Als Tanzschule oder Tanzlehrer Ihre Tanzkurse bei der GEMA anmelden

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Tanzen macht Spaß, gesund und glücklich. Auch dank Musik.

Tanzen bedeutet Freude, Spaß und Miteinander, ist gesund und macht glücklich, hält körperlich fit – und geistig. Tanzen kann zugleich Kunst und Sport sein und dabei: eine Vorbereitung aufs Leben. In Ihrer Tanzschule bzw. als Tanzlehrerin bringen Sie Ihren Teilnehmern die ersten Schritte bei und, wenn diese wollen, noch einige mehr.

Ob Salsa, ChaChaCha, Tango oder Disco Fox: Erst die Musik verleiht den Schritten ihre Leichtigkeit, Magie und Eleganz. Damit die Schöpferinnen und Schöpfer dieser Musik nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie die gespielte Musik bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Eins, zwei, drei, eins, zwei, drei

Ein Tarif für alle Kurse in Ihrer Tanzschule vor Ort

Die ersten Schritte fallen vielleicht noch etwas unsicher aus, doch schon bald gleiten Sie ganz intuitiv – ähnlich wie beim Tanzen übers Parkett – durchs GEMA Onlineportal. Hier berechnen Sie den Preis und melden Ihre Kurse an. Für sämtliche Kurse in der Tanzschule gilt der Tarif WR-Tanz, auch wenn Sie freier Tanzlehrer ohne eigene Schule sind.

Melden Sie uns für Ihre Kurse bitte

  • quartalsweise die gesamten dazugehörigen Netto-Kurshonorare (s. u.)
  • die Anzahl der Kursteilnehmenden
  • und das innerhalb von 6 Wochen nach Ende des vorangegangenen Quartals (eine monatliche Meldung ist selbstverständlich auch möglich).
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So berechnet sich das Netto-Kurshonorar:

+  Direkt für die Kurse entrichtetes Entgelt der Kursteilnehmenden

+ Anteilige Beiträge der Kursteilnehmenden (z. B. Monats- oder Jahresbeiträge)

– Umsatzsteuer

– evtl. Vorverkaufs- und Systemgebühren

= Netto-Kurshonorar


Sie erhalten von uns Einzelabrechnungen über 4,46 % der erzielten Netto-Kurshonorare.
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Anderes Medium, andere Tarife

Online-Tanzkurse melden Sie zusätzlich an

Tanzkurse, die Sie zusätzlich online oder rein online anbieten, melden Sie mit dem passenden Online-Tarif an. Hier kommt es darauf an, wie Sie Ihren Online-Tanzkurs anbieten. Wir unterscheiden folgende Möglichkeiten:
 
  • Online-Tanzkurs als Live-Streaming, z. B. via Zoom (Tarif VR-OD 15 II., 2. Kategorie)
  • Online-Tanzkurs als Video on Demand Streaming; z. B. wenn Ihre Tanzenden Kurs-Videos auf Ihrer Homepage anschauen können (Tarif VR-OD 10 II. 2. (5))
Nicht vergessen: Auch Hintergrundmusik auf der Website, z. B. Musikuntermalung auf Ihrer Homepage, melden Sie bei uns an (Tarif VR-OD 10 II. 2. (3)).
Unsere Tarife für Veranstaltungen

Tanzen auf Partys, Wettbewerben und Abschlussbällen

Ihm wird lange entgegengefiebert, freudig, aber manchmal auch mit einem mulmigen Gefühl: Der Tanzabschlussball ist oft der Höhepunkt eines Tanzkurses. Doch auch Tanzpartys, Discoabende oder Milongas in Ihrer Tanzschule sind etwas Besonderes und locken Gäste. Wichtig ist, dass Sie all Ihre Veranstaltungen eigenständig anmelden, und das bevor sie stattfinden. Diese sind nicht über den Tarif für Tanzkurse abgedeckt. Wir unterscheiden:
 

