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Mann sitzt vor Bildschirm und Mischpult

Bildtonträger

Vermieten von Bildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs o. Ä. (Tarif V-BT)

Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.

Die Vergütungssätze V-BT finden für die Lizenzierung des Vermietens oder Verleihens von Bildtonträgern Anwendung.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Videotheken

So melden Sie die Bildtonträger an

Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:

  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
  • Rechnungsanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
  • Datum/Beginn der Musiknutzung
  • Art der Musiknutzung: Vermieten von Bildtonträgerna

Weitere Informationen

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