Unternehmensfernsehen
Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen von Unternehmensfernsehen (Tarif WR-I-UFS)
Der Tarif WR-I-UFS gilt für die Musiknutzung durch Wiedergabe von Programmen im Rahmen von Unternehmensfernsehen, die für Unternehmen zu firmeninternen Zwecken ausschließlich für die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens produziert und wiedergegeben werden.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
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Unternehmen, die ein Unternehmensfernsehen betreiben
So melden Sie die Musik im Unternehmensfernsehen an
Um Musik in Ihrem Unternehmensfernsehen anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musikwiedergabe: Unternehmensfernsehen