  • Veranstaltungen mit Livemusik, wie beispielsweise Partys, Discoabende, Übungsabende, Tanztees, Galas, Bälle oder Milongas (Tarif U-V)
  • Veranstaltungen mit Tonträgermusik, wie etwa Partys, Discoabende, Übungsabende, Tanztees, Galas, Bälle oder Milongas (Tarif M-V)
  • Tanzschulabschlussbälle: Der Tarif U-V-KS greift dann, wenn Tanzkurse von Tanzschulen der Abschlussveranstaltung vorgeschaltet waren und letztere den Abschluss bildet. Und wenn sich die Veranstaltung vornehmlich an die Tanzkursteilnehmenden und deren Begleitpersonen richten (Tarif U-V-KS). Mehr in den FAQ
  • Konzerte, Festivals oder Ähnliches (Tarif U-K)
  • Tanzturniere, Wettbewerbe oder andere Tanzveranstaltungen mit sportlichem Charakter (Tarif M-SP); mehr über Musik auf Sportveranstaltungen erfahren Sie auf unserer Branchenseite für Sportvereine.
  • Vervielfältigung von Tonträgern: Kommen bei Veranstaltungen Vervielfältigungen in Form von selbst gebrannten CDs oder kopierten MP3s zum Einsatz, melden Sie diese an (Tarif VR-Ö). Mehr dazu auf unserer Branchenseite für DJs.


Unser Tipp:
Sollte eine Veranstaltung mal schlecht besucht sein, so können Sie innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns einen Antrag auf Angemessenheit einreichen.

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Personen sitzen an einem Tisch mit verschiedenen Speisen und Getränken.
Gastronomie und Selbstgebranntes

Hintergrundmusik im Bar- oder Bistrobereich

In Ihrer Tanzschule finden nicht nur Tanzkurse, Workshops oder Veranstaltungen statt, sondern sie verfügt auch über einen Bar- und Bistrobereich, der öffentlich zugänglich ist und in dem Musik läuft: In dem Fall melden Sie die Wiedergabe ganz einfach als Hintergrundmusik für Gastronomie im Onlineportal an (Tarif M-U). Auch Vervielfältigungen in Form von selbst gebrannten CDs oder kopierten MP3s melden Sie dort an (Tarif VR-Ö).

So melden Sie als Tanzschule Ihre Musik bei der GEMA an

  1. Den Preis für den Tanzkurs, die Veranstaltung, etc. ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Bei Live ein Muss

Reichen Sie die Setlist für Ihre Veranstaltung ein 

Damit die daran verdienen, die es auch verdienen: Spätestens 6 Wochen nach einer Livemusikveranstaltung übermitteln Sie uns eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke – die sogenannte Setlist. Mithilfe der Setlist schütten wir die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke aus.



Eine Setlist einzureichen, ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür im Onlineportal Meine Setlists. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps. 

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Warum muss ich als Tanzschule an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Tanzschule oder Tanzlehrer an die GEMA zahlen. Wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.

Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 90.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.

FAQ – häufige Fragen von Tanzschulen zur GEMA Anmeldung

Ihr Kurshonorar für die Kurse umfasst sämtliche Kostenbeiträge der Teilnehmenden. Dem Kurshonorar sind neben den direkt für den Kurs entrichteten Entgelten auch die anteiligen pauschalen Beiträge der Kursteilnehmenden (z. B. Monats- oder Jahresbeiträge) hinzuzurechnen.

Ihre erzielten Kurshonorare (Kurseinnahmen), geben Sie abzüglich der Umsatzsteuer an.

Sie teilen uns immer für den entsprechenden Zeitraum die gesamten erzielten Kurshonorare (Kurseinnahmen) mit.
Der Tarif WR-Tanz sieht keine vertragliche Regelung mit vierteljährlicher oder jährlicher Vorauszahlung vor. Sie melden uns innerhalb von 6 Wochen nach Ende des vorangegangenen Quartals Ihre konkreten erzielten Kurshonorare und erhalten dann eine darauf genau abgestimmte Abrechnung.

