Musik auf Ihrem Weihnachtsmarkt: Jetzt anmelden

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Tarifübersicht

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.

Die Urhebervergütung leitet die GEMA an ihre Mitglieder – den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern – weiter.

Der einfachste Weg zur Anmeldung einer Musiknutzung:

Aktuelle Tarife

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Schematische Darstellung des Hilfecenters