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Frau schaut sich Musikvideos auf iPad an

Musikvideo

Musikvideo auch Produkt-/Zeitschriftenbeilage (VR-T-H 3/VR-T-H 5)

Die Vergütungssätze gelten grundsätzlich für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires als Musikvideo (Videoclip und Konzertvideo) und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch.

Bei Sonderprodukten gilt der Vergütungssatz VR-T-H 5, d.h. für Beigaben zu Zeitschriften, zu sonstigen Produkten, zu Dienstleistungen oder für Musikvideos zur Promotion von Musikvideo-Veröffentlichungen und für Musikvideos, die zum Vertrieb über besondere Vertriebswege (andere Vertriebswege als Fachhandel) veröffentlicht werden.

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Nur für Anmeldungen bis 31.12.2024

Dieser Tarif gilt nur bei Anmeldungen bis 31.12.2024. Erfahren Sie mehr über die neue und einfachere Tarifstruktur ab 01.01.2025. 

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Tel.: +49 (0) 89 48003 800
E-Mail: info-vr@gema.de

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