Fernsehsendungen
Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS)
Die Vergütungssätze FS gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Fernsehsendungen im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.
Dieser Tarif gilt z. B. für Fernsehwiedergaben bei bzw. in:
- Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
- Gastronomischen Betrieben
- Aufenthaltsräumen, Warteräumen
- Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
- Fitnessstudios, Sportstudios
- Spielhallen
- Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
- Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen, ambulante Verkaufsstellen
- Passagen und Parkflächen