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Der neue GEMA Tarif für Bowling – so melden Sie ihn an

Mann auf Bowlingbahn

Auf den Spaß kommt es an. Mit Musik kommt er schneller ins Rollen.

Die Kugel rollt und rollt und … Strike! Ob jung oder alt, Einsteigerin oder Profi, ob mit Familie, unter Freundinnen oder Kollegen: Bowling ist eine wunderbare Kombination aus sportlichem Wettkampf, Spiel und vor allem Spaß. Und damit die gute Laune noch schneller ins Rollen kommt, hören Ihre Gäste die passende Musik. Über uns, die GEMA, melden Sie diese an, damit auch die Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen. Dafür gibt es jetzt auch einen eigenen Tarif für Bowlingbahnen.

Der GEMA Tarif für Bowling – so melden Sie ihn an

Mit unserem neuen Tarif für Bowlingbahnen – gemeinsam aufgestellt mit dem Bundesverband Bowling e. V. – schaffen wir Klarheit und Transparenz. Läuft auf Ihren Bowlingbahnen Musik, wird eine Vergütung nach dem Tarif WR-Bowl fällig. Er gilt für:

  • Tonträger
  • Bildtonträger
  • Hörfunksendungen 
  • Fernsehsendungen

Die Höhe der Vergütung hängt dabei von der Anzahl der vorhandenen Bowlingbahnen ab. Für integrierte Gastronomie kommt noch ein kleiner Zusatzbetrag hinzu. Das Gute: Damit sind sämtliche Musikwiedergaben ohne Veranstaltungscharakter innerhalb des Raumes, in dem sich die Bahnen befinden, abgegolten.

Die Vergütung beträgt pro Bowlingbahn und Jahr:
(1) Basisvergütung 81,00 €
(2) Zusatzvergütung für integrierten Gastronomiebetrieb
(pro Bowlingbahn und Jahr)
9,00 €
Die Vergütung beträgt pro Bowlingbahn und Jahr:
 
(1) Basisvergütung
81,00 €
(2) Zusatzvergütung für integrierten Gastronomiebetrieb
(pro Bowlingbahn und Jahr)
9,00 €

Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Regelungen eingeräumt. Die Gewährung des Gesamtvertragsnachlasses setzt die fristgerechte Meldung von Musiknutzungen und der für die Berechnung der Vergütungshöhe erforderlichen Angaben über das Onlineportal der GEMA – insoweit vorhanden – voraus.

So einfach melden Sie Ihre Musik für Bowling im Onlineportal an

  1. Den Preis für Musik beim Bowling ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Veranstaltungen mit Musik melden Sie extra an

Der Tarif WR-Bowl gilt für Hintergrundmusik auf Ihren Bowlingbahnen. Veranstaltungen mit Live-Musik melden Sie gesondert an, da es sich um eine andere Art der Musiknutzung handelt. Dabei gilt der Tarif U-V. Bei Veranstaltungen mit Tonträgern prüfen wir, ob es sich um eine Musikwiedergabe mit Veranstaltungscharakter handelt und ob ggf. eine gesonderte Abrechnung nach dem Tarif M-V erfolgen muss.

Warum muss ich für meine Bowlingbahnen an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie für Ihre Bowlingbahn an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. beim Bowling.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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Jetzt Musik für Bowling im Onlineportal anmelden

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FAQ – Häufige Fragen zu Bowling und GEMA

Teilen Sie uns bitte die Anzahl Ihrer Bahnen und wie Sie die Musik nutzen (Hörfunk, Tonträger etc.) einfach und schnell über unser Onlineportal mit.

Liegt Ihnen der Code für unser Onlineportal nicht (mehr) vor, senden wir Ihnen diesen gern an Ihre bei uns hinterlegte Hauptanschrift erneut zu. Weitere Informationen zur Online-Registrierung finden Sie unter Onlineportal Login & Registrierung.

Ist die Online-Anwendung bei Ihnen nicht möglich, füllen Sie das Formular Musiknutzungen auf Bowlingbahnen aus und senden es per E-Mail an kontakt@gema.de. Sie erhalten dann von uns ein Angebot für einen Anschlussvertrag. 

Ihr bestehender Vertrag endet zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das genaue Datum finden Sie in dem Schreiben, das wir Ihnen geschickt haben. Sie erhalten ein neues Vertragsangebot als Anschlussvertrag, sobald Sie uns die erforderlichen Daten online oder über den Fragebogen mitgeteilt haben.

Nein, das ist nicht möglich. Der neue Tarif WR-Bowl sieht ausschließlich eine jährliche Vertragslaufzeit vor.

Alle Räume, die sich in dem Raum der Bowlingbahnen befinden, einschließlich der Sanitärbereiche. Integrierte Gastronomiebereiche melden Sie wie im Tarif WR-Bowl vorgesehen mit an. Es wird dafür ein kleiner Zusatzbetrag fällig. Räumlich abgetrennte und externe Gastronomiebereiche sind nicht über den Tarif WR-Bowl abgegolten. Diese melden Sie gesondert an, damit wir Sie lizenzieren können.
Als Mitglied eines unserer Gesamtvertragspartner erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf die jährliche Vergütung. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Online-Formular unter Gesamtvertragspartner an.
Nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

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