Musik nutzen

Sie möchten Musik öffentlich nutzen? Von uns erhalten Sie die passende Lizenz. Und Antworten auf Ihre Fragen.

Social Media & Websites

  • Für eine Story/ein Reel auf Instagram möchte ich Instagrams Musikbibliothek nutzen. Was muss ich dabei beachten?

    Egal ob Story, Reel oder Video: Wenn Sie als Privatperson Musik aus der Musikbibliothek von Instagram hinterlegen, ist das in der Regel unproblematisch. Die Plattform räumt ihren Nutzerinnen das Recht ausdrücklich ein. 2 Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:

    1. Das Recht gilt für die ausschließliche Verwendung auf Instagram.
    2. Die Musik darf nur für persönliche nicht gewerbliche Inhalte genutzt werden.

    Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung der Lieder für gewerbliche und nicht private Zwecke. Bereits in den Musik-Richtlinien von Meta heißt es: "Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt."

    Was (auf Instagram) privat ist. Und was nicht.

    Wenn Sie als Unternehmen Musik in Reels oder einer Story verwenden, ist das nicht privat. Der Fall ist eindeutig. Leider ist es nicht immer so einfach. Zwar gibt es auf Instagram Business Accounts und private Accounts. Doch auch die Aktivitäten auf privaten Accounts können, je nach Ausrichtung, als gewerblich eingestuft werden. Zum Beispiel wenn dort über Produkte berichtet wird. Denken Sie daran: Auch Instagram (Meta) kann nicht definieren, was schlussendlich als kommerziell gewertet wird und was nicht. Das liegt im Ermessen der jeweiligen Rechteinhaber. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass die Inhaberinnen der privaten Accounts Abmahnungen von Kanzleien erhalten. Aus Sicht der Anwälte und Rechteinhaberinnen besitzen die Veröffentlicher solcher Reels keine Lizenz für die Musik und haben somit eine Urheberechtsverletzung begangen.

    Was tun als Content Creator auf Instagram?

    Bevor Sie ein Video mit Musik auf Instagram posten, gehen Sie in sich. Prüfen Sie, ob sich Ihre Aktivitäten auf Social Media nicht vielleicht doch als gewerblich oder „nicht-privat" einstufen lassen. Ist das der Fall, verzichten Sie vielleicht besser auf den Einsatz von Musik aus Instagrams Musikbibliothek. Influencer und alle, die es werden wollen, sollten außerdem bedenken, dass auch Reels von der Gartenparty als kommerziell angesehen werden können, wenn sie sonst auf dem Account Influencer-typische Inhalte posten.

    Unternehmen und andere gewerbliche Nutzer:

    Wenn Sie für eine Story oder ein Reel auf Instagram Musik nutzen möchten, müssen Sie das Herstellungsrecht beachten. Das bedeutet, Sie brauchen das Einverständnis bzw. eine Lizenz der Rechteinhaber (z. B. der Urheberin oder des Verlags), um die ausgewählte Musik mit einem Bewegtbild (etwa ein Video) zu nutzen. Um diese zu ermitteln, können Sie die GEMA  Repertoiresuche verwenden und Kontakt mit dem Verlag aufnehmen.

    Bei privaten nicht gewerblichen Nutzern ist das Herstellungsrecht auf Instagram, YouTube, TikTok und Facebook bereits abgedeckt. Hier müssen Sie sich um nichts kümmern.

    Mehr zu Videos mit Musik auf Instagram & Co

  • Ich möchte Musik auf einer Video-Plattform wie YouTube oder Twitch hochladen. Was muss ich beachten?

    Sie möchten auf YouTube oder Twitch Musik verwenden? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen. Vorab: Es ist einfacher als Sie denken – vor allem wenn Sie die Musik privat auf den Video-Plattformen nutzen. Doch auch als kommerzielle Nutzerin bekommen Sie hier die nötigen Infos an die Hand.

    Wenn Sie Musik und Bewegtbild kombinieren

    Musikwerke sind durch das Urheberrecht geschützt. Wenn Sie Musik verwenden wollen, z. B. in einem Video, benötigen Sie daher das Einverständnis der Rechteinhaber, sprich der Urheber/-innen und Musikverlage. Darum gilt für alle filmischen Formate: Sie müssen diese um Erlaubnis fragen. Wenn Sie als Privatperson Musik auf YouTube oder Twitch verwenden, ist die Sache jedoch wesentlich einfacher: da zwischen der GEMA und den Plattformen Lizenzverträge bestehen.

