Nicht vergessen: Musik auf Ihrer Silvesterveranstaltung: Jetzt anmelden

Der GEMA DJ Tarif und das Wichtigste zur GEMA für DJs

Mann in Bus

Sie lieben die Musik und leben davon. Wie unsere Mitglieder.

Ob altbekannter Club oder neue Disko, Stadtfest oder Betriebsfeier, Abschlussball oder sonstiges Event: Als DJ haben Sie ein feines Ohr für die Stimmung im Publikum, gehen mit Fingerspitzengefühl auf Kundenwünsche ein und können sich auf Ihr Taktgefühl verlassen. Begonnen hat alles mit Ihrer Begeisterung für die Musik. Doch Sie möchten für Ihre Arbeit auch fair entlohnt werden – ganz so wie die Urheber der aufgelegten Songs und Tracks.

Mit einer Lizenz von uns, der GEMA, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Und sorgen dafür, dass die Urheberinnen das erhalten, was Ihnen zusteht. Erfahren Sie auf dieser Seite, wann Sie die Lizenz benötigen (in den meisten Fällen) und wann nicht, sowie alles Wichtige zum GEMA DJ-Tarif.

Alles rund um den GEMA DJ-Tarif und wann er greift

Muss ich als DJ eine Vergütung an die GEMA abführen?

Werden Sie als DJ für eine Veranstaltung gebucht, müssen Sie vor Ihrem Auftritt einen Beitrag an uns entrichten, sofern Sie Kopien (Vervielfältigungen) von den genutzten Musikwerken für Ihre Arbeit anfertigen. Ausschlaggebend ist das Kopieren der Dateien, CDs, etc. Verwenden Sie ausschließlich originale Musikwerke/Musikdateien, fällt keine Lizenzvergütung an. Unberührt hiervon bleibt die Anmeldung der Veranstaltung durch den Veranstalter selbst.

Welcher Tarif gilt für mich als DJ für das Vervielfältigen von Musikwerken?

Für Sie gilt der Tarif VR-Ö. Anmelden können Sie Ihre Nutzung in unserem Onlineportal.

Welches Gesetz sieht vor, dass für Vervielfältigungen von Werken eine Vergütung fällig wird?

Das ist im Urheberrecht geregelt. Konkret greift hier das Vervielfältigungsrecht. Es besagt, dass Urheber für die Einräumung ihrer Rechte einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Wann immer Titel kopiert werden, erhalten die Urheberinnen von den jeweiligen Nutzern einen entsprechenden Betrag. Als Verwertungsgesellschaft und Treuhänderin unserer Mitglieder sind wir somit angehalten, die Vergütung von DJs einzufordern.

Wann bin ich Veranstalter?

Als DJ sind Sie normalerweise nicht Veranstalter, es sei denn Sie sind ebenfalls für die Organisation der Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe verantwortlich. Als DJ lizenzieren Sie die Anzahl Ihrer vervielfältigten Musikwerke. Der Veranstalter meldet selbst die Veranstaltung bei uns an.

Auf einem DJ-Mischpult werden die Regler mit den Händen verstellt.

Der Tarif VR-Ö für DJs

Ob mit dem Laptop, USB-Stick oder mit vervielfältigten Tonträgern: die Vervielfältigungsrechte zur öffentlichen Wiedergabe lizenzieren Sie mit dem Tarif VR-Ö. Anmelden können Sie die Vervielfältigung im Onlineportal.

So holen Sie sich Ihre Lizenz

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung und die selbst erstellten Kopien ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

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Warum Sie für die Musik bezahlen

Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.

Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 90.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.

FAQ – häufige Fragen von DJs zur GEMA Anmeldung

Ja, die DJs werden bei der GEMA wie andere Musiknutzer/-innen als Kunden bzw. Kundinnen geführt und erhalten für die Inanspruchnahme der GEMA zustehenden Nutzungsrechte (hier: des Vervielfältigungsrechts) eine eigene Kundennummer sowie eine entsprechende Rechnung.
 

Um die im Tarif VR-Ö aufgeführten Altbestände sowie die Aktivierung von Sicherungskopien anzumelden, teilen Sie uns dies bitte über die Kommentarfunktion zum Abschluss Ihrer Anmeldung in unserem Onlineportal mit. Geben Sie hierbei die Stichworte „Altbestand“ bzw. „Aktivierung Sicherungskopien“ an. Wir stellen dann nach Prüfung eine entsprechende Rechnung für Sie aus. Hier entwickeln wir derzeit eine einfachere Handhabung für Sie und bitten noch um etwas Geduld. Wir tun unser Möglichstes, Ihnen den vollständigen Tarif VR-Ö bald in unserem Onlineportal anzubieten.

Die Sicherungskopie auf einem externen Datenträger ist grundsätzlich nicht lizenzierungspflichtig. Erst wenn Sie eine Sicherungskopie zur öffentlichen Wiedergabe nutzen wollen (also bspw. nach einem Diebstahl, technischen Defekt o. Ä.), ist dieses Back Up vergütungspflichtig. Dann entsteht eine einmalige Lizenzvergütung unabhängig von der Anzahl der aktivierten Werke gemäß der aktuellen Version des Tarif VR-Ö.

Es reicht aus, die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen. Bei der Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte nach den Vergütungssätzen VR-Ö geht es nicht darum, welche Titel Sie auflegen, sondern wie viele Werke Sie zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe vervielfältigt haben – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung. Die tatsächliche Wiedergabe und die erfolgte Vervielfältigung sind demnach voneinander zu trennen.

Es fällt keine Vergütung an, wenn Musikwerke direkt von dem Gerät aus abgespielt werden, auf das sie heruntergeladen wurden. Auch wenn Sie Musikwerke direkt von Original-Tonträgern (Vinyls, CDs, MCs) abspielen, benötigen Sie keine Lizenz gemäß Tarif VR-Ö.

Für die Umwandlung (Konvertierung) von Musikwerken aus dem GEMA Repertoire in ein anderes Dateiformat, z. B. von „mp3“ in AAV erheben wir keine Vergütung.

Als DJ spielen Sie Tonträger (Vinyls, CDs, MP3- und andere Dateiformate etc.) von anderen Produzenten/Künstlerinnen und mischen diese in Ihrem DJ-Set professionell ineinander. Hierfür reichen Sie uns bitte keine Setlist ein.

Wenn Sie jedoch als Liveact z. B. auf einem Festival auftreten, spielen Sie hingegen eigene Kompositionen sowie Liveremixe, mischen diese ineinander und verändern sie. Nach solchen Auftritten benötigen wir von Ihnen immer eine Setlist. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite für Festivals. Für das Einreichen einer solchen Setlist ist zudem der jeweilige Veranstalter zuständig.

Eine GEMA Mitgliedschaft ist für Sie dann sinnvoll, wenn Ihre Musikwerke in bestimmten Umfang öffentlich aufgeführt werden. Wenn sie z. B. im Fernsehen oder Radio gesendet werden, bei Streaming-Diensten oder im Handel erhältlich sind oder auf Live-Auftritten gespielt werden.

Auf unserer Seite Mitglied werden können Sie herausfinden, ob eine GEMA Mitgliedschaft für Sie sinnvoll ist.

Wir schütten sämtliche Einnahmen an diejenigen Komponistinnen, Textdichter, Bearbeiterinnen und Verleger aus, die Mitglieder der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft sind und deren Werke genutzt werden. Von den Einnahmen werden lediglich Gelder für soziale und kulturelle Zwecke sowie Verwaltungskosten abgezogen.

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