So melden Sie Musik in Ihrer Kinder- und Jugendeinrichtung bei der GEMA an
Bei den Kids so angesagt wie eh und je: Musik.
Für viele Jugendliche ist Musik die wichtigste Nebensache der Welt. Ob dezent als Hintergrundmusik beim Chillen oder mit vollem Sound bei Veranstaltungen: Musik sorgt mit für eine entspannte Atmosphäre in Ihrem Jugendtreff, Jugendzentrum oder Jugendclub. Doch auch die Kleinen in der Kita und im Kindergarten singen mit Begeisterung. Das macht nicht nur Spaß, sondern trägt auch zur Sprachentwicklung bei und fördert das Gehirn der Kinder ganzheitlich.
Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musikstücke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie die Musik in Ihrer Kindereinrichtung oder Jugendeinrichtung bei uns anmelden, tragen Sie dazu bei, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Volle Freiheit – Ihre Auswahl bei der Hintergrundmusik
Bei der Hintergrundmusik in Ihrer Kinder- oder Jugendeinrichtung haben Sie die Wahl zwischen zwei Paketen – oder sie wählen Medien einzeln. Entweder entscheiden Sie sich
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für das Nutzungspaket mit Hörfunk-, Tonträger- und Fernsehwiedergaben: Dabei können Sie Musik vom Radio, von Speichermedien wie CDs (aber auch durch Streaming) hören und den Fernseher in Ihrer Einrichtung laufen lassen.
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Sie wählen das Nutzungspaket mit Hörfunk-, Tonträger-, Fernseh- und Bildtonträgerwiedergaben. Hier können Sie zusätzlich noch DVDs und andere Bildtonträger-Medien abspielen.
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Oder Sie melden nur einzelne Medien an: Hörfunk, Tonträger, Fernsehen oder Bildtonträger.
Die Vergütung berechnet sich nach dem Tarif WR-KJA. Die Vergütungssätze finden Sie in unserer Tarifübersicht. Anmelden können Sie die Hintergrundmusik in unserem Onlineportal (s. u.). Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Tutorial.
Voller Sound – auf Konzerten, Diskoabenden u. a. Veranstaltungen
Ein Konzert oder ein DJ-Abend ohne Musik? Das ist wirklich unvorstellbar! Aber auch bei Filmvorführungen erfüllt die Musik mit vollem Sound den Raum. Da auf Veranstaltungen die Musik eine besondere Rolle spielt, sind sie nicht über Ihren Hintergrundmusikvertrag abgedeckt und müssen gesondert angemeldet werden. Bei Konzerten (Tarif U-K), anderen Events mit Livemusik (Tarif U-V), Diskoabenden (Tarif M-V) und Filmvorführungen (Tarif T) können Sie das einfach über unser Onlineportal erledigen und sich davor den Preis berechnen lassen (s. u.).
Kleine und große Höhepunkte – mit Musik in Kindertagesstätten
Veranstaltungen
Feste und Feiern sind in Kindergärten und Kindertagesstätten die Höhepunkte im Jahr. Wird dabei Musik gespielt, melden Sie diese im GEMA Onlineportal an (s. u.) Das können z. B. Veranstaltungen mit Tonträgern sein (Tarif M-V), dazu zählt übrigens auch Streaming, oder Veranstaltungen mit Livemusik (Tarif U-V). Eine Ausnahme gilt hier nur für Kindergärten, deren Träger die Evangelische Kirche ist. Sie müssen Veranstaltungen unter gewissen Voraussetzungen nicht anmelden. Weitere Informationen für kirchliche Einrichtungen finden Sie auf unserer Seite für Kirchen.
Kopieren von Noten und Liedtexten
Für das gemeinsame Singen und Musizieren werden in Kindergärten oft Noten und Liedtexte kopiert. Dafür benötigen Sie ebenfalls eine Lizenz der GEMA. Hier haben wir ein spezielles Angebot: So bieten wir im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Musikedition Kommunen pauschale Kopierlizenzen für Kindertageseinrichtungen an. Mehr dazu erfahren Sie unter Notenkopien in Kindertageseinrichtungen und Musikschulen.
