Karikaturen, Parodien und Pastiches
Gesetzliche Vergütung für Diensteanbieter (§2 UrhDaG), z. B. Plattformen mit User Generated Content (Tarif VR-OD 18)
Sofern Nutzer/-innen von User-Generated-Content-Plattformen GEMA Repertoire in Form von Memes, Remixes, Fan Fiction o. Ä. nutzen (nachahmen und/oder kombinieren von GEMA Repertoire mit eigenen oder anderen Inhalten), erfolgt die Lizenzierung und Vergütung durch den jeweiligen Diensteanbieter, z. B. die Plattform. Grundlage dafür sind § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 UrhDaG in Verbindung mit § 51a UrhG.
Wichtig: Der Tarif gilt nur für die Betreiber der Plattformen und nicht für die Nutzer/-innen, die Inhalte hochladen. Informationen für User finden Sie in unserem Hilfecenter.
Für wen gilt der Tarif?
Der Tarif gilt für
- Diensteanbieter, die der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verschaffen, darunter sind u. a. Plattformen mit User Generated Content zu verstehen.
Der Tarif gilt nicht für
-
Nutzer/-innen der genannten Dienste (Plattformen), die Inhalte hochladen.
So melden Sie die Musik an
Wenn Sie ein Diensteanbieter sind und Karikaturen, Parodien und Pastiches auf ihrer Plattform lizenzieren wollen, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de.
Wenn Sie als User Memes, Remixes, Fan Fiction o. Ä. auf eine Plattform hochladen, die Sie nicht selbst betreiben, benötigen Sie dafür keine Lizenz nach Tarif VR-OD 18. Bitte beachten Sie in diesem Fall unsere FAQs zum Herstellungsrecht.