Umstellung Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Für Musiknutzungen seit dem 01.01.2023 wurden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt/ Umsatz/ Mitgliedsbeiträge oder Aufwände für die Musikdarbietung von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt.
Die Umstellung erfolgte aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Weg von den Bruttowerten hin zu den Nettowerten.
Wenn Sie einen Vertrag mit uns haben, der unter die Umstellung fällt, haben wir Sie bereits angeschrieben, damit Sie die Werte über das Onlineportal auf Nettowerte ändern.
Nachfolgend finden Sie alle betroffenen Tarife mit Rechenbeispielen. Mit den Beispielen können Sie die Rechnungshöhe mit dem Vorjahr abgleichen.
Tarif E
Tarif M-CD
Tarif M-SP
Tarif M-U
Tarif M-V
Tarif P-K
Tarif R
Tarif U-Büh
Tarif U-T
Tarif U-V
Tarif WR-KS
Tarif WR-KS-F
Tarif WR-N
WR-T-BAL
Fragen und Antworten
Für Ihre Nettowerte ziehen Sie einfach von Ihren Eintrittsgeldern bzw. Ihrem Umsatz, oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für Sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren ab.
Überprüfen Sie, ob wir auf der Rechnung den Nettowert für den Eintritt bzw. Umsatz angewendet haben. Falls nicht, teilen Sie uns über das Onlineportal den Nettowert als Änderung zur Rechnung mit.
Wenn ihr Vertrag von der Umstellung betroffen ist, haben wir Sie bereits dazu angeschrieben. Prüfen Sie, ob Sie uns bereits die Nettowerte zu ihrem Vertrag mitgeteilt haben. Falls nicht, teilen Sie uns die Nettowerte über das Onlineportal als Änderung zum Vertrag mit.
Im Ergebnis stellt die Umstellung sicher, dass die GEMA die tarifliche Einstufung an dem Nettoumsatz bzw. dem Netto-Eintritt vornimmt. Wenn der Nettoumsatz bzw. der Netto-Eintritt höher ausfällt, kann auch die Rechnung an die GEMA höher ausfallen.