So melden Sie Ihr Konzert bei der GEMA an
Die erste Geige spielt die Musik. Auch wenn sie aus E-Gitarren stammt.
Das Licht im Saal geht aus. Das Gemurmel im Publikum ebbt allmählich ab. Schweinwerfer springen an, ein Lichtkegel, der auf die Bühne leuchtet; ihr gehört die ganze Aufmerksamkeit. Da betreten auch schon die Musikerinnen die Bühne – ein mit Spannung erwarteter Moment, ganz gleich ob sie eine E-Gitarre oder eine Geige tragen. Konzerte sind Höhepunkte für uns alle mit der Musik im Mittelpunkt. Als Konzertveranstalter leben Sie für die Bühne und von ihr – ähnlich wie die Urheberinnen der gespielten Musikwerke. Indem Sie Ihre Veranstaltung bei uns, der GEMA, anmelden, sorgen Sie dafür, dass die Urheber fair entlohnt werden.
Was ein Konzert ist – und was nicht
Bei einem Konzert steht der musikalische Auftritt im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Gäste kommen in der Regel wegen der Musik. Typisch für ein Konzert sind auch Eintrittskarten, Bestuhlung und/oder Stehplätze. Wir unterscheiden zwischen Konzerten der U-Musik (Tarif U-K) und der ernsten Musik (Tarif E).
Anders verhält es sich bei einer Veranstaltung mit Livemusik (Tarif U-V). Dabei wird zwar auch Musik live gespielt, aber der musikalische Auftritt steht nicht im Vordergrund – es geht eher um andere Aspekte der Veranstaltung, z. B. die Geselligkeit. Oft können die Gäste deshalb an Tischen mit Bänken Platz nehmen. Beispiele sind Feste aller Art.
Konzerte der ernsten Musik
Konzerte der Unterhaltungsmusik
Wortkabarett und Comedy
So melden Sie Konzerte im Onlineportal an
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Den Preis für ihr Konzert ermitteln
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Ohne Setlist geht es nicht
Nur wenn wir von Ihnen eine Setlist erhalten, können wir die Einnahmen (Tantiemen) an die beteiligten Musikschaffenden ausschütten. Auf Ihrem Konzert haben sie die gespielten Musikstücke komponiert, getextet oder verlegt. Bei Livemusikveranstaltungen wie Konzerten benötigen wir daher spätestens sechs Wochen nach jeder Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Werke – die sogenannte Setlist.
So reichen Sie Ihre Setlist online ein
Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen als Konzertveranstalter nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen.
Warum muss ich als Konzertveranstalter an die GEMA zahlen?
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.