So nutzen Sie Musik in Filmen, Serien und Werbespots
Rechte einholen bei Filmen oder Serien
In Ihrem Film oder in Ihrer Serie möchten Sie Musik verwenden. Dafür müssen Sie davor die Einwilligung der Rechteinhaber einholen – und zwar unabhängig davon, ob Sie eine große Filmproduktion oder kleine Hobbyfilmer sind. Oder anders gesagt: Sie müssen das Filmherstellungsrecht klären.
Sie können sich dafür direkt an die Musikverlage oder – falls die Musik nicht verlegt ist – an die Urheberinnen und Urheber wenden. Gern können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Sie bei der Klärung des Filmherstellungsrechts unterstützen.
So gehen Sie vor: Mithilfe unserer Repertoiresuche ermitteln Sie die Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen. Anschließend nehmen Sie Kontakt auf und klären, ob und zu welchen Konditionen Sie das Musikwerk verwenden können.
Gut zu wissen:
Werke von Urheberinnen und Urhebern, die vor 70 Jahren oder mehr verstorben sind, gelten als „Public Domain“ und sind nicht lizenzpflichtig.
Filme und Serien bei der GEMA anmelden
Nachdem Sie die Rechte eingeholt haben, melden Sie Ihren Film oder Ihre Serie im Onlineportal mit der AV-Anmeldung bei uns an.
Sonderfall: Das Filmherstellungsrecht bei Fernsehproduktionen
Bei Eigen- oder Auftragsproduktionen von öffentlich-rechtlichen oder privaten Sendern, wie z. B. Fernsehfilme und Fernsehserien, greift ein Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem jeweiligen Sendeunternehmen. Der Vertrag erlaubt es dem Sender, das GEMA Repertoire zu nutzen, ohne zuvor das Filmherstellungsrecht im Einzelnen geklärt zu haben; jedoch ausschließlich zu Sendezwecken. Die Meldung von Eigen- oder Auftragsproduktionen an uns erfolgt über die Sender via Sendemeldung.
Achtung: Sind hingegen Dritte an der Produktion beteiligt oder soll die Fernsehproduktion von Dritten genutzt werden, so muss die Einwilligung vorher beim Rechteinhaber eingeholt und das Filmherstellungsrecht geklärt werden. Das gilt insbesondere für Fernseh-Co-Produktionen.
Rechte einholen bei Werbung
Um Musik in Werbespots zu nutzen, beispielsweise im Kino, Fernsehen oder Internet, müssen Sie die Einwilligung grundsätzlich bei den Rechteinhabern einholen. Rechteinhaber sind die Musikverlage oder – falls die Musik nicht verlegt ist – die Urheberinnen und Urheber.
So gehen Sie vor: Mithilfe unserer Repertoiresuche ermitteln Sie die Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen. Anschließend nehmen Sie Kontakt auf und klären, ob und zu welchen Konditionen Sie das Musikwerk verwenden können.
Die Vergütung für Musik in Filmen, Serien und Werbespots
Was es kostet, Musik in audiovisuellen Produktionen zu verwenden? Das hängt davon ab, welchen Betrag die Rechteinhaber dafür erheben, dass ihre Musik z. B. in einem Film oder Werbespot verwendet wird. Pauschal lässt sich das somit nicht beantworten und ist höchst unterschiedlich. Die von uns aufgestellten Tarife in diesem Bereich sind lediglich Auffangtarife – sie greifen dann, wenn ein Rechteinhaber das Herstellungsrecht nicht selbst vergeben will und uns damit beauftragt.
Tarife – falls die Rechteinhaber uns beauftragt haben, das Herstellungsrecht zu vergeben:
Filmherstellungsrecht –Tarif für Bildtonträger zum Verkauf und/oder zur öffentlichen Aufführung außerhalb Kinos (z.B. auf einer Messe)
Filmherstellungsrecht – Herstellung eines Filmwerks mit anschließender On-Demand-Nutzung
Filme & Serien auf Bildtonträgern herstellen
Möchten Sie einen Film oder eine Serie auf DVD, Bluray, USB-Stick o. a. veröffentlichen und verbreiten, müssen Sie zusätzlich zur Klärung des Filmherstellungsrechts auch die mechanischen Vervielfältigungsrechte von uns erwerben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem dazugehörigen Tarif.
Den Film öffentlich aufführen
Planen Sie Ihre Produktion als Imagefilm, Corporate media oder Fortbildungsvideo öffentlich aufzuführen, z. B. auf einer Messe? Oder möchten Sie einen Wirtschaftsfilm auf Ihrer Website oder im Intranet veröffentlichen? Dann müssen Sie zusätzlich zur Klärung des Filmherstellungsrechts auch die Aufführungsrechte von uns erwerben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem dazugehörigen Tarif.
Filme zum Download/Streaming anbieten
Planen Sie Ihre Produktion on-Demand zum Download und/oder Streaming anzubieten? Dann müssen Sie zusätzlich zur Klärung des Filmherstellungsrechts die nötigen Nutzungsrechte für das Bereithalten von Musikwerken zum Abruf im Wege des Streamings und/oder des Downloads durch die Öffentlichkeit erwerben. Dazu zählt auch das Angebot Ihrer Produktion im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements.
Weitere Informationen finden Sie in unserem dazugehörigen Tarif.
Das Leistungsschutzrecht bei den Interpreten erwerben
Verwenden Sie für Ihre audiovisuelle Produktion Musik, müssen Sie außerdem das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstlerinnen und Künstler sowie des Tonträgerherstellers erwerben. Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller wahr. Nähere Informationen geben Ihnen der Bundesverband Musikindustrie sowie die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.
Sonstige Rechte erwerben
Wenn Sie in Ihrer audiovisuellen Produktion weitere urheberrechtlich relevante Beiträge verwenden, wie etwa Fotografien, Wortbeiträge oder Filmausschnitte (sog. Schnipselrechte), müssen Sie auch dafür die entsprechenden Rechte erwerben. Kontaktinformationen der Verwertungsgesellschaften, die derartige Rechte wahrnehmen, finden Sie weiter unten.
Gut zu wissen: Die Klärung der Rechte für eine audiovisuelle Produktion kann über mehrere Wochen/Monate dauern, abhängig vom ausgewählten Musikwerk. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Planung.
FAQ – häufige Fragen zu Musik in Filmproduktionen
E-Mail: mitgliederservice@gema.de
Ist ein Werk nicht bei einem Musikverlag verlegt, sind die Urheberinnen und Urheber, also Komponistinnen/Komponisten und Textdichter/Textdichterinnen, die direkten Ansprechpartner für die Rechteklärung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an diese.
Gerne können wir Sie auch bei der Rechteklärung unterstützen. Schreiben Sie uns dazu an produkte@gema.de.
Auch als Videoproducer müssen Sie das Herstellungsrecht klären. Das gilt immer, wenn Musik und Bewegtbild kombiniert werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Lizenz für Musik in Videos.