Nicht vergessen: Musik auf Ihrer Silvesterveranstaltung: Jetzt anmelden

So melden Sie als Museum Ihre Musik bei der GEMA an

Zwei Personen stehen in einem modernen Gebäude vor einem großen Bildschirm mit Naturfotos.

In andere Welten eintauchen. Mit den richtigen Klängen.

Museen zeigen nicht nur besondere Objekte, seltene Exponate und wertvolle Sammlungen, sondern lassen Ihre Besucherinnen und Besucher in andere Realitäten und Welten eintauchen. Multimediale Elemente mit Licht und Ton – darunter insbesondere die Musik – sind heutzutage in vielen Fällen ein unverzichtbarer Bestandteil und hinterlassen einen bleibenden Eindruck bei Ihrem Publikum. Dabei können Sie Musik sehr vielfältig in Ihrem Museum einsetzen: z. B. in Ausstellungen, Klanginstallationen, Audioguides, Videos und auf Veranstaltungen. Von uns, der GEMA, erhalten Sie die Lizenzrechte komfortabel aus einer Hand.

Die gewünschte Atmosphäre erzeugen. Mit Musik in Ihrer Ausstellung.

Mit Musik und der entsprechenden Beleuchtung können Sie verschiedene Stimmungen erzeugen und Wirkungen erzielen. Die von Ihnen gewünschte Atmosphäre wird so zu einem „Teil“ einer gelungenen Ausstellung.

Indem Sie die von Ihnen genutzte Musik bei uns im Onlineportal anmelden, erhalten Sie Zugang zum GEMA Weltrepertoire: Sie haben damit die freie Wahl, das zu spielen, was Sie möchten – in Ihrer Ausstellung, aber z. B. auch im Museumscafé.

Reisebus von innen
Eine Band aus vier Personen spielen unter freiem Himmel ein Konzert.

Ein großes Publikum ansprechen. Mit Musik auf Ihrer Veranstaltung.

Sie planen eine Museumsnacht, ein Konzert, eine Lesung mit Musikbegleitung oder einen Abend mit DJ? Mit Veranstaltungen können Sie Aufmerksamkeit für Ihr Museum erzeugen, ein größeres Publikum ansprechen und an sich binden. Musik gehört dabei einfach dazu.

Wichtig: Veranstaltungen sind nicht durch Ihren Vertrag für Hintergrundmusik – z. B. für das Museumscafé – abgedeckt, sondern müssen separat angemeldet werden. Berechnen Sie den Preis und melden Sie Ihre Veranstaltung bequem im GEMA Onlineportal an.

So melden Sie als Museum Ihre Musik im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Hintergrundmusik/Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Das Onlineportal einfach erklärt – in hilfreichen Videos

Von der Registrierung im Onlineportal über das Anmelden von Musik bis zur Veranstaltungs- und Vertragsverwaltung: In einzelnen Videos erklären wir Ihnen, was Sie alles im GEMA Onlineportal erledigen können und wie Sie es am besten nutzen.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Museen

Warum muss ich als Museum an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Museum Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem Museum.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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FAQ – häufige Fragen von Museen an die GEMA

In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können. Um Ihre Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Dieser wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.

Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und erhalten dann Ihre Kundennummer mit Ihrer ersten Rechnung. Gehen Sie dazu auf Preis berechnen & Musik anmelden.

Wichtig: Als Museum ordnen wir Sie der Branche Freizeit & Sport zu. Bitte wählen Sie daher bei einer erstmaligen Registrierung in unserem Onlineportal aus der Liste der Branchen Freizeit & Sport aus. So können wir Ihre Anmeldung zügig bearbeiten.

Mit einigen Verbänden wie zum Beispiel Deutscher Städtetag e.V. bestehen Gesamtverträge, über die Sie einen preislichen Nachlass erhalten. Wichtig für Sie: Die Meldung der Mitgliedschaften erfolgt ausschließlich über Ihren Verband an uns. Außerdem gewähren wir den Nachlass nur, wenn Sie uns die Musik vorab (über das GEMA Onlineportal) gemeldet haben.
Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen als auch wenn Sie Musik dauerhaft öffentlich nutzen. Dafür benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. (Bitte beachten Sie: Die Angaben in der Repertoiresuche sind unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.) Danach reichen Sie im Onlineportal eine Setlist mit den gespielten Musiktiteln ein und setzen das Häkchen bei „GEMA frei“. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen.“

In der Setlist benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Titel der Musikstücke

  • alle Urheber, Interpretinnen und Bearbeiter

Bei Konzerten der Ernsten Musik zusätzlich:

  • die Anzahl der ausübenden Künstlerinnen und Künstler (z. B. Musiker, Sängerinnen)

  • die Spieldauer des Titels – für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis

  • Sofern sie Ihnen vorliegen: die Mitgliedsnummern der Urheberinnen und Urheber, die Werknummern sowie die Verlage der gespielten Titel

Wenn Sie anbieten, dass die Musikwiedergabe mittels Kopfhörer erfolgt, müssen Sie diese Wiedergabe bei uns anmelden und bezahlen. Hier gilt der Tarif WR-KH. Eingestuft werden Sie anhand der Anzahl der Kopfhörer.
Ja, auch das können Sie ganz einfach in unserem Onlineportal erledigen. 
Noch mehr Informationen zu den Tarifen finden Sie in unserer Tarifübersicht, weiterführende Informationen auf unserer Seite für Musiknutzer.
Gehen Sie dazu in unser Hilfecenter für Musiknutzer. Hier beantworten wir viele Fragen – insbesondere auch zu den Themen Angebot/Vertrag und Rechnungen.

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