Nicht vergessen: Musik auf Ihrer Silvesterveranstaltung: Jetzt anmelden

Junger Mann tanzt im blauen Hemd durch den Büro Flur.

Unternehmenshörfunk

Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA Repertoires im Rahmen von Unternehmenshörfunk (Tarif WR-I-UHF)

Der Tarif WR-I-UHF gilt, wenn Sie Werke des GEMA Repertoires im Unternehmenshörfunk wiedergeben, sofern die Sendungen ausschließlich zu firmeninternen Zwecken und nur für die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens produziert und wiedergegeben werden.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Unternehmen, die einen Hörfunk betreiben

So melden Sie die Musik im Unternehmenshörfunk an

Um Musik in Ihrem Unternehmenshörfunk anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:

  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
  • Rechnungsanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
  • Datum/Beginn der Musiknutzung
  • Art der Musikwiedergabe: Unternehmenshörfunk

Alle Details zum Tarif

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

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