    Nutzungsrechte eingeräumt für GEMA pflichtige Musik auf YouTube

    Durch den Lizenzvertrag, den YouTube mit uns geschlossen hat, haben wir der Plattform die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Das heißt, es darf GEMA pflichtige Musik hochgeladen werden, weil YouTube die Lizenzkosten dafür bezahlt. Weder Urheber, Verlag noch Channel-Betreiberin müssen den Video-Upload bei uns melden. Auch die Lizenzgebühren trägt nicht die Channel-Betreiberin, sondern YouTube selbst.

    Welche Regeln gelten für die Nutzung von Musik auf Twitch? 

    Wie YouTube betrachten wir auch den Plattform-Betreiber Twitch als Lizenzpartner – und nicht die einzelne Streamerin bzw. den einzelnen Uploader. Aktuell befinden wir uns im Gespräch mit der Plattform. Bisher müssen Sie also keine zusätzliche Lizenz bei der GEMA erwerben, wenn Sie Musik aus dem GEMA Repertoire auf Twitch nutzen. Sollte sich daran etwas ändern, erfahren Sie es auf dieser Seite.

    Weitere erforderliche Rechte bei den Berechtigten einholen

    Bitte denken Sie daran, dass Sie gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Wenn Sie bestehende Aufnahmen verwenden, müssen Sie beispielsweise das Leistungsschutzrecht der Interpretinnen sowie des Tonträgerherstellers erwerben. Meist nimmt letzterer diese Rechte wahr. Mehr erfahren Sie von der GVL – der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten oder über untenstehenden Kontakt.

    Das Herstellungsrecht – nur bei privaten Videos Teil der Lizenzvereinbarungen

    Wenn Sie Videos mit Musik produzieren, müssen Sie normalerweise auch das Herstellungsrecht klären. Das bedeutet, Sie holen bei den Urheberinnen das Recht ein, ihren Song in Ihrem Video zu verwenden. Soweit Sie privater Nutzer sind – d. h. Sie handeln nicht auf Grundlage einer gewerblichen Tätigkeit und erzielen auch keine erheblichen Einnahmen –, ist das bei den genannten Video-Plattformen nicht nötig. Denn bei privaten Nutzungen ist das Herstellungsrecht Teil der bestehenden Lizenzverträge.

    Verfolgen Sie hingegen einen gewerblichen Zweck, müssen Sie die Reche selbst einholen: Bei einem verlegten Werk wenden Sie sich am besten an den Musikverlag; bei einem nicht verlegten Werk direkt an die Urheber. Ermitteln können Sie Verlage und Urheberinnen in der GEMA Repertoiresuche.

    Konsequenzen einer Urheberrechtsverletzung auf YouTube und Co.

    Wenn Sie ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, kann es teuer werden – vor allem im Falle von nicht-privaten Videos. Mögliche Folgen sind:

    • Abmahnung: Die Rechteinhaberinnen können Sie abmahnen und verlangen, dass Sie alle Videos entfernen, in denen Sie nicht zulässige Inhalte verwendet haben.
    • Ersatz von Anwaltskosten: Außerdem dürfen die Rechteinhaber eine Rechtsanwältin beauftragen, für die Sie die Kosten übernehmen müssen.
    • Schadensersatz: Sie müssen nachträglich eine Lizenzgebühr entrichten, wobei diese bei gewerblicher Nutzung (z. B. in einem Werbespot) sehr hoch sein kann.
    • Auskunft erteilen: Sie müssen angeben, in welchem Umfang Sie das Werk genutzt und wie viel Umsatz Sie dabei ggfs. erzielt haben.

    Wenn Sie „erheblich oder wiederholt“ gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen verstoßen, kann zudem Ihr Account gesperrt oder sogar gekündigt werden.

  • Ich möchte Musik bei TikTok verwenden. Was muss ich beachten?

    In seinen „Nutzungsbedingungen für Musik“ unterscheidet TikTok zwischen privaten und kommerziellen Videos.

    Private TikTok-Videos stammen von natürlichen Personen, dienen ausschließlich der persönlichen Unterhaltung und werden zu nicht-kommerziellen Zwecken erstellt.

    Kommerzielle TikTok-Videos hingegen dienen kommerziellen, also nicht persönlichen Zwecken. Wenn z. B. ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Marke empfohlen bzw. vermarktet wird oder das Video gesponsort ist, kann es sich um einen kommerziellen Zweck handeln. Die konkrete Entscheidung, ob ein Video privat oder kommerziell ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Auch Videos auf privaten TikTok-Accounts können einen kommerziellen Charakter haben.

