Bildtonträger mit Spielen
Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern mit Spielen (Tarif V-BT-G)
Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern mit Spielen (Games) jeder Art durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.
Erläuterung: Wenn Sie Bildtonträger mit Spielen verleihen oder vermieten, müssen Sie die Musik, die darauf verwendet wird, von uns lizenzieren lassen. Hier gilt der Tarif V-BT-G.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Einzelhandelsgeschäfte mit Game-Vermietung/-verleih
- Videoclubs mit Game-Vermietung/-verleih
- Videotheken
So melden Sie Bildtonträger mit Spielen an
Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musiknutzung: Vermieten von Bildtonträgern mit Spielen