datenträger
Weiterleitung im Gastronomiebereich
Weiterleitung im Krankenhaus
Weiterleitung durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Krankenhäusern etc. (Tarif WR-S KKH)
Weiterleitung in Seniorenheimen
Weiterleitung durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Seniorenheimen etc. (Tarif WR-S 3)
Industrie-, Lehr-, Dokumentationsfilm
Vervielfältigung/ Verbreitung audiovisueller Produktionen (Tarif T-W-AV)
Regelmäßige Erotikfilmvorführung
Regelmäßige Erotikfilmvorführungen außerhalb von Filmtheatern (Tarif T-R-E)
Vergütungssätze Planetarien
Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Planetarien (Tarif P)
Aufenthaltsräume Sozialeinrichtungen
Wiedergabe in Aufenthaltsräumen von Sozialeinrichtungen (Tarif WR-AS)
Fernsehsendung im Unternehmen
Wiedergabe von Fernsehsendungen in Unternehmen (Tarif FS-Unternehmen)
Sanitäreinrichtungen
Musikwiedergaben mittels Radio oder Tonträger in Sanitäranlagen (Tarif WR San)