Ihre GEMA Anmeldung für Musik in der Gastronomie
Musik in der Gastronomie: Hebt die Stimmung und den Umsatz.
Ob Restaurant oder Kneipe, Café oder Bar, Gaststätte, Systemgastronomie oder Nachtclub: Musik hebt die Stimmung, sorgt für eine angenehme Atmosphäre und steigert das Wohlbefinden Ihrer Gäste. Mit Musik bleiben diese in der Regel länger sitzen und konsumieren mehr. Aus diesem Grund hat sich z. B. das Genre der Barmusik etabliert – entspannte Klänge, die für den Genuss von mehr Getränken sorgen. Damit die Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Bei uns melden Sie die Musik für Ihren gastronomischen Betrieb an, aber auch für besondere Anlässe wie Livemusik oder Straßenfeste.
So können Sie Musik in der Gastronomie mit der GEMA nutzen
Mit Hintergrundmusik Atmosphäre im Restaurant schaffen
Musik in der Kneipe oder Bar gehört für die meisten Gäste einfach dazu. Aber auch im Restaurant und Café lässt sich mit der passenden Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen. Sie wird ein „Teil“ der Einrichtung. Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Musik spielen, die Ihnen und Ihren Gästen gefällt. 3 Pakete stehen Ihnen dabei zur Auswahl. Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Hintergrundmusik im GEMA Onlineportal an.
Das richtige Paket für Ihr Lokal
Paket Gastronomie S
24/7 Lieblingslieder abspielen
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Basis-Leistungen*
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Radio
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Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
-
TV
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Videostreaming/DVD
Paket Gastronomie M
Zeigen sie die großen Sportevents
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Basis-Leistungen*
-
Radio
-
Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
-
TV
-
Videostreaming/DVD
Paket Gastronomie L
genießen sie alles inklusive
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Basis-Leistungen*
-
Radio
-
Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
-
TV
-
Videostreaming/DVD
- Recht zur öffentlichen Wiedergabe des nahezu gesamten Weltrepertoires mit über 70 Mio. Songs an 365 Tagen pro Jahr – und damit der Musik, die zu Ihrem Lokal, Ihren Kundinnen und Mitarbeitern passt
- auf Gastronomieflächen
- rechtssicher
- einfach online abschließen und verwalten
Das richtige Paket für Ihr Lokal
Für die Hintergrundmusik in Ihrem Lokal bieten wir verschiedene Pakete an. Spielen Sie ausschließlich Musik ab oder zeigen Sie Ihren Gästen auch TV-Übertragungen und vielleicht sogar Videostreaming? Wählen Sie das passende Paket für Ihre Bedürfnisse. Alle 3 Pakete haben starke Basis-Leistungen inklusive.
Paket Gastronomie S
enthalten:
- Basis-Leistungen*
- Radio
- Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
nicht enthalten:
- TV
- Videostreaming
Paket Gastronomie M
enthalten:
- Basis-Leistungen*
- Radio
- Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
- TV
nicht enthalten:
- Videostreaming
Paket Gastronomie L
enthalten:
- Basis-Leistungen*
- Radio
- Audiostreaming/Tonträger (z. B. CD)
- TV
- Videostreaming
Mit Veranstaltungen ein größeres Publikum ansprechen
Sie planen z. B. eine Barnacht, ein Konzert mit Live-Musik oder einen Abend mit DJ? Mit Veranstaltungen können Sie Aufmerksamkeit erzeugen, ein größeres Publikum ansprechen und Ihre Gäste an sich binden. Wichtig: Veranstaltungen sind nicht über Ihren Hintergrundmusikvertrag abgedeckt, sondern müssen separat angemeldet werden. Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an.
Die wichtigsten GEMA Tarife für die Gastronomie im Überblick
- Wiedergabe von Tonträgern (Tarif M-U): CDs, Streaming wie z. B. Spotify, Musik vom Laptop, etc.
