So melden Sie als Sportverein Ihre Musik bei der GEMA an

Basketballstadion Publikum jubelt

Spielen seit jeher gut zusammen. Sport und Musik.

Sport und Musik gehen oft Hand in Hand. Kein Wunder, denn sie spielen gut zusammen. So heizt Musik vor und während der Sportveranstaltung die Stimmung an, motiviert die Sportlerinnen und Sportler und trägt zu einer entspannten Atmosphäre im Stadion, in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz bei. Bei vielen Sportarten – wie Eiskunstlauf oder Sportgymnastik – ist sie sogar ein integraler Bestandteil. Nicht wegzudenken ist Musik auch beim anschließenden Feiern und beim geselligen Zusammensein.  

Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikstücke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihre Veranstaltungen und Musik bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Sportvereine

Wir unterscheiden zwischen 

a)    Veranstaltungen mit Musik, 
b)    Musik, die dauerhaft (z. B. im Vereinsheim) genutzt wird – der sog. Hintergrundmusik und 
c)    Kursen mit Musik

Melden Sie Ihre Musik in unserem Onlineportal an: Für Ihre Veranstaltungen und Hintergrundmusik können Sie im Preisrechner den Preis berechnen und auch gleich die Musik anmelden.

Ihre Kurse melden Sie bitte im Preisrechner per Formular-Upload an. 

Sport- und sonstige Veranstaltungen:

Bei Veranstaltungen im Freien (Tarif U-ST): Senden Sie uns bitte auch per E-Mail an kontakt@gema.de einen Lageplan, aus dem die Gesamtveranstaltungsfläche in m² hervorgeht.
Personen jubeln

Hintergrundmusik in Ihrem Sport-/Vereinsheim

Entweder melden Sie als Sportverein oder der Pächter bzw. die Pächterin die (dauerhafte) Hintergrundmusik bei uns an. Eine Übersicht aller Tarife finden Sie in unserer Tarifübersicht für die Gastronomie.

Fitness-, Gesundheits- und Tanzkurse

Kurse melden Sie im Onlineportal bequem per Formular-Upload an:

  1. Klicken Sie auf „Fitness- und Gesundheitskurse“ oder „Tanzkurse“. 
  2. Danach einfach das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und abspeichern.
  3. Nun müssen Sie sich nur noch im Onlineportal einloggen bzw. registrieren und das abgespeicherte Formular wieder hochladen.

So einfach melden Sie Veranstaltungen und Musik im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung/Hintergrundmusik ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren 

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

unterschiedliche Personen bei Sportarten

Alle 4 Arten der Musiknutzung bei Sportveranstaltungen richtig anmelden

Wir unterscheiden 4 verschiedene Arten von Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik (Tarif M-SP). So melden Sie Ihre richtig im Onlineportal an.
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Darbietungen (Ligabetrieb etc.)

Als Musikdarbietung melden Sie alle Veranstaltungen an, die entweder:

  • im Profibereich stattfinden (alle Heimspiele im Profibereich)

oder wenn:

  • der Musikanteil über 30 Minuten liegt, 
  • die Musik während des Wettkampfes gespielt wird oder 
  • es Musikdarbietungen bei Programmpunkten wie Cheerleader oder Moderationen gibt. 

​​​​​​​Beispiele: Eishockeyspiele u. ä., Boxen, Wrestling

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Musikalische Umrahmung

Als musikalische Umrahmung melden Sie ausschließlich Veranstaltungen an: 

  • die im Amateurbereich stattfinden, 
  • deren Musikanteil höchstens 30 Minuten beträgt, 
  • die Musik nur vor Beginn, am Ende oder in den Pausen als Umrahmung nutzen (also keine Musik während des Wettkampfes), 
  • die Musik nicht zur Untermalung zusätzlicher Programmpunkte wie Cheerleader oder Moderationen verwenden.
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Musik als integrierter Bestandteil

Die Musik ist integrierter oder unverzichtbarer Bestandteil der Sportart. 

Beispiele: Eiskunstlauf, Rhythmische Sportgymnastik, Tanzen oder Body Building.

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Musik als nicht integrierter Bestandteil

Sportveranstaltungen, bei denen Musik nicht integrierter Bestandteil der Sportart ist, die aber 

  • der Sportförderung durch Sportverbände oder Sportvereine dienen, 
  • von diesen durchgeführt werden und in denen ein sportlicher Wettkampf beinhaltet ist. 

