Alle Infos zur GEMA für Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen
Musik wirkt sich positiv auf Ihren Geschäftserfolg aus
Musik wirkt auf Menschen, beeinflusst deren Stimmung und sorgt für die passende Atmosphäre. Damit ist Musik ein entscheidender Erfolgsfaktor in Ihrem Hotel, Ihrer Pension, Ihrem Boardinghouse oder in Ihrer Ferienwohnung. Zusätzlich kann Musik positiv auf die Stimmung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken. Wissen Sie um diese Kraft der Musik?
Für alle öffentlichen Bereiche, in denen Sie Musik nutzen, erhalten Sie unsere GEMA Lizenzrechte komfortabel aus einer Hand: von der Hintergrundmusik in der Bar oder dem Frühstücksraum über die Musik im Wellness-/Fitnessbereich bis zu den Fernsehgeräten auf den Hotelzimmern.
3 Arten, wie Sie Musik in der Hotellerie nutzen können
Musik auf Fernseh- und Radiogeräten im Hotelzimmer
Hintergrundmusik für Restaurant, Bar oder Wellnessbereich
Musik auf Veranstaltungen wie Konzert, Gala-Dinner oder Brunch
So einfach melden Sie Musik im Onlineportal an
-
Den Preis für Musik in der Hotellerie ermitteln
-
Im Onlineportal einloggen/registrieren
-
Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Die GEMA Tarife für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen
Weiterleitung in Hotelzimmer u. Ä.
Wiedergabe von Fernsehsendungen
Veranstaltungen mit Tonträgern/DJs
Warum als Hotel oder Gasthof an die GEMA zahlen?
Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 95.000 Mitglieder aus: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Hotel oder Gasthof.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Wichtig zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Der entscheidende Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.FAQ – häufige Fragen zu GEMA in Hotels und Pensionen
In unserem Tarif WR-S1 für die Weiterleitung in Hotelzimmer ist bereits berücksichtigt, dass die Belegungsquote im Schnitt deutlich unter 100 % liegt.
Bei den gemeinsamen Tarifverhandlungen mit dem DEHOGA haben wir uns auf einen pauschalen Betrag geeinigt, der nicht nach der tatsächlichen Belegung gestaffelt ist. Das erleichtert Ihnen als Musiknutzer die Anmeldung und spart uns Verwaltungs- und Kontrollaufwände, die wir sonst durch höhere Lizenzgebühren an Sie weitergeben müssten.
Der Begriff „Weiterleitung“ bezieht sich darauf, wie Radio- und/oder TV-Signale in Ihre Hotelzimmer geleitet/gesendet werden. In der Regel geschieht dies über Satellit, Kabel, Antenne bzw. IP-TV.
Für diese „Weiterleitung“ von TV und Radio benötigen Hotels, Pensionen und sonstige Beherbergungsbetriebe eine Lizenz der Urheber, da die Weiterleitung einer öffentlichen Wiedergabe entspricht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt und sogar präzisiert, dass es dafür unerheblich ist, wie das Signal technisch weitergeleitet wird.
Die für die Weiterleitung notwendigen Rechte liegen bei unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GVL, Corint Media (ehemals VG Media), ZWF, GEMA). Sie können diese aber zentral bei der GEMA lizenzieren, indem Sie einen Vertrag nach dem Tarif WR-S1 bei uns abschließen.
FAQ – häufige Fragen zu GEMA in Hotels und Pensionen
In unserem Tarif WR-S1 für die Weiterleitung in Hotelzimmer ist bereits berücksichtigt, dass die Belegungsquote im Schnitt deutlich unter 100 % liegt.
Bei den gemeinsamen Tarifverhandlungen mit dem DEHOGA haben wir uns auf einen pauschalen Betrag geeinigt, der nicht nach der tatsächlichen Belegung gestaffelt ist. Das erleichtert Ihnen als Musiknutzer die Anmeldung und spart uns Verwaltungs- und Kontrollaufwände, die wir sonst durch höhere Lizenzgebühren an Sie weitergeben müssten.
Der Begriff „Weiterleitung“ bezieht sich darauf, wie Radio- und/oder TV-Signale in Ihre Hotelzimmer geleitet/gesendet werden. In der Regel geschieht dies über Satellit, Kabel, Antenne bzw. IP-TV.
Für diese „Weiterleitung“ von TV und Radio benötigen Hotels, Pensionen und sonstige Beherbergungsbetriebe eine Lizenz der Urheber, da die Weiterleitung einer öffentlichen Wiedergabe entspricht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt und sogar präzisiert, dass es dafür unerheblich ist, wie das Signal technisch weitergeleitet wird.
Die für die Weiterleitung notwendigen Rechte liegen bei unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GVL, Corint Media (ehemals VG Media), ZWF, GEMA). Sie können diese aber zentral bei der GEMA lizenzieren, indem Sie einen Vertrag nach dem Tarif WR-S1 bei uns abschließen.
Sie zahlen für ein Hotelzimmer eine GEMA Vergütung von 27,25 € netto (zzgl. 7% USt.) bei Abschluss eines Jahresvertrags. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem GEMA Betrag sowie den Beiträgen folgender weiterer Verwertungsgesellschaften: VG Wort, GVL, Corint Media (ehemals VG Media), ZWF. (Die Beitragssätze der weiteren Verwertungsgesellschaften finden Sie im Bundesanzeiger.)
Unsere Saisonverträge berücksichtigen die Zeiträume mit Buchungsmöglichkeit. Für die Zeiträume der Betriebsruhe benötigen Sie keine Lizenzrechte.
Je nach Art der Musikwiedergabe sind das die GVL, die VG Wort, Corint Media (ehemals VG Media) sowie die ZWF.
Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein. Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet. Aufgabe der GEMA ist es, die Rechte von Musikurheberinnen und -urhebern wahrzunehmen und zu verwerten.
Wir bieten Ihnen jährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweisen.
Ob Änderungen oder Kündigungen, bitte denken Sie daran, uns diese immer einen Monat vor der Fälligkeit Ihrer Verträge mitzuteilen. Später eingehende Mitteilungen können wir erst zur nächsten Fälligkeit berücksichtigen.
Mit einigen Verbänden wie zum Beispiel DEHOGA oder HgK bestehen Gesamtverträge, über die Sie einen Nachlass erhalten. Wichtig für Sie: Die Meldung der Mitgliedschaften erfolgt ausschließlich über die Verbände an uns. Außerdem gewähren wir den Nachlass nur, wenn die jeweilige Musiknutzung vorab angemeldet wurde.
Zahlt Ihre Kundin oder Ihr Kunde einen Gesamtpreis, in dem Essen, Getränke, Dekoration etc. enthalten sind, geben Sie diesen Preis bitte auch an. Bis 75 € berechnen wir pauschal 1/3 vom Gesamtpreis, wenn keine Kalkulation vorliegt. Über 75 € Eintritt ist eine Kalkulation obligatorisch. Vom Gesamtpreis ziehen wir die Kosten für Essen und Getränke ab.