- Wiedergabe von Radio (Tarif R)
- Wiedergabe von Fernsehsendungen (Tarif FS): Kleinbild bis 106cm/42“ Diagonale bzw. Großbild ab einer Diagonale größer als 106 cm/42“
- Veranstaltungen mit Tonträgern (Tarif M-V)
- Veranstaltungen mit Live-Musik (Tarif U-V)
- Vervielfältigung, sog. DJ-Tarif (Tarif VR-Ö)
Warum muss ich für Musik in der Gastronomie an die GEMA zahlen?
Sie fragen Sie vielleicht, warum Sie für Musik in Ihrem Restaurant, Ihrem Café oder Ihrer Bar an die GEMA zahlen. Doch das Geld ist nicht für uns, sondern für die über 95.000 Mitglieder, die Teil unseres Vereins sind: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in der Gastronomie.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
FAQ – häufige Fragen zur GEMA und der Musiknutzung in der Gastronomie
Entscheidend ist, welche Räume mit Musik bespielt werden. Diese fließen in die Berechnung ein. Wir verrechnen die Raumgröße in 100-qm-Schritten:
- 1 qm bis 100 qm
- 101 qm bis 200 qm
- usw.
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung und zum Einreichen der Setlist einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.
In der Setlist benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Titel der Musikstücke
- Urheberin/Interpret und Bearbeiterin
Bei Konzerten der Ernsten Musik zusätzlich:
-
die Anzahl der ausübenden Künstler Künstler (Musikerinnen, Sänger)
- die Spieldauer des Titels – für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis
- Sofern sie Ihnen vorliegen: die Mitgliedsnummern der Urheberinnen und deren Werknummern sowie die Verlage
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Hintergrundmusik (oder dauerhafte Musiknutzung) und Veranstaltungen. Letztere melden Sie immer separat im Onlineportal an, auch wenn Sie einen Vertrag für Hintergrundmusik haben. Schließlich handelt es sich um eine andere Art der Musiknutzung (s. o.).
(Sonder-)Veranstaltungen können z. B. Konzerte mit Unterhaltungsmusik sein, Wortkabarett- oder Comedy-Veranstaltungen, Lesungen mit Musik, Filmvorführungen oder Veranstaltungen wie ein „Tag der offenen Tür“ mit Livemusik.
Von nichts kommt nichts – dieses Sprichwort gilt auch für Musik. Hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichter steckt harte Arbeit. So wie das Patentrecht den Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden – mit einem gesetzlich verbrieften Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Hier unterstützt die GEMA beide Seiten, indem sie den Nutzern die Rechte einräumt und den Urhebern die dafür angemessene Vergütung sichert. Die GEMA ist also der Partner und die Schnittstelle zwischen Ihnen und den kreativen Urhebern, die eben genau diesen Erfolgsfaktor geschaffen haben. Unser Ziel: Der Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder, die Vertretung ihrer Interessen und die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Der Erwerb einer Lizenz ist die Voraussetzung für eine faire Entlohnung von Musikschaffenden und damit für das Fördern von Musik.
Ihren Betrieb melden Sie ab, indem Sie Ihren Vertrag mit uns kündigen. Loggen sich dazu im GEMA Onlineportal ein. Unter Mein Bereich in Meine Verträge können Sie unter Optionen den aktiven Vertrag kündigen. Dabei geben Sie noch das Kündigungsdatum und den Kündigungsgrund an. Wichtig: Die Kündigungsfrist hängt von der Vertragslaufzeit ab, die Sie gewählt haben: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
Oder ziehen Sie lediglich um und möchten Ihren gastronomischen Betrieb woanders fortführen? In dem Fall können Sie uns im Onlineportal auch den Umzug mitteilen. Wie das geht, steht in unserem Hilfecenter-Artikel.
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Über das Onlineportal können Sie auch weitere Veranstaltungen anmelden. Dazu gehören sowohl Konzerte mit Unterhaltungsmusik, Wortkabarett- oder Comedy-Veranstaltungen, Lesungen mit Musik, Premierenpartys, Filmvorführungen oder Veranstaltungen wie ein „Tag der offenen Tür“ mit Livemusik oder der „Theaterball“.
Außerdem können Sie über das Onlineportal auch die Nutzung von Hintergrundmusik melden, beispielsweise die Tonträger- oder Radionutzung im Theatercafé.