Ihre Vorteile mit dem GEMA Onlineportal:

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Viele nützliche Funktionen

In unserem Onlineportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihr persönliches Kundenkonto und viele nützliche Funktionen. Beispielsweise können Sie Veranstaltungen anmelden, Ihre Kundendaten bei Bedarf anpassen, Verträge verwalten und kündigen, Setlists hinterlegen, Rechnungen herunterladen und individuelle Rechnungsänderungen beantragen.

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Angaben aus dem Vorjahr einfach übernehmen

Mithilfe der Kopierfunktion können Sie die Angaben von Ihren Veranstaltungen aus dem Vorjahr einfach übernehmen.

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Übersichtliche Darstellung

All Ihre Veranstaltungen sind im Onlineportal übersichtlich und transparent aufgelistet – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie auch die praktische Suchfunktion. 

Tipps und Hilfestellung für Ihre Anmeldungen im Onlineportal

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Damit bei Adressänderungen weiterhin die Post ankommt:

Immer wenn Sie im Onlineportal eine neue Adresse für Ihren Sportverein eintragen (Umzug, Wechsel der Zuständigkeit), geben Sie bitte unbedingt – besonders bei Privatadressen – als Adresszusatz den Vor- und Nachnamen des Ansprechpartners an, der dort wohnt. 

Das verhindert unnötige Postretouren wegen eines falschen oder veralteten Empfängernamens. Geben Sie Vor- und Nachnamen bitte auch dann mit an, wenn Sie den Rechnungsversand per E-Mail wünschen.

Mehr dazu unter Kundendaten ändern.

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So stellen Sie fest, ob Ihr Sommerfest o. Ä. „öffentlich“ oder „für geladene Gäste“ ist:

Wenn Ihr Fest für alle Personen frei zugänglich ist, dann wählen Sie grundsätzlich „öffentlich“ in unserem Preisrechner

Das Feld „für geladene Gäste“ trifft für Veranstaltungen von Sportvereinen eher selten zu: Wenn die Gäste nur per Einladung Zutritt haben, z. B. bei Ehrungen.  

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So melden Sie Feste im Freien und im Zelt richtig an:

Für Feste ohne Eintritt, die gänzlich im Freien stattfinden, klicken Sie bei der Anmeldung „im Freien“ an und dann im nächsten Schritt auf „öffentliche Fläche“. Hier gilt der Tarif U-ST

Für Veranstaltungen im Zelt wählen Sie bei der Anmeldung „im Freien“ und dann im nächsten Schritt „im Zelt/Biergarten“. Im Zelt/Biergarten gelten andere Tarife als bei „öffentliche Fläche“. Daher bitte bei der Anmeldung sauber trennen, was draußen im Freien und was drinnen im Zelt stattfindet.

Findet beispielsweise erst ein Sportfest auf öffentlicher Fläche, d. h. im Freien, statt und anschließend noch eine Party im Zelt, melden Sie beide Veranstaltungsteile immer getrennt voneinander an.  

So reichen Sie Ihre Setlist online ein

Bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke – die sogenannte Setlist. Denn nur mithilfe der Setlist können wir die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke ausschütten.

Eine Setlist einzureichen ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür unser Onlineportal. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps. 

Übrigens: Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung an die Band delegieren. Mit Klick auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Diese E-Mail können Sie dann an die Band weiterleiten. 

GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)
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Warum müssen wir als Sportverein an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Sportverein an die GEMA zahlen. Doch auch wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. bei der Party in Ihrem Vereinsheim.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

FAQ – häufige Fragen von Sportvereinen an die GEMA

Bei Fragen zu abgegoltenen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband.

In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können.

Um eine bereits bestehende Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.

Als Neukundin/Neukunde ohne Kundennummer melden Sie Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und erhalten dann Ihre Kundennummer mit Ihrer ersten Rechnung.

Wichtig: Wählen Sie bei einer erstmaligen Registrierung in unserem Onlineportal aus der Liste der Branchen das Wort Sportvereine aus. Damit ermöglichen Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anmeldung. 

Laut DOSB-Gesamtvertrag: Einzelveranstaltungen mit Musik melden Sie spätestens 3 Tage vor Durchführung bei uns an.

Alle Veranstaltungen sind im Onlineportal anzumelden.

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite. 

