Meine Setlists: Setlist einreichen im GEMA Onlineportal
Erfahren Sie, was eine Setlist ist und warum sie so wichtig ist. Außerdem erklären wir, wie Sie Ihre Setlists bei der GEMA einreichen: mit dem Service Meine Setlists im GEMA Onlineportal. Mit hilfreichen Tipps für Veranstalterinnen und andere GEMA Kunden sowie für GEMA Mitglieder.
Was eine Setlist ist. Und warum sie so wichtig ist.
Eine Setlist (auch Musikfolge oder Titelliste) ist eine Liste von Songs, die eine Musikerin, ein Musiker oder eine Band aufführen möchte oder bereits aufgeführt hat. Da die Setlist die gespielten Musikstücke und ihre Reihenfolge festlegt, trägt sie wesentlich zum Gelingen eines Konzerts bei.
Bei der GEMA erfüllt die Setlist noch eine ganz andere Aufgabe. Denn nur wenn wir nach dem Konzert die Setlist erhalten, können wir die GEMA Vergütung an die beteiligten Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage als Tantiemen ausschütten. Die Setlist sorgt also dafür, dass auch wirklich die das Geld bekommen, die es verdient haben.
Einreichen ist Pflicht. Meine Setlists praktisch.
Bei jeder Livemusikveranstaltung benötigen wir spätestens sechs Wochen nach der Aufführung die Setlist. Sind Sie Veranstalterin oder Veranstalter? Dann liegt die Pflicht bei Ihnen, uns eine Setlist zu übermitteln. Sie können diese Aufgabe aber auch delegieren, z. B. an die Band, wie wir unten näher ausführen.
Um eine Setlist einzureichen, nutzen Sie Meine Setlists im GEMA Onlineportal. Der Service bietet Ihnen viele Vorteile, wie z. B. die praktische Suchfunktion, das Speichern von Vorlagen und die übersichtliche Darstellung.
So delegieren Sie das Einreichen einer Setlist
Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung auch delegieren:
Setlists für Veranstaltungen im Ausland einreichen
Ihre Vorteile mit Meine Setlists im GEMA Onlineportal:
Schnelles Ausfüllen: Reichen Sie eine oder mehrere Setlists innerhalb weniger Minuten ein
- Erstellen Sie Titellisten durch den Zugriff auf unsere Werke-Datenbank
- Speichern Sie Adressen von Veranstalterinnen, Veranstaltungsorten und musikalischen Leiterinnen bzw. Bandleadern und verwenden Sie diese wieder
- Erstellen Sie ähnliche Setlist durch die unkomplizierte Übernahme bestehender Angaben
- Behalten Sie den Überblick über bereits verschickte und sich noch in Arbeit befindende Setlists
Musikfolgen für Live-Veranstaltungen im In- und Ausland papierlos einreichen
Als Musiknutzerin und Musiknutzer wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Sie im Anschluss an Veranstaltungen in Deutschland Musikfolgen bzw. Setlists an die GEMA senden. Nur mit diesen Informationen können wir die Lizenzzahlungen an die Urheber weiterleiten. Daher bieten wir Veranstalterinnen, GEMA Mitgliedern und Bandleadern/Musikalischen Leitern unseren Online Service Meine Setlists an. GEMA Mitglieder können hier auch für Veranstaltungen im Ausland Musikfolgen bzw. Setlists einreichen, die von der GEMA dann zu Kontrollzwecken an die jeweils zuständigen Schwestergesellschaften weitergeleitet werden.
Reklamationen
In Ihrer Live-Ausschüttung fehlt eine Veranstaltung? Reklamieren Sie jetzt schnell und unkompliziert im Onlineportal! Und so geht's:
-
Melden Sie sich im Onlineportal als Musikurheber an und wählen Sie im Service Meine Setlists die Option Setlist einreichen.
-
Wählen Sie Ich bin nicht der Veranstalter und füllen Sie das Formular aus (Pflichtfelder beachten).
-
Geben Sie das Datum der Veranstaltung ein und setzen Sie das Häckchen Im Rahmen einer Reklamation melden.
- Geben Sie auf den nächsten Seiten die Details und die Setlist der reklamierten Veranstaltung an.
- Mit Setlist einreichen bestätigen Sie den Vorgang. Die Reklamation wird direkt an uns weitergeleitet.