Bildtonträger
Vermieten von Bildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs o. Ä. (Tarif V-BT)
Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.
Die Vergütungssätze V-BT finden für die Lizenzierung des Vermietens oder Verleihens von Bildtonträgern Anwendung.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Videotheken
So melden Sie die Bildtonträger an
Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musiknutzung: Vermieten von Bildtonträgerna