Der Tarif U-V-KS für Tanzschulabschlussball trifft auf Ihre Veranstaltung nur zu, wenn folgende Punkte gegeben sind:

  • dass der Abschlussveranstaltung Tanzkurse von Tanzschulen vorgeschaltet waren
  • die Abschlussveranstaltung nur dem Abschluss dieser Tanzkurse dient und nicht in andere Veranstaltungen integriert ist
  • die Abschlussveranstaltung sich vornehmlich an die Tanzkursteilnehmenden und deren Begleitpersonen richtet
  • die Veranstaltungsdauer in der Regel 4 Stunden nicht übersteigt

Alle von den o. g. Punkten abweichenden Veranstaltungen fallen unter die Tarife U-V bzw. M-V für Veranstaltungen und sind im Onlineportal als „Party/Feier/Tanz/ Bälle“ anzumelden.

Ja, müssen Sie. Ein Kurs oder Workshop setzt sich aus einer Folge von Unterrichtseinheiten zusammen. Hier werden Bewegungen oder Tanzfiguren sowie mit dem Tanzen verbundene Fertigkeiten vermittelt. Diese Art der Musiknutzung wird als Kurs mit dem Tarif WR-Tanz angemeldet und mit 4,46 % der erzielten Kurshonorare berechnet.

Begleitend zum Tanzunterricht bieten viele Tanzschulen mit regelmäßigen Tanzpartys auch Übungsmöglichkeiten außerhalb der Kurszeit oder im Anschluss eines Workshops an. Hierfür melden Sie bitte Ihre Tanzparty oder Ihren Übungsabend in unserem Onlineportal als Veranstaltung an, z. B. als „Party“, zusätzlich zur Kursanmeldung.

Gerne weisen wir hier erneut auf die Möglichkeit hin, bei Veranstaltungen einen Angemessenheitsantrag einzureichen, wenn Ihre Veranstaltung nicht so gut besucht war oder nur geringfügige Einnahmen im Vergleich zum Eintrittsgeld generiert hat. Diese Möglichkeit besteht im Prinzip bei jedem Veranstaltungstyp.

Begleitend zum Tanzunterricht bieten viele Tanzschulen mit regelmäßigen Tanzpartys auch Übungsmöglichkeiten außerhalb der Kurszeit oder im Anschluss eines Workshops an. Hierfür melden Sie bitte Ihre Übungsabende oder -nachmittage in unserem Onlineportal als Veranstaltung, z. B. als „Party“ an.

Im Gegensatz zum Kurs oder Workshop, der aus Unterrichtseinheiten besteht und Wissen vermittelt, steht beim Übungsabend das bereits Erlernte im Fokus, was weiterhin geübt werden möchte. Ein wichtiger Aspekt ist hier auch die Geselligkeit sowie einfach bei guter Musik zu tanzen.

Tanz-Festivals dauern in der Regel mehrere Veranstaltungstage, es gibt oft diverse Workshops, an denen Trainer und Tanzpaare unterrichten, und zeitgleich finden noch Veranstaltungen wie Tanzpartys oder Shows statt, die das Tanz-Festival abrunden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie uns für die Workshops des Tanz-Festivals die gesammelten Einnahmen mitteilen.

Zusätzlich sind die Veranstaltungen mit dem höchsten Eintrittspreis anzumelden. Sollte die Veranstaltung ausschließlich in dem Tanz-Festival-Preis inkludiert sein, so wird die Veranstaltung mit einem Eintrittsgeld von EUR 0,00 angemeldet.

Ein Tanzturnier melden Sie bitte, bevor es stattfindet, als Sportveranstaltung in unserem Onlineportal an. Hierbei ist die Musik integrierter oder unverzichtbarer Bestandteil der Sportart und der Tarif M-SP II. 1 findet Anwendung. Bei Bällen mit integriertem Tanzturnier werden 50 % des Eintrittsgeldes als Berechnungsgrundlage angesetzt.

Veranstalterin oder Veranstalter sind Sie in der Regel dann, wenn Sie für die Organisation der Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe verantwortlich sind. Wenn jemand Drittes in Ihrer Tanzschule eine Veranstaltung durchführt, muss der- oder diejenige die Veranstaltung vor Stattfinden anmelden.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters