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Fernsehsendungen

Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS)

Die Vergütungssätze FS gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Fernsehsendungen im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.

Dieser Tarif gilt z. B. für Fernsehwiedergaben bei bzw. in:

  • Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
  • Gastronomischen Betrieben
  • Aufenthaltsräumen, Warteräumen
  • Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
  • Fitnessstudios, Sportstudios
  • Spielhallen
  • Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
  • Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen, ambulante Verkaufsstellen
  • Passagen und Parkflächen

Weitere Informationen zum Tarif

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