Musik auf Ihrem Weihnachtsmarkt: Jetzt anmelden

Als Fitnessstudio zur Höchstform – mit Musik von der GEMA

Mann in Bus

Teil Ihrer hochwertigen Ausstattung: der richtige Sound.

Als Fitnessstudio möchten Sie Ihren Kundinnen und Kunden etwas Besonderes bieten. Tolle Geräte, jede Menge Trainingsmöglichkeiten, die passenden Kurse, Bereiche zum Entspannen, eine angenehme Atmosphäre und: die Möglichkeit, über sich hinaus zu wachsen. Der richtige Sound hilft dabei. Denn Musik motiviert. Kein bloßes Hintergrundgedudel, sondern die Songs, die Sie und alle im Studio wirklich hören möchten. Auf zur Höchstform!  Wir von der GEMA unterstützen Sie dabei.

Holen Sie sich für Ihr Fitnessstudio ein Angebot der GEMA

Um Ihre Lieblingsmusik im Fitnessstudio zu hören, brauchen Sie bloß eine GEMA Anmeldung. In unserer Preis- und Tarifübersicht finden Sie alle Kosten. Gern erhalten Sie von uns ein Vertragsangebot. Ihre Musiknutzung melden Sie bequem im Preisrechner per Formular-Upload an:

  1. Klicken Sie auf "...dauerhaft" und dann auf „Sport- und Fitnessstudios“.

  2. Danach einfach das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und abspeichern.
  3. Nun müssen Sie sich nur noch im Onlineportal einloggen bzw. registrieren und das abgespeicherte Formular wieder hochladen.

Ihre Vorteile als Fitnessstudio mit Musik von der GEMA

  • Das GEMA Weltrepertoire steht Ihnen zur Verfügung. 
  • In Ihrem Studio laufen die Songs, die gerade angesagt sind. Nutzen Sie dafür Original-Tonträger oder Streaming, Radio oder auch Fernsehen.
  • Sie sorgen für einen perfekten ersten Eindruck, bevor überhaupt trainiert wird.
  • Sie treiben Ihre Kundinnen und Kunden zu Höchstleistungen. 
  • Die richtige Musik macht gute Laune, ist energetisch und motiviert, wieder zu kommen.
  • Sie binden Ihre Kunden an Ihr Fitnessstudio. Ein Wechsel wird erschwert. 
  • Sie differenzieren sich von Ihren Mitbewerbern und spielen als Fitnessstudio in der ersten Liga. 
Laufband Schuh

GEMA Preise und Tarife für Fitnessstudios

So sparen Sie Geld. Noch ein paar Tipps

Auch Sie selbst haben Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Vierteljahres- oder Jahresvertrag ist z. B. günstiger als ein Monatsvertrag. Der Vertrag läuft dann auch mindestens ein Vierteljahr bzw. ein Jahr. Bei MP3 oder Streaming zahlen Sie weniger als bei Radio. Oder sind Sie vielleicht Mitglied in einem Verband, der Gesamtvertragspartner der GEMA ist? In dem Fall können Sie bis zu 20 % der Kosten einsparen. 

Frau mit Hund und Laptop

Für alles Weitere: das GEMA Onlineportal

Haben Sie von uns ein Angebot erhalten, finden Sie in unserem Onlineportal Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. 

Warum Sie für die Musik bezahlen

Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik Ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden – wie z. B. in Ihrem Fitnessstudio.

Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 90.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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FAQ – häufige Fragen von Fitnessstudios zur GEMA

Wenn Sie neben öffentlich-rechtlichen Sendern auch private Fernseh- oder Hörfunkprogramme abspielen, fallen zusätzliche Kosten für die Corint Media an. Die Corint Media vertritt als Verwertungsgesellschaft private Rundfunkunternehmen. Die Vergütung, die Sie an uns zahlen, geben wir also an die Corint Media weiter. Eine Auflistung der Fernseh- und Hörfunksender finden Sie hier: https://www.corint-media.com/unternehmen/rechteinhaber/. Nutzen Sie keine privaten Sender, müssen Sie keine Abgabe an die Corint Media entrichten.

Für Hintergrundmusik über Streaming-Dienste gilt derselbe Tarif wie für Tonträger-Wiedergaben, soweit Sie die Auswahl der Musiktitel selbst bestimmen können. Ähnlich der klassischen CD-Wiedergabe bestimmen Sie hierbei die Werkfolge selbst. Es handelt sich also nicht um ein von Dritten (z. B. Hörfunksendern) konfektioniertes Programm, auf das Sie inhaltlich keinen Einfluss nehmen können.

