Filmvorführungen
Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei regelmäßigen Tonfilmvorführungen, außer in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen (Tarif T-R)
Die Vergütungssätze T-R gelten für Musikwiedergaben bei regelmäßigen Tonfilmvorführungen, unabhängig von der Art des Films (z. B. Spielfilm oder Kurzfilm).
Sie gelten jedoch nicht für die Wiedergabe von Live-Musik (z. B. bei Stummfilmen) sowie nicht für Filmvorführungen in Filmtheatern und in Videoeinzelkabinen.
Sie gelten nicht für Erotikfilmvorführungen.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- einzelne Kinoabende (z. B. in Vereinen)
- Kinderfilmecken und Kinderkinos im Einzelhandel und in Praxen
Musik per Formular anmelden
Um Ihre Musik anzumelden, füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken es an kontakt@gema.de.
Im Onlineportal finden Sie Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. Sobald Ihre Anmeldung bearbeitet ist, sehen Sie diese auch im Onlineportal.