Musik nutzen

Sie möchten Musik öffentlich nutzen? Von uns erhalten Sie die passende Lizenz. Und Antworten auf Ihre Fragen.

Musik anmelden

  • Bis wann muss ich meine Musiknutzung anmelden?

    Eine fixe Zeitspanne gibt es in der Regel* nicht, aber wir empfehlen natürlich: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, bevor sie stattfindet. 

    Für Interessierte noch der rechtliche Hintergrund: Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung davor anzumelden. Das gilt ja auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.

    *Falls Sie Mitglied eines Verbandes oder einer Vereinigung sind, mit dem bzw. mit der ein Gesamtvertrag oder ein Pauschalvertrag besteht, kann es sein, dass genau geregelt ist, wie viele Tage vorher die Musiknutzung angemeldet werden muss. Von dieser Meldefrist müsste Sie aber der Verband bzw. die Vereinigung in Kenntnis setzen. 

  • Muss ich im Nachgang noch etwas melden?

    Veranstaltungen melden Sie immer mit konkreten Daten wie Ort, Datum, ggf. Besucherzahl, etc. Bei bestimmten Veranstaltungsarten, z. B. bei einem Konzert, benötigen wir zudem eine Nachmeldung des Netto-Karten-Umsatzes. Dafür können Sie die Funktion im Onlineportal nutzen.

    Bei Live-Veranstaltungen – sprich bei Veranstaltungen mit Band/Musikern – müssen Sie eine Musikfolge einreichen. Auch das können Sie im Onlineportal erledigen unter Meine Setlists.

    Weitere Informationen zu den Funktionen im Onlineportal finden Sie im Video.

  • Was ist die EAN bzw. die GTIN? Gibt es einen Unterschied?

    Die European Article Number, kurz EAN, ist eine international anerkannte Zahlenfolge, zur Kennzeichnung von Produkten. Die EAN ist die 13-stellige Nummer unterhalb des Barcodes. Mit der EAN kann jeder Artikel, jedes Produkt oder jede Produktvariante weltweit überschneidungsfrei identifiziert werden. Bereits im Jahr 2009 wurde die EAN durch die international gültige Bezeichnung GTIN (Global Trade Item Number) ersetzt. Hierzulande wird allerdings weiterhin oft die Bezeichnung EAN verwendet. Unterschiede zwischen EAN und GTIN gibt es keine.

  • Was sind HAP und EVP und wann nutze ich welchen Preis?

    HAP – Höchster Händlerabgabepreis: Der HAP wird häufig von größeren Herstellerinnen oder Labels genutzt, die ihre Musikprodukte über Zwischenhändler in den Einzelhandel bringen. Bei der Nutzung des HAP ist die Angabe einer EAN/GTIN erforderlich.

    EVP – Endverbraucherpreis, Endverkaufspreis oder auch Detailverkaufspreis: Der EVP wird häufig von kleineren Herstellern verwendet, wenn sie Musikprodukte direkt vertreiben, wie Musikerinnen, die ihre Alben auf Tournee an die Konzertbesucher verkaufen.

  • Welcher Tarif ist der richtige?

    Das hängt davon ab, wo und wie Sie Musik nutzen. Den richtigen Tarif können Sie ganz einfach ermitteln:

    Nutzen Sie dafür den Preisrechner im GEMA Onlineportal. Hier können Sie nach Veranstaltungen, dauerhaften Musiknutzungen, Musik im Internet und Musikprodukten wie Tonträgern und Bild-Tonträgern suchen. Die meisten Tarife können Sie im Onlineportal anmelden, einige wenige jedoch nicht.

    Deshalb bieten wir auch eine Tarifübersicht an:

    • In der linken Spalte finden Sie die Art der Musiknutzung.
    • Rechts können Sie dann die genaue Sparte auswählen.
    • Nach der Wahl der Sparte gelangen Sie auf die jeweilige Tarifseite mit der Tarifbezeichnung und weiteren Informationen.

    Wenn Sie dennoch Hilfe benötigen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

  • Welches Formular nutze ich für meine Musikanmeldung?

    Die meisten GEMA Tarife für Veranstaltungen und Hintergrundmusik können Sie nicht per Formular anmelden – sondern über den Preisrechner im Onlineportal. Das geht ganz einfach und Sie erhalten gleich eine Preisauskunft. 

    Für Tarife, die noch nicht im Onlineportal integriert sind, halten wir Anmeldeformulare bereit. Sie finden diese auf folgender Übersichtsseite.

  • Wie kann ich Musik anmelden?

    Sie melden

    a) Veranstaltungen

    • Konzert
    • Theateraufführung
    • Fest
    • Party/Feier/Tanz/Bälle
    • Disco
    • Fasching/Karneval
    • Fest-/Straßenumzüge
    • Messe
    • Selbst erstellte Kopien 
    • Filmvorführung/Diashow u. ä.
    • Sportveranstaltung
    • Wortkabarett, Comedy, Lesung u. ä.
    • Märkte im Freien

    b) Dauerhafte Musiknutzungen (Hintergrundmusik)

    • Handel, Dienstleistung, Arzt etc.
    • Gastronomie, Hotel etc.
    • Hotel-, Gästezimmer
    • Musik in Spielhallen
    • Schwimmbad, Saunabad, Kletterhalle etc.
    • Kopieren von Noten
    • Selbst erstellte Kopien

    c) Musik im Internet

    d) Tonträger und Bildtonträger

    • Musikprodukte wie etwa CDs und Vinyl 
    • Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD und Hörspiele 

    im GEMA Onlineportal an. Das geht schnell und einfach. Dabei ermitteln Sie zuerst den Preis mit dem Preisrechner.

    e) Einzelne Tarife sind noch nicht im Preisrechner integriert. Diese können Sie z. B. per Formular und/oder per E-Mail anmelden. Sie finden diese Tarife in der Tarifübersicht.

    Weitere Informationen zu Ihrer Musikanmeldung finden Sie in unserem Video.

  • Wie kann ich Tonträger online anmelden?

    Für die Anmeldung der Musiknutzung auf Tonträgern gibt es zwei Wege: Für viele Zwecke können Sie die Lizenz ganz einfach in unserem Onlineportal erwerben. Das gilt beispielsweise für die Produktion von Musik-CDs oder Schallplatten. In anderen Fällen, beispielsweise bei der Anmeldung von Hörbüchern, stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, mit denen Sie die Musiknutzung per E-Mail oder postalisch anmelden können. Einen Überblick über alle Nutzungen finden Sie im Online Service Herstellungsmeldung.

    Bitte beachten Sie: Den Online Service finden Sie im Onlineportal im Bereich Services.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr