Die GEMA und Kirchenkonzerte, Musik auf kirchlichen Veranstaltungen und in Gottesdiensten
Musik hat einen festen Platz im religiösen Leben
Feierliche Orgelklänge, ergreifende Gitarrenakkorde, Menschen, die gemeinsam singen: Musik hat einen festen Platz im religiösen Leben und damit auch in unseren Kirchen. In erster Linie gilt das natürlich für Gottesdienste und religiöse Andachten. Doch die Kirchen öffnen ihre Tore beispielsweise auch für Konzerte, Gospels, Feste, Jugendarbeit und Filmvorführungen mit Musik. Damit die Schöpfer der verwendeten Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Diese Musiknutzungen melden Kirchen oft bei der GEMA an
Konzerte der Ernsten Musik
(Tarif E)
Gospelkonzerte, Konzerte mit neuem Liedgut, Unterhaltungsmusik und Kabarett
(Tarif U-K)
Sommerfeste im Freien
(Tarif U-ST)
Filmvorführungen
(Tarif T)
Musik in der Jugendarbeit
(Tarif WR-KJA)
Musik auf Internetseiten
Music-on-Demand und Video-on-Demand zum Herunterladen oder Streamen, Lineares Streaming
(Tarif VR-OD-15)
Veranstaltungen mit Tonträgern
(Tarif M-V)
Notenkopien in kirchlichen Kindertagesstätten
(Tarif F-Ki 2)
So melden Sie Ihre Musik und Veranstaltungen bei uns an
Im Onlineportal
Am einfachsten und schnellsten melden Sie Ihre Musik und Veranstaltungen im Onlineportal an. Das ist bei den meisten Tarifen möglich. Wichtig: Für die Nutzung des Onlineportals benötigen Sie eine Kundennummer und einen Code. Beides können Sie telefonisch im GEMA Kundencenter unter 030 58 99 99 58 oder per E-Mail an kontakt@gema.de erfragen bzw. anfordern.
Jetzt zum Webinar für Evangelische Kirchen anmelden
In diesem Webinar erhalten Evangelische Kirchen praktische Hilfe und kompakte Informationen zu den wichtigsten Angeboten im Onlineportal der GEMA. Sichern Sie sich Ihren Platz und werden Sie alle Ihre Fragen los.
Neue Termine werden in Kürze hier bekannt gegeben.
Jetzt zum Webinar für Katholische Kirchen anmelden
In diesem Webinar erhalten Katholische Kirchen praktische Hilfe und kompakte Informationen zu den wichtigsten Angeboten im Onlineportal der GEMA. Sichern Sie sich Ihren Platz und werden Sie alle Ihre Fragen los.
Termine:
- Dienstag, 5. November 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr
Das Wichtigste zu Pauschalvertrag für Konzerte und Gemeindeveranstaltungen, Gesamtvertrag, Setlist und GEMA freier E-Musik
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Mit manchen Kirchen haben wir Pauschalverträge abgeschlossen. Deshalb prüfen wir nach Ihrer Musikanmeldung, ob Ihre Veranstaltungen durch einen solchen Pauschaltvertrag abgegolten sind. Falls nicht, erhalten Sie eine Rechnung. Weitere Details finden Sie hier.
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Pauschalverträge bestehen u.a. auch für folgende Religionsgemeinschaften:
- NAK - Neuapostolische Kirche Deutschland
- Kath. Bistum der Alt-Katholiken
- EMK - Evangelisch-Methodistische Kirche
- EKD - Evangelische Kirche Deutschland
- Förderverein der Bruderschaft der Christengemeinden
- Mit dem VDD - Verband der Diözesen Deutschlands besteht seit dem 01.01.2024 kein Pauschalvertag
- Eine Setliste ist für Konzerte und Veranstaltungen mit Live-Musik zwingend notwendig, damit eine ordentliche Prüfung erfolgen kann. Erst dann können wir entscheiden, ob die Veranstaltung abgegolten ist.
- Mit einigen Religionsgemeinschaften bestehen auch Gesamtverträge. Ist dies der Fall, können wir 20 % Nachlass einräumen (ausgenommen Online-Rechte), sofern Sie die Musiknutzung vor der Durchführung anmelden.
Was ist mit Musik in Gottesdiensten?
Bei Musik in Gottesdiensten greift der Tarif WR-G. Allerdings wird der Tarif in der Praxis nur selten angewendet, weil wir mit den größten kirchlichen Institutionen in Deutschland Pauschalverträge abgeschlossen haben. Dazu gehören unter anderem:
- der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD = Römisch-katholische Kirche)
- die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
- Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF )
- die Neuapostolische Kirche (NAK)
- Evangelisch-Methodistische Kirche (EMK)
- Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Im Pauschalvertrag der genannten Kirchen sind Musik in Gottesdiensten sowie alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern enthalten. Gesondert angemeldet werden müssen diese nicht.
So nutzen die anderen Religionsgemeinschaften Musik in Gottesdiensten
Unseren Anspruch auf Vergütung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften macht die VG Musikedition geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz können Sie für Musik im Gottesdienst und bei anderen kirchlichen Feiern auf das musikalische Weltrepertoire zugreifen. Diese Lizenz umfasst darüber hinaus auch die zeitgleiche oder zeitversetzte Sendung und das öffentliche Zugänglichmachen (Livestreaming und Streaming) von Gottesdiensten im Internet.
FAQ – häufige Fragen zu Kirche und GEMA
Wir prüfen immer, ob die angemeldete Veranstaltung mit dem bestehenden Pauschalvertrag abgegolten ist. Dazu benötigen wir alle relevanten Angaben, wie z.B. Besucherzahl, Eintrittshöhe, Kartenumsatz und Veranstaltungsfläche.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird die Musik lizenzfrei oder GEMA frei (wie man auch sagt). Solange liegen die Urheberrechte bei den Erben. Aber auch wenn das Musikwerk GEMA frei ist, können unter Umständen noch Rechte bestehen, wie z. B. die eines Bearbeiters oder Rechte von ausübenden Künstlern oder Unternehmen an einer konkreten Aufnahme.
Nur mit einer Setlist können wir erfassen, welche Musikwerke bei einem Liveauftritt gespielt wurden. Damit ermitteln wir, welche Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage für den Liveauftritt Tantiemen erhalten. Als Veranstalter sorgen Sie so dafür, dass wirklich die Urheberinnen und Urheber entlohnt werden, deren Werke auf Ihrer Veranstaltung gespielt wurden.
Reichen Sie Ihre Setlist im Onlineportal einfach über den Service Meine Setlists ein.
Die Angabe der Werke im Kommentarfeld erzeugt keine Setlist. Diese benötigen wir aber dringend zur Prüfung und Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber.
Sofern ein Pauschalvertrag für Musik in Gottesdiensten sowie alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern besteht, müssen Sie die genannten Veranstaltungen nicht anmelden. Gottesdienste, für die Eintritt erhoben wird, sind nicht durch den Pauschalvertrag für Musik in Gottesdiensten abgedeckt. Diese Veranstaltungen müssen gesondert angemeldet werden. Sie erhalten im Anschluss unsere Rechnung.
In einem Pauschalvertrag wird ein Volumen an Veranstaltungen und auch die Art der Veranstaltungen vereinbart. Hierfür zahlt der Pauschalvertragspartner eine vereinbarte Jahrespauschale an uns.
Anders verhält es sich, wenn die Spende zwar gewünscht, vielleicht auch erwartet wird, aber keine Zugangsvoraussetzung darstellt. In diesem Fall ist sie nicht als Eintrittsgeld zu werten.