Table-Dance-Lokale u. Ä.
Tarif für regelmäßige Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Table-Dance-Lokalen, Striptease-Lokalen usw. (Tarif WR-N)
Die Vergütungssätze WR-N finden für Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Table-Dance-Bars, Striptease-Lokalen und ähnlichen Einrichtungen Anwendung.
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FAQs
Werden im Ausnahmefall Veranstaltungen/Öffnungstage mit einem höheren Netto-Eintrittsgeld durchgeführt, als dies vertraglich geregelt ist, werden diese Veranstaltungen/Öffnungstage zusätzlich nach den Vergütungssätzen M-V lizenziert, wobei sich das für den Tarif M-V zu berücksichtigende Netto-Eintrittsgeld aus der Differenz des tatsächlichen Netto-Eintrittsgeldes und dem vertraglich nach den Bedingungen der Vergütungssätze WR-N geregelten, durchschnittlichen, wöchentlichen Netto-Eintrittsgeld bemisst.
Der Ausnahmefall ist auf 6 Veranstaltungen im Kalenderjahr begrenzt. Darüber hinaus gehende Veranstaltungen werden entsprechend der Vergütungssätze M-V mit dem tatsächlichen Netto-Eintrittsgeld lizenziert.
Beispiel für eine Tarifberechnung gem. M-V bei erhöhtem Netto-Eintrittsgeld in WR-N:
- Bestehender Vertrag gem. WR-N: Eintritt Freitag 5 Euro, Samstag 7 Euro = 12 Euro
- = 6 Euro durchschnittliches, wöchentliches Netto-Eintrittsgeld
- Erhöhtes Netto-Eintrittsgeld: Samstag 8 Euro
- Berechnung gem. M-V: Da das erhöhte Netto-Eintrittsgeld von 8 Euro über dem gem. WR-N bereits lizenzierten, durchschnittlichem Netto-Eintrittsgeld von 6 Euro liegt, muss diese Veranstaltung/Öffnungstag gem. M-V mit einem Netto-Eintrittsgeld in Höhe von 2 Euro gemeldet/nachlizenziert werden.