So melden Sie Ihre Musik im Einzelhandel bei der GEMA an
Musik im Einzelhandel: Großer Effekt für kleinen Beitrag
Die richtige Musik im Einzelhandel kann viel bewirken. Musik, die angenehme Gefühle und Erinnerungen weckt, weil sie von der Kundschaft in Ihrem Geschäft auch privat gern gehört wird. Entscheiden Sie sich für das GEMA Weltrepertoire und Sie sind vollkommen frei in der Musikauswahl, d. h. Sie können spielen, was Sie möchten, darunter auch bekannte Hits. Diese Musik wirkt positiv auf das Konsumerlebnis, motiviert zum Kauf und ist markenprägend. Dabei erhalten Sie Hintergrundmusik schon für einen geringen monatlichen Beitrag.
Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie die Musik für Ihr Ladengeschäft bei uns anmelden, aber auch für besondere Anlässe wie Eröffnungsfeiern, die lange Einkaufsnacht oder Modenschauen, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Mit Musik im Laden die gewünschte Atmosphäre erzeugen
Erzeugen Sie mit der richtigen Hintergrundmusik in Ihrem Geschäft die Atmosphäre, die Sie möchten. Musik kann Ihrer Kundschaft helfen, zu entspannen. Die Atmung und Herzfrequenz werden langsamer, der Blutdruck sinkt: Entspannt nimmt man sich mehr Zeit, man stöbert und kauft mehr. Noch ein Tipp: Die Musik sollte allerdings nicht zu laut sein, um keinen Stress zu erzeugen oder gar die Kundschaft zu vertreiben.
Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Musik spielen, die Ihren Mitarbeiterinnen und Kunden gefällt. Nutzen Sie dafür Tonträger (Tarif M-U), Radio (Tarif R) oder das Fernsehen (Tarif FS). Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Hintergrundmusik im GEMA Onlineportal (unter „Dauerhaft“) an.
Eröffnungsfeiern, Modenschauen, Firmenjubiläen u. Ä. extra anmelden
Events im Einzelhandel erzeugen Aufmerksamkeit, sorgen für einen vollen Laden und kurbeln das Geschäft an. Beispiele dafür sind Eröffnungsfeiern, Modenschauen, verkaufsoffene Sonntage oder was auch immer Ihnen für Ihre Kundinnen und Kunden einfällt. Wichtig ist, dass Sie jede Veranstaltung gesondert im GEMA Onlineportal anmelden. Denn Musik auf Veranstaltungen ist nicht mit Ihrem Tarif für Hintergrundmusik abgegolten. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung mit in der Regel mehr Publikum, bei denen die Musik eine noch größere Rolle spielt.
Wir unterscheiden Veranstaltungen mit Tonträgern (Tarif M-V) und solche mit Livemusik (Tarif U-V). Melden Sie beides im GEMA Onlineportal an.
So melden Sie Musik im Einzelhandel im Onlineportal an
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Den Preis für Hintergrundmusik/Ihre Veranstaltung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Die wichtigsten Tarife für Supermärkte, Einkaufszentren und Co.
Veranstaltungen mit Tonträgern
Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-V)
Übersichtlich dargestellt finden Sie sämtliche Tarife in unserer Tarifübersicht. Neben den Vergütungssätzen für Hintergrundmusik finden Sie darin auch die Tarife für Musik in Warteschleifen, Online-Nutzungen (in geringem Umfang) sowie für Vervielfältigung (z. B. Kopieren von Original-CDs).
Tarifübersicht für Einzelhandel, Arztpraxen, Friseurbetriebe u. Ä.
Warum muss ich für meinen Einzelhandel an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich womöglich, warum Sie für Ihr Geschäft Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Ladengeschäft.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im urheberrechtgesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
GEMA freie Musik im Einzelhandel – keine echte Alternative
Wenn in Ihrem Einzelhandelsgeschäft Musik laufen soll, die andere Menschen auch privat hören, die Emotionen und positive Gefühle weckt, dann ist Musik von der GEMA sicherlich die richtige Wahl. Denn mit GEMA freier Musik verzichten Sie auf musikalische Vielfalt, bekannte und persönliche Hits. Auch GEMA freie Musik kostet Geld und ist nicht unbedingt günstiger; erst recht nicht, wenn man das Preis-Leistungsverhältnis bedenkt.
Wenn Sie bei der GEMA eine Lizenz erwerben, sorgen Sie außerdem dafür, dass die Musikschaffenden fair bezahlt werden. Damit diese Menschen auch in Zukunft die Musik komponieren und schreiben, die wir lieben. Denn hinter ihrer kreativen Leistung steckt harte Arbeit. Wie das Patentrecht Erfinderinnen und Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden.
FAQ – häufige Fragen vom Einzelhandel an die GEMA
Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein. Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet.
Wir bieten Ihnen jährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweisen.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur nächsten Fälligkeit und richtet sich nach der Vertragslaufzeit.
Einen Nachlass in Höhe von bis zu 20 % erhalten Sie als Musiknutzer/-in, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind, mit dem wir einen Gesamtvertrag abgeschlossen haben.
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung und zum Einreichen der Setlist einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker/-innen
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Über das Onlineportal können Sie Musikwiedergaben in Telefonwarteschleifen anmelden. Mit dem Tarif W-Tel können Sie auch folgende Funktionen nutzen:
- Telefonansagen
- Telefon-Sonderdienste wie Telefon-Auskünfte (z. B. Wetter in Skigebieten)
- Telefon-Gewinnspiele
- Audiotext-Dienste
- sonstige Informationsdienste
Darüber hinaus gelten die Vergütungssätze für die Nutzung von Werken des GEMA Repertoires in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern.
Sie lassen sich Musik für Ihr Geschäft individuell zusammenstellen, dann sind Sie hier richtig! Über das Onlineportal können Sie Ihre Musiknutzung für Ladenfunk anmelden.
Über das Onlineportal können Sie auch weitere Veranstaltungen anmelden. Dazu gehören beispielsweise Firmenevents, Modenschauen, Werbeveranstaltungen, Lesungen mit Musik, Premierenpartys, Filmvorführungen oder Veranstaltungen wie ein „Tag der offenen Tür“ mit Livemusik.
Für das Livestreaming Ihrer Veranstaltung bieten wir Ihnen eine Lizenz im Tarif VR-OD 15 an. Neben der Liveausstrahlung können die Zuschauenden den Stream dabei auch anhalten und zurückspulen.
Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen, z. B. als Musik auf Ihrer Homepage, können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10 erwerben.
Die Setlist ist eine Liste mit allen Songs einer Band bzw. einer Künstlerin, die auf einem Konzert oder Festival gespielt werden. Mithilfe der Setlist wissen wir, wessen Musik wann und wo gespielt wurde, und können die Einnahmen aus Lizenzen an die richtigen Urheberinnen und Urheber als Tantiemen auszahlen.
Folgende Angaben müssen auf der Setlist stehen:
- Name der Band/des Künstlers
- alle gespielten Lieder (inkl. Zugaben)
- Datum und Ort des Auftritts
- Ihre Kundennummer
- bei Coversongs: Urheberin/Interpret der Originalversion des Songs
Im besten Fall sagen Sie uns noch die Uhrzeit des Auftritts und die Werknummern der gespielten Musik. Die fertige Setlist können Sie im Onlineportal mit dem Service Meine Setlist einreichen. Mehr zum Thema Setlist erfahren Sie unter Setlist einreichen im GEMA Onlineportal.