    Übrigens: Auch Meta (Facebook und Instagram) unterscheidet bei der Musiknutzung zwischen privaten und kommerziellen Zwecken.

    Die private TikTok-Musikbibliothek

    Nutzen Sie TikTok privat, können Sie direkt in der TikTok-App auf die Sound-Bibliothek mit Millionen Songs zugreifen und diese in TikToks nutzen. Beachten Sie dabei Folgendes:

    • Sie dürfen Videos mit diesen Sounds nur auf TikTok präsentieren oder teilen, nicht auf anderen Plattformen wie Facebook oder Instagram. Für eine Präsentation auf anderen Plattformen muss eine separate Einwilligung unmittelbar von den Rechteinhabern eingeholt werden. 
    • Sie dürfen TikTok-Musik nicht ohne begleitendes Video separat als eigenständiges Audio zugänglich machen, verbreiten oder aufführen.
    • Bitte beachten Sie die TikTok-Community-Richtlinien: Sie dürfen TikTok-Sounds nicht in Verbindung mit illegalen Inhalten oder unter Verstoß gegen die TikTok-Nutzungsbedingungen verwenden.

    Die kommerzielle TikTok-Musikbibliothek

    Nutzen Sie TikTok kommerziell, steht Ihnen die kommerzielle TikTok-Musikbibliothek (TikTok Commercial Music Library) zur Verfügung. Auch hier gilt: 

    • Videos mit kommerziellen TikTok-Sounds dürfen nur auf TikTok veröffentlicht und geteilt werden, nicht auf anderen Plattformen. 
    • Zudem können Songs nur für bestimmte Länder freigegeben sein.

    Übrigens: Die kommerzielle Musikbibliothek von TikTok enthält nur Songs von Musiker/-innen, die TikTok die entsprechenden Rechte eingeräumt haben. Daher findet man in der kommerziellen Musikbibliothek kaum bekannte Songs.

    Wie erhalte ich eine Lizenz für Musik auf TikTok, die nicht in der Musikbibliothek verfügbar ist?

    Wenn Sie einen bestimmten Song für Ihr Video nutzen möchten, der nicht in der kommerziellen Musikbibliothek von TikTok zu finden ist, müssen Sie eine Lizenz von den Rechteinhaber/-innen erwerben. Mehr dazu auf unserer Seite Musik in Videos

    Bei privaten nicht gewerblichen Nutzern ist das Herstellungsrecht auf Instagram, YouTube, TikTok und Facebook bereits abgedeckt. Hier müssen Sie sich um nichts kümmern.

    Kann man auf TikTok eigene Sounds hinzufügen?

    Zwar können Sie auch andere Songs und Sounds für ein TikTok verwenden, doch wenn diese nicht aus TikToks Musikbibliothek stammen, sind Sie verantwortlich, dass vor Verwendung alle erforderlichen Rechte eingeräumt sind. Das sind nicht nur die Urheberrechte, sondern auch alle Rechte der ausübenden Künstler/-innen. So kann es z. B. sein, dass TikTok nicht die Rechte an der jeweiligen Aufnahme hat.

    Die Folge: Wenn man diese Aufnahme hochlädt und nicht nachweisen kann, dass man die Nutzungsrechte daran hat, wird das Video in der Regel gesperrt. Kommt das öfter vor, kann es durchaus sein, dass der gesamte Account gesperrt wird.

    Selbst erstellte Sound-Effekte oder eigene Songs ohne Material von anderen können Sie hochladen und bei TikTok nutzen. Denken Sie aber daran, dass andere Ihre Werke womöglich weiternutzen, ohne dass Sie etwas davon mitbekommen. 

    Was passiert bei einer Verletzung des Urheberrechts?

    Wer ohne Lizenz bzw. Einverständnis urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzt, verstößt gegen das Urheberrecht. Das kann teuer werden – vor allem im Falle von nicht-privaten Videos. Konkret kann folgendes passieren:

    • Sie werden abgemahnt und müssen alle Videos entfernen, in denen nicht zulässige Inhalte enthalten sind.
    • Wenn die Rechteinhaber eine Anwältin beauftragt haben, müssen Sie die Kosten übernehmen.
    • Sie müssen nachträglich eine Lizenzgebühr entrichten, wobei diese bei gewerblicher Nutzung (z. B. in einem Werbevideo) sehr hoch sein kann.
    • Sie sind verpflichtet anzugeben, in welchem Umfang Sie das Werk genutzt und wie viel Umsatz Sie dabei erzielt haben.