So melden Sie als Kinder- oder Jugendeinrichtung Ihre Musik im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Hintergrundmusik oder Veranstaltung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Die wichtigsten GEMA Tarife für Kinder- und Jugendeinrichtungen
Kinder- und Jugendarbeit
Musikwiedergaben in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
(Tarif WR-KJA)
Veranstaltungen mit Tonträgern
Diskoabende, aber auch Sommerfeste in Kindergärten, etc.
(Tarif M-V)
Konzert/Festival/Kabarett
Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett, Comedy u. Ä. (Tarif U-K)
So reichen Sie die Setlist ein – bei Livemusik ein Muss
Eine Setlist einzureichen, ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür unser Onlineportal. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps.
Warum muss ich als Kinder- und Jugendeinrichtung an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Jugendtreff, Jugendzentrum oder Kindertagesstätte an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrer Kinder- und Jugendeinrichtung.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
FAQ – häufige Fragen von Kinder- und Jugendeinrichtungen an die GEMA
Veranstaltungen melden Sie bitte separat an. Die hierfür relevanten Tarife sind U-V (Veranstaltungen mit Live-Musik), M-V (Veranstaltungen mit Tonträgern), U-K (Konzerte) oder T (Filmvorführungen).
- Sie erhalten 15 % Nachlass im Rahmen des Sozial- und Kulturtarifs, wenn die Veranstaltung einen sozialen Zweck und nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt.
- Sie erhalten 20 % Gesamtvertragsnachlass auf Basis des Rahmenvertrages, der zwischen der GEMA und der BAG OKJE e.V. besteht, sofern Sie Mitglied sind. Voraussetzung ist, dass Sie alle Veranstaltungen vorab melden und bei Live-Konzerten eine Setlist (eine Auflistung der gespielten Musikstücke) über unser Onlineportal einreichen. Eine Video-Anleitung dazu finden Sie auf unserer Hilfecenter-Seite Setlist einreichen (evtl. nach unten scrollen):
Am einfachsten ist es, wenn Sie unseren Preisrechner nutzen und den Tarif Einrichtung Kinder- und Jugendarbeit auswählen. Geben Sie nun die erforderlichen Daten ein, ermitteln Sie den Preis und melden Sie den Tarif an. Dazu loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort im Onlineportal ein. Wenn Sie noch nicht registriert sind, klicken Sie auf „Noch nicht registriert“, geben Ihre Daten ein und verknüpfen mittels Code Ihren Account mit Ihrer Kundennummer. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns in Kürze einen Vertrag, den Sie im Onlineportal einsehen können. Hier warten folgende nützliche Funktionen auf Sie:
- Vertragseinsicht und -verwaltung
- Auflistung und Download Ihrer Rechnungen
- Möglichkeit, Setlists unmittelbar einzureichen
- Veranstaltungs- und Rechnungsübersicht mit praktischer Kopierfunktion und Setlist-Status
- Einsicht in Ihre hinterlegten Stammdaten und Möglichkeit, diese direkt zu ändern
- Übersicht über Ihre Kontobewegungen
Konkret bedeutet das: Mehrere kleinere Jugendräume – zusammengefasst nicht mehr als 200 m2 – können zusammengelegt werden. In einem Vertrag für Dauernutzungen kann die Tarifstufe bis 100 m2 von einem Club mit 30 m2, einem mit 20 m2 und einem weiteren mit 45 m2 ausgefüllt werden; auch dann, wenn die Clubs unterschiedlich örtlich gelegen sind. Als Vertragspartnerin oder -partner müssen Sie somit nur einen Vertrag statt drei Verträgen abschließen. Diese Sonderregelung gilt nur im oben definierten ländlichen Raum – dort auch für mobile oder zeitlich begrenzte Angebote wie Sommerkino, Spielmobil oder Ferienbetreuung.