Im Detail gelten noch folgende Regelungen:

Konzerte (Tarif U-K): 

  • Anmeldung bevor das Konzert stattfindet (s. o.)  
  • Innerhalb von 6 Wochen nach dem Konzert melden Sie die Besucherzahl und die Umsätze im Onlineportal nach

Heimspiele (Tarif M-SP): 

  • Unaufgeforderte, monatliche Nachmeldung der Besucherzahl im Onlineportal

Laufveranstaltungen (Tarif M-SP):

  • Zeitnahe Nachmeldung der tatsächlichen Besucherzahlen nicht vergessen
Kurse:
  • Anmeldung per Formular-Upload im Onlineportal bevor der Kurs stattfindet. Reichen Sie zusätzlich gerne noch den Kursplan per E-Mail ein.
  • Nach Abschluss des Kurses melden Sie noch die Teilnehmerzahl und die erzielten Kursumsätze nach. 

Bitte geben Sie immer das vollständige Eintrittsgeld an. Teilen Sie uns jedoch mit, wenn in diesem Eintrittsgeld ein Anteil für Speisen und Getränke enthalten ist.

Bevor Sie die Anmeldung über unser Onlineportal abschließen, finden Sie ein Feld für Anmerkungen. Erläutern Sie dort gerne, welche Kosten Ihnen für Speisen und Getränke entstehen. Für die Berechnung der Vergütung ziehen wir dann bei bis zu 75,00 € Eintritt pauschal 2/3 des Eintrittsgeldes ab.

Liegt das Eintrittsgeld höher als 75,00 €, benötigen wir von Ihnen bitte alle Belege zu den Kosten für Speisen und Getränke (Verzehranteil).

Beispiel: Sportlerball mit Buffet kostet 30 €. Hier legen wir 10 € als Eintrittsgeld zugrunde.

Bei Livemusik-Veranstaltungen – sprich bei Veranstaltungen mit Band/Musizierenden – müssen Sie eine Setlist einreichen, also z. B. bei geselligen Veranstaltungen, Umzügen und/oder Boxkämpfen mit Livemusik.

Wenn Sie nach Ihrer Sportveranstaltung (Tarif M-SP, meist Tonträgermusik) abends noch eine Party mit einer Liveband, einer Musikerin oder einem Musiker veranstalten, dann melden Sie die Party extra und zusätzlich zur Sportveranstaltung an und reichen eine Setlist ein.

Bei reinen Tonträgerveranstaltungen müssen Sie keine Setlist einreichen. Um eine Tonträgerveranstaltung handelt es sich, wenn ausschließlich Musik von Tonträgern, also z. B. von CDs, MP3-Dateien oder vom DJ gespielt wird.

Einen Nachlass in Höhe von 20 % erhalten Sie als Musiknutzender, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind, der Gesamtvertragspartner der GEMA ist und mit dem wir eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor der Durchführung und vollständig anmelden.

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von der GVL ein Inkassomandat. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertritt die Ansprüche der ausübenden Interpreten.

Auf unsere GEMA Basissätze kommt bei Tonträgernutzung noch ein 20%-iger GVL-Zuschlag hinzu und wird in Ihrer Rechnung gesondert ausgewiesen.

Gehen Sie dazu in unser Hilfecenter in den Bereich für Musiknutzer/-innen. Hier beantworten wir viele Fragen – insbesondere auch zu den Themen Vertrag/Vertragsangebot und Rechnungen.

Ja, da bei Veranstaltungen Musik anders genutzt wird, einen höheren Stellenwert hat und auch mehr Menschen die Musik hören.

Sie haben einen GEMA Vertrag für dauerhafte Musiknutzung, z. B. Radio im Vereinsheim? Dann müssen Sie Ihre Veranstaltung mit Musik trotzdem auch bei der GEMA anmelden.

Weitere Infos finden Sie hier: Wie kann ich Musik anmelden?

Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen.

Bei Veranstaltungen reichen Sie dazu online eine Setlist ein. Aus dieser geht hervor, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. 

Bei dauerhafter Musik, z. B. auf der Trainingsfläche oder in den Kursen, benötigen wir auch einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Hierfür können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Sollten Sie eine Lizenz oder ein Zertifikat eines Anbieters für GEMA freie Musik erhalten haben, können Sie uns das jeweilige Dokument ebenso zuschicken.

Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.

FAQ – häufige Fragen von Sportvereinen an die GEMA

Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen.

Bei Veranstaltungen reichen Sie dazu online eine Setlist ein. Aus dieser geht hervor, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. 

Bei dauerhafter Musik, z. B. auf der Trainingsfläche oder in den Kursen, benötigen wir auch einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Hierfür können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Sollten Sie eine Lizenz oder ein Zertifikat eines Anbieters für GEMA freie Musik erhalten haben, können Sie uns das jeweilige Dokument ebenso zuschicken.

Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.

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