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Equipment einer Filmproduktion

Filmvideo

Filmvideo auch Produkt-/Zeitschriftenbeilage (VR-BT-H 3/VR-BT-H 4)

Die Vergütungssätze gelten grundsätzlich für die Vervielfältigung und Verbreitung von in Filmproduktionen enthaltenen Werke des GEMA-Repertoires bei der Erstverwertung von originären Filmvideoproduktionen und der Zweitverwertung von Kino- und Fernsehfilmen zum persönlichen Gebrauch.

Bei Sonderprodukten gilt der Vergütungssatz VR-BT-H 4, d.h. für Beigaben zu Zeitschriften, zu sonstigen Produkten, zu Dienstleistungen oder zur Promotion von Filmvideoveröffentlichungen und zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als Filmvideofachhandel).

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Nur für Anmeldungen bis 31.12.2024

Dieser Tarif gilt nur bei Anmeldungen bis 31.12.2024. Erfahren Sie mehr über die neue und einfachere Tarifstruktur ab 01.01.2025. 

Weitere Informationen 

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Tel.: +49 (0) 89 48003 800
E-Mail: info-vr@gema.de

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