VDD - gültig bis 31.12.2023
Abgegoltene, meldepflichtige und nicht abgegoltene Veranstaltungen der Katholischen Kirche
Abgegoltene Veranstaltungen, die nicht meldepflichtig sind (2023):
- Pfarr- /Gemeindefeste sowie vergleichbare Feste
- Kindergartenfest
- Adventliche Feiern mit Live- oder Tonträgermusik
- Seniorenveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, ohne Tanz
Abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):
- Konzerte der ernsten Musik
- Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut (gottlobpreisende Texte)
- Gospelkonzerte
- Kirchentag
Nicht abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):
- Konzert der Unterhaltungsmusik
- Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen, Kabarett, Musical, Singspiel)
- Sonstige vergütungspflichtigen Veranstaltungen
- Tanzveranstaltungen (z.B. Discoabende, Karneval, Festival, Tanzkurse)
- Klanginstallationen
- gestreamte Veranstaltungen auf der eigenen Website
- Weitere Veranstaltungen, die nicht unter den abgegoltenen Veranstaltungen aufgeführt sind, z. B. Filmvorführungen
- Hintergrundmusik in der Jugendarbeit (Radio, Video, Streaming)
- Veranstaltungen, die nicht ordnungsgemäß über das GEMA Online-Portal und fristgerecht gemeldet werden
- Veranstaltungen, an denen sich die Berechtigten dieses Vertrages lediglich organisatorisch oder auf irgendeine andere Weise (z.B. durch Mitwirkung) beteiligen, sind weder im Gesamten noch teilweise durch den Pauschalvertrag abgegolten