Notenkopien in Kindertageseinrichtungen und Musikschulen
Notenkopien in Kindertageseinrichtungen
Änderung der Zuständigkeit ab dem 01.01.2025
Gemeinsam zu musizieren und zu singen macht Spaß und fördert die Entwicklung von Kindern. Deshalb gehört Musik zum festen Programm von Kindertageseinrichtungen. Viele Einrichtungen binden die Eltern in die musikalische Erziehung der Kinder mit ein und möchten diesen Kopien der Lieder und Noten mit nachhause geben.
Die VG Musikedition bietet eine kostengünstige Regelung und einfache Lizenzierung für Kindertageseinrichtungen an. Bisher hat die GEMA im Auftrag der VG Musikedition die Lizenzen vergeben. Ab dem 01.01.2025 ist für den Abschluss eines neuen Vertrages für das Kopieren von Noten und Liedteten in Kindertageseinrichtungen ausschließlich die VG Musikedition zuständig.
Bestehende Verträge für das Kopieren von Noten und Liedtexten werden im Jahr 2025 weiterhin durch die GEMA betreut. Im Jahr 2026 gehen diese auf die VG Musikedition als Rechteinhaber über.
Die Verträge bleiben mit allen Leistungen unverändert bestehen. Ab dem Jahr 2026 erhalten Sie Rechnungen zu Ihrem Vertrag direkt von der VG Musikedition.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen das Team der VG Musikedition telefonisch (0561-1096560 oder per Email (fkinder@vg-musikedition.de) gerne zur Verfügung.
Vertragsabschluss
Sie möchten einen neuen Vertrag für das Kopieren von Noten und Liedtexten in Kindertageseinrichtungen abschließen? Wenden Sie sich an die VG Musikedition.
Häufige Fragen und Antworten
Wir bieten Ihnen folgende pauschale Jahreslizenzen an:
(Preise Stand 01.01.2025)
Kontingent
pro Einrichtung
Wir bieten Ihnen individuelle Jahrespauschalen für die Kopien der Kindertageseinrichtungen an. Diese sind in 500er Schritten gestaffelt und können je nach Bedarf der einzelnen Einrichtung im Paket erworben werden. Die Kopien berechnen wir pro Seite. Die Anzahl der Lieder bzw. Liedtexte pro Kopie ist dabei nicht relevant.
Siehe auch „Was kostet das Kopieren von Noten und Liedtexten pro Jahr?“
Kontingent
pro Einrichtung
Nein, das Singen und Musizieren der Kinder in der Kindertageseinrichtung während der Betreuung ist nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig.
Planen Sie Musik z.B. beim Zuckertütenfest, einem Mitmachkonzert oder einem Kindergartenfest zu nutzen? Denken Sie daran, dass Sie diese Veranstaltungen anmelden müssen. Am einfachsten nutzen Sie hierzu unser Onlineportal.
Notenkopien in Musikschulen
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Die GEMA unterstützt die Verwertungsgesellschaft Musikedition bei der Lizenzierung der Notenkopien in Musikschulen.
Tarifinformationen der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition
Fragebögen zur Anmeldung
Musikschulen erfüllen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe. Entscheidend für Erfolg, Motivation und Spaß beim Erlernen eines Instruments ist das geeignete Notenmaterial. Das folgende Video zeigt auf welchem Weg und unter welchen Bedingungen es möglich ist, Noten legal zu kopieren.
Häufige Fragen und Antworten
Häufige Fragen und Antworten
Musterverträge für Kindergärten und Musikschulen
So funktioniert`s
Die Noten- und Liedtextkopien für Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorte können Sie einfach und bequem anmelden. Es ist möglich, eine Liste mit mehreren Einrichtungen in einem Vorgang anzumelden. Hier finden Sie auch eine Preisübersicht.
Wichtiger Hinweis:
Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden.