Erotikbildtonträger
Tarif für das Vermieten von Erotikbildtonträgern (Tarif V-BT-E)
Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Erotikbildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.
Erläuterung: Wenn Sie Erotikbildtonträger verleihen oder vermieten, müssen Sie die Musik, die darauf verwendet wird, von uns lizenzieren lassen. Hier gilt der Tarif V-BT-E.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Videotheken
- Erotikeinzelhandel mit Videoverleih
So melden Sie Erotikbildtonträger an
Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musiknutzung: Vermieten von Erotikbildtonträgern