Sofern Sie hier Musik oder Fernsehen wiedergeben, ja. Ist der Bistrobereich integrierter Bestandteil Ihres Fitnessbereichs, wird die Musikwiedergabe entsprechend den Nutzungen in diesem Bereich mitlizenziert. Die Fläche des Bistros wird einfach zu der Trainingsfläche hinzugezählt. Ist der Bistrobereich jedoch separat abgetrennt, gelten hier die Tarife für gastronomische Betriebe.
Auch durch das Fernsehen geben Sie Musikwerke, wie z. B. Werbemusik, öffentlich wieder. Da diese Lieder urheberrechtlich geschützt sind, müssen Sie die Fernseh-Wiedergabe bei uns anmelden. Auch die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) vertreten werden, sind damit abgegolten. Außerdem sind die Wortbeiträge von z. B. Reportern, Nachrichtensprechern urheberrechtlich geschützt. Im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) nehmen wir diese Rechte ebenfalls wahr.
Großbildschirme im Sinne unserer Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 42 Zoll (106 cm).
Wenn Sie anbieten, dass das Fernsehprogramm mittels Kopfhörer wahrzunehmen ist, müssen Sie diese Wiedergabe bei uns anmelden und bezahlen. Für die Fernseh-Wiedergabe mittels Kopfhörer an Fitnessgeräten gilt der Tarif WR-Kh. Eingestuft werden Sie anhand der Anzahl der Fitnessgeräte.

Ein Unterschied besteht auch noch, wenn die Wiedergabe im Fitnessgerät integriert ist. Hier kann zusätzlich der Tarif Corint Media für Fitnessgeräte fällig werden, sofern Sie private Sender abspielen.
Das hängt von drei verschiedenen Faktoren ab: die durchschnittliche Kursteilnehmerzahl pro Kurs, wie oft der Kurs wöchentlich stattfindet und was Ihre Kunden an Sie zahlen müssen, um an den Kursen teilzunehmen. Dann werden die Kurse mit gleicher Teilnehmerzahl gruppiert und deren wöchentlichen Kursstunden mit 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Übrigens: Die geringste tarifliche Stufe an Tarifteilnehmern ist bis zu 10 Teilnehmer. Den konkreten Vergütungssatz können Sie unserem Tarif WR-KS-F entnehmen.
Sie teilen uns den Standard-Mitgliedsbeitrag für einen Monats- oder Jahresvertrag mit, der es Ihren Kunden ermöglicht, an den Kursen teilzunehmen. Abwählbare Leistungen, wie z. B. Zusatzbuchungen für Getränke oder Sauna, zählen nicht zu den relevanten Mitgliedsbeiträgen. Im Umkehrschluss: Sind im Mitgliedsbeitrag Leistungen enthalten, die der Teilnehmer nicht abwählen kann, so können diese auch nicht abgezogen werden.

Alternativ kann immer der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag im Vertrag angesetzt werden, wenn Sie hierfür betriebswirtschaftliche Unterlagen einreichen, die diesen Beitrag belegen.
Bitte melden Sie uns alle Kurse an. Reichen Sie uns gern einen aktuellen Kursplan ein. Sollten bestimmte Kurse nur mit GEMA freier Musik bespielt werden, teilen Sie uns dies bitte mit.

Übrigens: Kurse, die auf der reinen Trainingsfläche stattfinden und für die keine andere Musik als die bereits bestehende Hintergrundmusik eingesetzt wird, müssen Sie nicht extra anmelden. Es muss allerdings ein Vertrag für die Hintergrundmusikbeschallung für die Trainingsfläche bestehen.
Sie zahlen an Zumba® oder LES MILLS®, um u. a. deren Programme und die darauf abgestimmte Musik nutzen zu dürfen. Dies beinhaltet aber nicht die öffentliche Wiedergabe, wofür sie noch eine Lizenz bei der GEMA erwerben müssen. 
Ja, da es sich hier um unterschiedliche Musiknutzungen handelt. Weitere Infos finden Sie hier: Wie kann ich Musik anmelden?
Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen als auch wenn Sie Musik dauerhaft öffentlich nutzen, z. B. auf der Trainingsfläche oder in den Kursen. Zudem benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Hierfür können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Sollten Sie eine Lizenz oder ein Zertifikat eines Anbieters für GEMA freie Musik erhalten haben, können Sie uns diese ebenso zuschicken.

Übrigens: Im Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.
Gehen Sie dazu in unseren Hilfecenter für Musiknutzer. Hier beantworten wir viele Fragen – insbesondere auch zu den Themen Angebot/Vertrag und Rechnungen.
Wie Sie Ihre Kundendaten ändern, erfahren Sie in unserem Hilfe- und Kontaktbereich unter Kundendaten ändern.
Auch hier sind Sie im Hilfecenter für Musiknutzer richtig. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.
Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein.

Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet.

FAQ – häufige Fragen von Fitnessstudios zur GEMA

Nein, die GEZ, die inzwischen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, ist eine von den öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht den Rundfunkbeitrag ein.

Die GEMA hingegen ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Rechte von Musikurhebern wahrnimmt und verwertet.

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