Musik gewerblich nutzen: GEMA Vergütung für Firmenfeiern & mehr

Mann in Bus
Die ideale Mitarbeiterin

Beliebt und flexibel einsetzbar. Musik im Betrieb.

Sie bedanken sich mit einer Firmenfeier bei Ihren Mitarbeitenden, es steht ein Firmenjubiläum an oder Sie präsentieren Ihrer Kundschaft ein neues Produkt – dabei darf eines nicht fehlen, um die Veranstaltung lebendig zu gestalten: die Musik!

Doch nicht nur bei Betriebsfeiern, auch im betrieblichen Alltag kann Musik in Ihrem Unternehmen wichtige Funktionen übernehmen, z. B. in Videos auf Ihrer Website, als Warteschleifenmusik für Anrufende oder als Hintergrundmusik im Betrieb.

Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik gewerblich nutzen und bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Musik für Firmenfeiern

Von feierlich bis ausgelassen: Mit Musik zur gewünschten Stimmung.

Sie planen eine geschlossene Veranstaltung (z. B. eine Firmen-Weihnachtsfeier) und möchten diese unterhaltsam gestalten? Ob Wohlfühlatmosphäre oder ausgelassene Feier: Mit der passenden Musik erzielen Sie die gewünschte Stimmung. Die Lizenz zu spielen, was Sie möchten, erhalten Sie von uns, der GEMA.

Die Vergütung richtet sich nach Ihren Gesamtkosten für die Musik (Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Aufwendungen für Bühne und Technik, etc.) und die Anzahl Ihrer Gäste. Bei einer Firmenveranstaltung haben Sie oftmals nicht die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Veranstaltung auf Ihre Gäste umzulegen. Um diese Kosten zu berücksichtigen, dividieren wir die Netto-Aufwendungen durch die Anzahl der Gäste. Als Raumgröße nehmen wir für jeweils 150 Gäste 100 qm.

Wird Ihre Veranstaltung zusätzlich oder ausschließlich online gestreamt? Dafür benötigen Sie eine separate Lizenz. Grundlage für die Berechnung sind die auf den Stream bezogenen Netto-Einnahmen (auch aus Werbung, Sponsoring, Spenden, etc.), die Veranstaltungsdauer und der jeweilige Musikanteil.

Frauen und Männern unterhalten Catering und Getränken in der Hand.
Angestellte unterhalten sich an einem Tisch umgeben von grünen Pflanzen.

Gut eingestimmte Kunden durch perfekt abgestimmte Musik.

In Ihrem Unternehmen legen Sie viel Wert auf eine freundliche Atmosphäre. Wenn z. B. Kundinnen warten, soll für sie die Zeit so angenehm wie möglich sein. Musik trägt dazu wesentlich bei. Egal, ob Sie entspannten Sound in der Telefonwarteschleife nutzen, Ihre Kundschaft in Ihren Geschäftsräumen mit einem Fernseher unterhalten oder Ihre Homepage mit Musik untermalen möchten: die Rechte hierfür erhalten Sie direkt von uns aus einer Hand. Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Musik spielen, die Kunden und Mitarbeiterinnen gefällt.

So melden Sie die genutzten Tarife im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Firmenfeier, Hintergrundmusik o. Ä. ermitteln*.

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

*Sie können im Preisrechner gezielt nach „Firmenfeier“ suchen.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Firmen

Meine Firmenveranstaltung ist für einen geschlossenen bzw. eingeladenen Personenkreis. Warum muss ich an die GEMA zahlen?

Zu Ihrer Veranstaltung kommen ausschließlich Gäste, die Sie auch selbst einladen. Oder Sie feiern nur mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Betriebsfremde Personen haben keinen Zutritt. Handelt es sich also um eine geschlossene Gesellschaft? Nicht was das Urheberrecht angeht. Demnach gilt jede Musikaufführung als öffentlich, wenn nicht alle anwesenden Personen mit dem Veranstalter in einer persönlichen Beziehung, z. B. einem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichem Verhältnis, verbunden sind. Für Musik, die Sie z. B. auf einer privaten Party, einer Geburtstagsfeier oder zuhause mit Ihren Freunden spielen, müssen Sie also keine GEMA Vergütung bezahlen. Firmenveranstaltungen gelten hingegen als öffentlich.
Personen sitzen auf einer Dachterasse mit Getränken und essen Burger.

FAQ – häufige Fragen von Unternehmen an die GEMA

Für das Livestreaming Ihrer Veranstaltung bieten wir Ihnen eine Lizenz im Tarif VR-OD 15 an. Neben der Liveausstrahlung können die Zuschauer den Stream dabei auch anhalten und zurückspulen.

Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen z. B. als Musik auf Ihrer Homepage, können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10 erwerben.
Als Hybride Events bezeichnet man Veranstaltungen, die vor Ort sowie online stattfinden. Das sind 2 unterschiedliche Formen der Öffentlichkeit und somit sind zwei unterschiedliche Tarife betroffen. Daher melden Sie die Veranstaltung vor Ort (U-V oder M-V) sowie auch online (VR-OD-15) bei uns an.

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker/-innen
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Einen Nachlass in Höhe von bis zu 20 % erhalten Sie als Musiknutzer/-in, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.
 
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung einhalten.
 
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.

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