GEMA Anmeldung für Friseursalons, Kosmetikstudios, Beautyshops und Co.
Musik macht nicht nur Laune. Sondern auch Umsatz.
Ob Friseursalon oder Kosmetikstudio, Barbershop oder Tattoostudio, Nagelstudio oder Beautyshop: In Ihrem Laden legen Sie viel Wert auf eine angenehme Atmosphäre. Musik? Gehört selbstverständlich dazu! Auch weil sie für gute Stimmung sorgt und bei der Arbeit motiviert. Doch Musik macht nicht nur Laune, sondern oft auch Umsatz. So kann sie z. B. dazu beitragen, dass Ihre Kundinnen und Kunden länger bleiben und gern wiederkommen. Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen und für ihre Arbeit fair bezahlt werden, gibt es uns, die GEMA. Bei uns melden Sie die Musik für Ihr (Kosmetik-)Studio, Ihren (Friseur-)Salon oder (Beauty-)Shop an.
So melden Sie die Musik in Ihrem Salon/Studio im Onlineportal an
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Den Preis für dauerhafte Musik ermitteln und dabei Handel, Dienstleistung, Arzt etc. auswählen
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Die Daten eingeben und Ihre Anmeldung abschließen
Ihr Laden. Ihre Musik.
Hören Sie gern Musik aus dem Radio, stellen Sie sich lieber ihre eigenen Playlists zusammen oder nutzen Sie einen CD-Player? Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Hintergrundmusik spielen, die Ihnen und Ihren Gästen gefällt. Nutzen Sie dafür Tonträger/Streaming (Tarif M-U), Radio (Tarif R) oder wenn Sie möchten natürlich auch das Fernsehen (Tarif FS). Den Preis können Sie ganz einfach im GEMA Onlineportal berechnen und die Hintergrundmusik auch gleich anmelden.
Vergleichen können Sie die Tarife auch anhand unserer Tarifübersicht für diverse Branchen.
Eröffnungsfeiern, Firmenjubiläen und sonstige Veranstaltungen extra anmelden
Die wichtigsten GEMA Tarife für Friseursalons, Kosmetik-, Nagelstudios und Co.
Wiedergabe von Fernsehsendungen
Kleinbild bis 106cm/42“ Diagonale bzw. Großbild ab einer Diagonale größer als 106 cm/42“
(Tarif FS)
Veranstaltungen mit Tonträgern
Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
(Tarif M-V)
Warum muss ich für meinen Salon/mein Studio an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Salon, Studio oder Shop Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Salon, Studio oder Shop.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
Warum GEMA freie Musik keine echte Alternative ist
Natürlich besteht die Möglichkeit, GEMA freie Musik in Ihrem Salon oder Studio zu spielen. Aber wollen Sie wirklich auf musikalische Vielfalt, bekannte und persönliche Hits in Ihrem Laden verzichten? Das Angebot an GEMA freier Musik ist eher gering, die Songs meist vollkommen unbekannt, aber bezahlen müssen Sie dafür natürlich auch!
Es kann sogar sein, dass der Preis für eine einzige CD mit GEMA freier Musik teurer ist als die GEMA Gebühr für ein ganzes Jahr. Mit Ihrer GEMA Anmeldung haben Sie praktisch unbegrenzte Möglichkeiten in Ihrer Musikauswahl und sind nicht an ein paar Tonträger mit lizenzfreier Musik gebunden, die Sie täglich hoch und runter dudeln müssen.
So können Sie sparen
Gesamtvertragspartner
Sind Sie Mitglied in einem Verein oder Verband, der ein Gesamtvertragspartner der GEMA ist? In diesem Fall erhalten Sie bis zu 20 % Rabatt auf alle Rechnungsbeträge. Die Voraussetzung: Der Verein oder Verband muss Sie rechtzeitig als Mitglied bei uns gemeldet haben. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Gesamtvertragspartner-Seite.
FAQ – häufige Fragen von Friseursalons, Kosmetikstudios und Co zur GEMA
Entscheidend ist, welche Räume mit Musik bespielt werden. Diese fließen in die Berechnung ein. Wir verrechnen die Raumgröße in 100-qm-Schritten:
- 1 qm bis 100 qm
- 101 qm bis 200 qm
- usw.
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.
Über das Onlineportal können Sie die Nutzung von Hintergrundmusik melden, beispielsweise die Tonträger-, Radio- oder Fernsehnutzung im Friseursalon.
Außerdem können Sie über das Onlineportal auch Veranstaltungen wie Eröffnungsfeiern, Firmenjubiläen oder einen „Tag der offenen Tür“ anmelden.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
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Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
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Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
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Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
FAQ – häufige Fragen von Friseursalons, Kosmetikstudios und Co zur GEMA
Ob Änderungen oder Kündigungen, bitte denken Sie daran, uns diese immer einen Monat vor der Fälligkeit Ihrer Verträge mitzuteilen. Später eingehende Mitteilungen können wir erst zur nächsten Fälligkeit berücksichtigen.