FAQ – häufige Fragen von Kinder- und Jugendeinrichtungen an die GEMA
Hintergrundmusik melden Sie in Kinder- und Jugendeinrichtungen ohne Wohnmöglichkeit nach dem Tarif WR-KJA an. Grundlage der Lizenz für die Hintergrundmusik ist die beschallte Fläche in qm. Bei Einrichtungen mit Wohnmöglichkeit greift der Tarif WR-AS.
Veranstaltungen melden Sie bitte separat an. Die hierfür relevanten Tarife sind U-V (Veranstaltungen mit Live-Musik), M-V (Veranstaltungen mit Tonträgern), U-K (Konzerte) oder T (Filmvorführungen).
- Sie erhalten 15 % Nachlass im Rahmen des Sozial- und Kulturtarifs, wenn die Veranstaltung einen sozialen Zweck und nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt.
- Sie erhalten 20 % Gesamtvertragsnachlass auf Basis des Rahmenvertrages, der zwischen der GEMA und der BAG OKJE e.V. besteht, sofern Sie Mitglied sind. Voraussetzung ist, dass Sie alle Veranstaltungen vorab melden und bei Live-Konzerten eine Setlist (eine Auflistung der gespielten Musikstücke) über unser Onlineportal einreichen. Eine Video-Anleitung dazu finden Sie auf unserer Hilfecenter-Seite Setlist einreichen (evtl. nach unten scrollen):
Am einfachsten ist es, wenn Sie unseren Preisrechner nutzen und den Tarif Einrichtung Kinder- und Jugendarbeit auswählen. Geben Sie nun die erforderlichen Daten ein, ermitteln Sie den Preis und melden Sie den Tarif an. Dazu loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort im Onlineportal ein. Wenn Sie noch nicht registriert sind, klicken Sie auf „Noch nicht registriert“, geben Ihre Daten ein und verknüpfen mittels Code Ihren Account mit Ihrer Kundennummer. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns in Kürze einen Vertrag, den Sie im Onlineportal einsehen können. Hier warten folgende nützliche Funktionen auf Sie:
- Vertragseinsicht und -verwaltung
- Auflistung und Download Ihrer Rechnungen
- Möglichkeit, Setlists unmittelbar einzureichen
- Veranstaltungs- und Rechnungsübersicht mit praktischer Kopierfunktion und Setlist-Status
- Einsicht in Ihre hinterlegten Stammdaten und Möglichkeit, diese direkt zu ändern
- Übersicht über Ihre Kontobewegungen
Ja, jede Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit ohne Wohnmöglichkeit kann diesen Tarif bekommen. Dafür ist eine Mitgliedschaft bei der BAG OKJE nicht zwingend erforderlich.
Kleineren, teilweise nicht durchgängig geöffneten Einrichtungen im ländlichen Raum kommen wir besonders entgegen. Hierzu zählen Gemeinden und Städte mit einer Bevölkerungsdichte von bis zu 200 Einwohnern/km² und mit bis zu 35.000 Einwohnerinnen.
Konkret bedeutet das: Mehrere kleinere Jugendräume – zusammengefasst nicht mehr als 200 m2 – können zusammengelegt werden. In einem Vertrag für Dauernutzungen kann die Tarifstufe bis 100 m2 von einem Club mit 30 m2, einem mit 20 m2 und einem weiteren mit 45 m2 ausgefüllt werden; auch dann, wenn die Clubs unterschiedlich örtlich gelegen sind. Als Vertragspartnerin oder -partner müssen Sie somit nur einen Vertrag statt drei Verträgen abschließen. Diese Sonderregelung gilt nur im oben definierten ländlichen Raum – dort auch für mobile oder zeitlich begrenzte Angebote wie Sommerkino, Spielmobil oder Ferienbetreuung.