Musik gewerblich nutzen: GEMA Vergütung für Firmenfeiern & mehr
Beliebt und flexibel einsetzbar. Musik im Betrieb.
Sie bedanken sich mit einer Firmenfeier bei Ihren Mitarbeitenden, es steht ein Firmenjubiläum an oder Sie präsentieren Ihrer Kundschaft ein neues Produkt – dabei darf eines nicht fehlen, um die Veranstaltung lebendig zu gestalten: die Musik!
Doch nicht nur bei Betriebsfeiern, auch im betrieblichen Alltag kann Musik in Ihrem Unternehmen wichtige Funktionen übernehmen, z. B. in Videos auf Ihrer Website, als Warteschleifenmusik für Anrufende oder als Hintergrundmusik im Betrieb.
Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik gewerblich nutzen und bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Von feierlich bis ausgelassen: Mit Musik zur gewünschten Stimmung.
Sie planen eine geschlossene Veranstaltung (z. B. eine Firmen-Weihnachtsfeier) und möchten diese unterhaltsam gestalten? Ob Wohlfühlatmosphäre oder ausgelassene Feier: Mit der passenden Musik erzielen Sie die gewünschte Stimmung. Die Lizenz zu spielen, was Sie möchten, erhalten Sie von uns, der GEMA.
Die Vergütung richtet sich nach Ihren Gesamtkosten für die Musik (Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Aufwendungen für Bühne und Technik, etc.) und die Anzahl Ihrer Gäste. Bei einer Firmenveranstaltung haben Sie oftmals nicht die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Veranstaltung auf Ihre Gäste umzulegen. Um diese Kosten zu berücksichtigen, dividieren wir die Netto-Aufwendungen durch die Anzahl der Gäste. Als Raumgröße nehmen wir für jeweils 150 Gäste 100 qm.
Wird Ihre Veranstaltung zusätzlich oder ausschließlich online gestreamt? Dafür benötigen Sie eine separate Lizenz. Grundlage für die Berechnung sind die auf den Stream bezogenen Netto-Einnahmen (auch aus Werbung, Sponsoring, Spenden, etc.), die Veranstaltungsdauer und der jeweilige Musikanteil.
Gut eingestimmte Kunden durch perfekt abgestimmte Musik.
So melden Sie die genutzten Tarife im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Firmenfeier, Hintergrundmusik o. Ä. ermitteln*.
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Die wichtigsten GEMA Tarife für Firmen
Veranstaltungen mit Livemusik
Veranstaltungen mit Tonträgern
Hintergrundmusik durch Tonträger
Hintergrundmusik durch Hörfunk
Hintergrundmusik durch Fernsehen
Unternehmensfernsehen
Musik auf Unternehmenswebseiten
Imagefilme oder Werbespots
Meine Firmenveranstaltung ist für einen geschlossenen bzw. eingeladenen Personenkreis. Warum muss ich an die GEMA zahlen?
FAQ – häufige Fragen von Unternehmen an die GEMA
Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen z. B. als Musik auf Ihrer Homepage, können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10 erwerben.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker/-innen
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.