Sozialarbeit
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE) hat die GEMA eine Anpassung der Vergütungssätze für Musikwiedergaben in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit vereinbart. Die bisherigen Vergütungssätze WR-OKJE werden zum 01.01.2018 durch die neuen Vergütungssätze WR-KJA abgelöst.
Über die neuen Vergütungssätze WR-KJA werden die Rechte für Hintergrundmusikwiedergaben zwar weiterhin pauschal erworben, aber verursachungsgerechter berechnet: So können Sie zwischen dem Nutzungspaket für Hörfunk-, Tonträger und Fernsehwiedergaben oder dem erweiterten Paket wählen, das zusätzlich Bildtonwiedergaben beinhaltet. Musikwiedergaben auf Veranstaltungen wie Discos oder Konzerte müssen ab dem 01.01.2018 gesondert angemeldet werden. Die Abrechnung erfolgt nicht mehr pauschal, sondern pro Veranstaltung.
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