    Wenn Sie erheblich oder wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen von TikTok verstoßen, kann zudem Ihr Account gesperrt oder sogar gekündigt werden.

  • Ich möchte auf meiner Webseite Musik zum Streaming/Download anbieten. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?

    Wenn Sie auf Ihrer Webseite Musik zum Streamen oder zum Download anbieten, greift bei uns der Tarif VR-OD 10 (II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Streaming bzw. II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Download). Dieser gilt sowohl bei reiner Musik (Audios) als auch bei Musikvideos. Anmelden können Sie diese Nutzung von Musikinhalten in unserem Onlineportal. Eine genaue Definition sowie mehr zu den Abrufzahlen und Preisen finden Sie auf unserer Tarifseite für Onlinenutzungen in geringen Umfang. 

    Bei Streaming gilt: Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze: 364.500 p. a.; Einnahmengrenze: 24.000 € netto p. a.) findet der Tarif VR-OD 9 Anwendung.

    Bei Download gilt: Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze:15.000 p.a.; Einnahmengrenze: 24.000 € netto p.a.) findet der Tarif VR-OD 7 Anwendung. Zusätzlich zur Lizenz für Music on Demand Download können Sie eine weitere günstigere Lizenz für Hörproben mit bis zu 90 Sekunden Spieldauer erwerben (180 € netto/Jahr). Diese vergünstigte Lizenz gilt nur in Verbindung mit dem Angebot des Music on Demand Downloads. Weitere Informationen zu den Abrufzahlen und Preisen erhalten Sie hier.

    Bitte beachten Sie generell, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

  • Ich möchte einen Musikinhalt, z. B. Hintergrundmusik, auf meiner Website hochladen. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie Musik auf die eigene Internetseite hochladen, greift bei uns der Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen in geringem Umfang. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal. Als Gesamtvertragspartner nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

    Hintergrundmusik wird beim Öffnen der Webseite abgespielt, ohne dass der Webseitenbesucher eine Auswahl tätigen muss. Sie wird oft mit Musik in Videos verwechselt. Eine genaue Definition finden Sie auf der Seite zum Tarif VR-OD 10.

    Bitte beachten Sie, dass Sie – unabhängig von der Lizenzierung durch uns – gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

  • Ich möchte nachgespielte Songs (Cover) online hochladen, z. B. auf YouTube, Instagram oder meiner Website. Brauche ich eine Lizenz?

    Bei dem Thema Coverversion muss zunächst zwischen Coverversion und Bearbeitung unterschieden werden. Grundsätzlich unterscheiden sich Coverversion und Bearbeitung dadurch, dass die Coverversion das Original nahezu identisch wiedergibt, das heißt sich die Aufnahme auf das Nachspielen des Werkes ohne urheberrechtliche relevante Änderung beschränkt wohingegen für die Bearbeitung Umgestaltungen am Werk (§ 23 UrhG) vorgenommen werden. Eine Bearbeitung kann sich etwa aus der Änderung des Textes, der Melodien, Instrumentierung, Songstruktur, aber auch Rhythmik etc. ergeben. Die Übergänge hierbei sind fließend und in jedem Einzelfall zu klären. Eine klare Grenze gibt es nicht. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorab Kontakt zum Rechteinhaber aufzunehmen um Klarheit zu gewinnen.

    Das Covern/ Nachspielen von veröffentlichten Werken, also Coverversionen im oben genannten Sinn, ist nicht genehmigungspflichtig. In einem solchen Fall erfolgt die Lizenzierung dieser Musikwerke durch die GEMA, unabhängig davon, von welchem Künstler die Werke interpretiert werden. Die Originalautoren der Werke erhalten dann die volle von der GEMA vereinnahmte Vergütung. Eine Beteiligung der Coverband als Bearbeiter erfolgt in diesen Fällen (natürlich) nicht.

    Sollte es sich bei der Interpretation des fremden Werkes dagegen um eine Bearbeitung handeln, benötigt man vor Veröffentlichung dieser Bearbeitungen in jedem Fall eine Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers. Diese kann nur vom Urheber/Rechteinhaber selbst eingeholt werden, nicht von der GEMA.

    Die Registrierung von Bearbeitungen als „selbständige“ Werke, werden bei der GEMA nur vorgenommen, wenn der Bearbeiter die Bearbeitungsgenehmigung des/der Originalurheber bzw. des Verlages vorlegen kann.

    Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

  • Was muss ich beachten, wenn ich Videos mit Musik auf Facebook hochlade?

    Mit sozialen Netzwerken wie Facebook (ebenso mit YouTube, Instagram, TikTok und Co.) hat die GEMA pauschalisierte Lizenzverträge geschlossen. Das bedeutet: Lädt jemand ein Video mit lizenzpflichtiger Musik auf einem sozialen Netzwerk hoch, dann rechnet die GEMA die anfallenden Gebühren direkt mit dem Plattformbetreiber ab und für Nutzer/-innen fallen keine weiteren Kosten an.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass Nutzerinnen, die Videos mit Musik auf Facebook oder andere Plattformen hochladen, ggfs. weitere Rechte direkt bei den Berechtigten (Urhebern/-innen, Verlagen, Labels etc.) einholen müssen. Wenn Sie bestehende Aufnahmen verwenden, müssen Sie beispielsweise das Leistungsschutzrecht der Interpretinnen sowie des Tonträgerherstellers (Labels) erwerben. Meist nimmt letzterer dieses Rechte wahr, d. h. Sie können sich direkt an ihn wenden.

    Das Filmherstellungsrecht müssen Sie hingegen nur dann klären (i. d. R. mit dem Musikverlag), wenn Sie kein privater Nutzer sind. Für private Nutzerinnen und Nutzer ist das Herstellungsrecht Teil des bestehenden Lizenzvertrags mit Meta (Facebook). Nicht private Nutzerin sind Sie, wenn Sie auf Grundlage einer gewerblichen Tätigkeit handeln oder mit Ihrer Tätigkeit erhebliche Einnahmen erzielen. In dem Fall wenden Sie sich am besten an den Musikverlag oder sonst an die Urheberinnen und Urheber. Mehr Informationen für nicht-private Nutzerinnen stellen wir auf unserer Informationsseite zu Musik in Videos bereit. 

    Herstellungsrechte im Werbebereich werden nicht von uns wahrgenommen. Die Befugnis, im jeweiligen Einzelfall zu erlauben oder zu verbieten, dass ein Musikwerk zu Werbezwecken genutzt wird, liegt bei den Berechtigten (also den Urheberinnen und Urhebern). Als Werbetreibender wenden Sie sich an diese bzw. an den jeweiligen Musikverlag. Die Berechtigten und Verlage können Sie in unserer Repertoiresuche recherchieren.

    Instagrams Musikbibliothek: Das sollten Sie beachten

  • Was muss ich beachten, wenn ich einen kostenpflichten Livestream mit Musik auf YouTube sende?

    Für kostenpflichtige Livestreams auf YouTube, Facebook oder Instagram wenden Sie sich bitte an kontakt@gema.de.

    Zu den Einnahmen von Livestreams (Linearen Streams) gehören übrigens auch Spenden. Hier wird aber unterschieden, ob die Spenden freiwillig getätigt werden können oder ob ein Spendenbetrag z. B. in der Höhe der Wahl entrichtet werden muss, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn die Spenden freiwillig sind, müssen Sie keine gesonderte Lizenz erwerben, da die GEMA bereits einen Vertrag mit YouTube abgeschlossen hat. Muss aber ein Spendenbetrag (in der Höhe der Wahl) gezahlt werden, so benötigen Sie von uns eine Lizenz für Lineares Streaming.

  • Was muss ich beachten, wenn ich einen kostenpflichtigen Livestream mit Musik auf Facebook/Instagram sende?

    Für kostenpflichtige Livestreams auf Facebook/Instagram müssen Sie bei uns eine Lizenz für Lineares Streaming (Tarif VR-OD 10, II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Streaming) erwerben. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal.

    Zu den Einnahmen von Livestreams (Linearen Streams) gehören übrigens auch Spenden. Hier wird aber unterschieden, ob die Spenden freiwillig getätigt werden können oder ob ein Spendenbetrag z. B. in der Höhe der Wahl entrichtet werden muss, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn die Spenden freiwillig sind, müssen Sie keine gesonderte Lizenz erwerben, da die GEMA bereits einen Vertrag mit Facebook/Instagram abgeschlossen hat. Muss aber ein Spendenbetrag (in der Höhe der Wahl) gezahlt werden, so benötigen Sie von uns eine Lizenz für Lineares Streaming.

    Instagrams Musikbibliothek: Das sollten Sie beachten

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