Livemusik
Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (Tarif U-V)
Die Vergütungssätze U-V finden – unabhängig von der Art der Veranstaltung und unabhängig in welchem Zusammenhang die Musikaufführung stattfindet – für Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter Anwendung.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
Dieser Tarif gilt z. B. für
- Ball, Vereinsfest
- Bunter Abend
- Karnevalssitzung, Prunksitzung, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching
- Zeltfestveranstaltung, Bierzelt, Kirchweih, Kirmes, Kerve
- Umzug
- Tanzveranstaltung
- Events vor geladenen Gästen
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FAQs
Konzerte sind Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik mit Musikern, bei denen Musik für eine vorrangig zu diesem Zweck versammelte Hörerschaft erklingt und im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.
Unter diesen Voraussetzungen sind ggfs. keine Konzerte im Sinne des Tarifs U-K z. B. Silvesterveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Musikfrühschoppen, Brunch mit Musik, sog. Kohlfahrten, Livemusik auf Stadtfesten, generell Veranstaltungen, auf denen der Verzehr von Speisen und Getränken keine nur untergeordnete Rolle spielt.
Unter diesen Voraussetzungen sind ggfs. keine Konzerte im Sinne des Tarifs U-K z. B. Silvesterveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Musikfrühschoppen, Brunch mit Musik, sog. Kohlfahrten, Livemusik auf Stadtfesten, generell Veranstaltungen, auf denen der Verzehr von Speisen und Getränken keine nur untergeordnete Rolle spielt.
In Eintrittsgeldern enthaltene Getränkegutscheine werden dann nicht als Eintrittsgeld berücksichtigt, soweit der Getränkegutschein nicht personengebunden ist und sich auf Getränke des üblichen Getränkeangebotes bezieht.
Unter einer das „übliche Getränkeangebot umfassende Getränkepauschale“ ist mindestens eine Auswahl diverser alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke zu verstehen.
Unter einer das „übliche Getränkeangebot umfassende Getränkepauschale“ ist mindestens eine Auswahl diverser alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke zu verstehen.
• Leihe von Geräten und Mobiliar (Tische, Stühle, Schirme, Kühlschränke, Geschirr/Besteck, Theken, Rednerpult).
• Zahlung einer Rückvergütung.
• Rabatte / vergünstigte Einkaufskonditionen auf Waren/Produkte.
• Werbetafeln, Plakate, Bandenwerbung etc. von der Zulieferindustrie, die schon vorher im Betrieb vorhanden waren.
• Werbetafeln, Leuchtwerbung etc., die eigens für eine Veranstaltung aufgestellt werden, für die aber speziell für diese Veranstaltung kein Geld fließt.
• Gratis-Ware, geschenkte Getränke oder Speisen (z. B. ein Fass Bier der Brauerei), wenn diese Getränke oder Speisen kostenlos abgegeben werden, z.B. auch für spezielle Promotion-Aktionen.
• Zahlung einer Rückvergütung.
• Rabatte / vergünstigte Einkaufskonditionen auf Waren/Produkte.
• Werbetafeln, Plakate, Bandenwerbung etc. von der Zulieferindustrie, die schon vorher im Betrieb vorhanden waren.
• Werbetafeln, Leuchtwerbung etc., die eigens für eine Veranstaltung aufgestellt werden, für die aber speziell für diese Veranstaltung kein Geld fließt.
• Gratis-Ware, geschenkte Getränke oder Speisen (z. B. ein Fass Bier der Brauerei), wenn diese Getränke oder Speisen kostenlos abgegeben werden, z.B. auch für spezielle Promotion-Aktionen.