Hinweis: Aufgrund einer Systemumstellung können Herstellungsmeldungen erst wieder ab 02.01.2025 über das Onlineportal vorgenommen werden. Bis dahin nutzen Sie bitte unsere PDF-Formulare. Diese finden Sie auf unserer Informationsseite für Tonträger

Ein Konzert wird auf einer Bühne mit lila Licht gefilmt.

Lizenz für Musik in Videos

Sie möchten Musik in einem Video verwenden oder haben Fragen dazu. Etwa was eine solche Lizenz kostet oder wie man sie kauft bzw. erwirbt. Wir haben festgestellt, dass auch erfahrene Videoproducer bei dem Thema nicht ganz sattelfest sind. Deshalb erfahren Sie auf dieser Seite alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Musik und Bewegtbild kombinieren.

DIE ZUSTIMMUNG VON URHEBER UND VERLAG EINHOLEN:

Das Wichtigste bei der Verwendung von Musik in Videos

Wer Musik mit einem anderen Medium kombiniert, z. B. einem Video, braucht die Zustimmung der Rechteinhaberinnen. Das sind in den meisten Fällen die Urheberinnen, die das Werk geschaffen haben sowie die Musikverlage. Das gilt übrigens auch, wenn Sie die Musik unverändert im Video verwenden. . Der Grund dafür liegt auf der Hand: Kompositionen sind eigenständige und geschützte Werke, die durch die Verwendung in einem Video einen neuen Sinn bekommen können. Dieser Sinn ist vom Urheber womöglich nicht gewünscht. Ein anschauliches Beispiel dafür ist Wahlwerbung. Es dürfte klar sein, dass die Schöpferin des Songs nicht ungefragt mit einer politischen Partei in Verbindung gebracht werden möchte. Darum gilt für alle Bewegtbild-Formate, egal ob Hollywoodproduktion, Film, Serie, Werbespot oder Video: Sie müssen erst die Rechteinhaberinnen um Erlaubnis fragen.

Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch und schaut sich ein virtuelles Konzert an.
Ausnahmen

Wann Sie keine Lizenz für die Nutzung von Musik in Videos brauchen

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Gemeinfreie Werke

Sind der Komponist und die Textdichterin eines Lieds bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben, handelt es sich um ein sog. gemeinfreies Werk. Dieses ist – was das Urheberrecht angeht – lizenzfrei. Keine Rechte einholen müssen Sie aber nur dann, wenn Sie die Musik selbst spielen und neu aufnehmen. Falls Sie eine bestehende Aufnahme verwenden, müssen Sie das Leistungsschutzrecht bei den Interpreten erwerben (s. u.).

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Musik für private Videos verwenden

Wenn Sie Ihr Video mit Musik nur im privaten Kreis zeigen, müssen Sie keine Musikrechte erwerben. Doch hier ist Vorsicht geboten! Die Rechtsprechung definiert eine private Nutzung sehr eng. Schauen Sie sich das Video mit 2, 3 Freunden zuhause an, ist das erlaubt. Zeigen Sie das Video an einem Vereinsabend oder stellen es online, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.

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Besitz der Rechte

Es ist sicher eher selten der Fall, aber der Vollständigkeit wegen: Wenn Sie alle nötigen Rechte bereits besitzen, müssen Sie diese nicht erwerben. Das trifft z. B. dann zu, wenn Sie die Musik selbst komponiert, getextet und aufgenommen haben. Wird Ihre Musik verlegt, müssen Sie sich aber mit Ihrem Musikverlag abstimmen.

Rechteübersicht

Diese Rechte benötigen Sie, wenn Sie Musik in Videos verwenden wollen


Herstellungsrecht / Synch Rights:

Wenn Sie bei einer Urheberin das Recht einholen, ihren Song in Ihrem Video zu verwenden, dann klären Sie das Herstellungsrecht (wie oben bereits ausgeführt). Oft ist auch von „Synchronisation Rights“ oder schlicht von „Synch Rights“ die Rede, doch gemeint ist immer dasselbe: die Zustimmung und Abgeltung der Rechteinhaber (Komponistinnen, Textdichter).

Leistungsschutzrechte:

Verwenden Sie für Ihr Video bestehende Aufnahmen, müssen Sie zudem das Leistungsschutzrecht der Interpreten sowie der Tonträgerherstellerin erwerben. In der Regel nimmt diese Rechte letztere wahr. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite der GVL – der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.

Vervielfältigungsrechte:

Möchten Sie Ihr Video auf DVD, Bluray, USB-Stick o. Ä. veröffentlichen und verbreiten, müssen Sie die mechanischen Vervielfältigungsrechte erwerben. Dazu müssen Sie sich nicht an die Rechteinhaber wenden, sondern Sie können das ganz unkompliziert bei der GEMA erledigen.

Details zum Vervielfältigungsrecht Filmvideo

Aufführungsrechte:

Falls Sie Ihr Video z. B. als Imagefilm, Corporate Media oder Fortbildungsvideo öffentlich aufführen oder auf Ihrer Website bzw. im Intranet veröffentlichen, dann müssen Sie zusätzlich die Aufführungsrechte erwerben. Das können Sie ebenfalls bei der GEMA erledigen.

Zum Tarif für audiovisuelle Produktionen

Eine Filmkamera filmt eine Band auf einer Bühne.
SO GEHEN SIE IN DER PRAXIS VOR

In 3 Schritten zur Musik-Lizenz

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Schriftliche Einwilligung bei den Urheberinnen und Musikverlagen einholen

Als erstes benötigen Sie die Einwilligung der Rechtinhaber an Komposition und Text, dass Sie ihr Lied in Ihrem Video verwenden dürfen. Diese Zusage holen Sie sich in schriftlicher Form mit den rechtsgültigen Unterschriften. Ist das geschehen, haben Sie das Herstellungsrecht geklärt. Wie Sie Kontakt zu den Rechteinhaberinnen aufnehmen, erfahren Sie unter Die richtigen Ansprechpersonen finden.

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Die Zustimmung einholen, das Original zu verwenden

Zudem benötigen Sie die Zustimmung, die bestehende Aufnahme im Original zu verwenden. Und zwar von allen Personen, die Rechte an der Originalaufnahme besitzen. Auch diese Zusage holen Sie sich schriftlich und rechtsverbindlich. Wenden Sie dazu an die Tonträgerhersteller.

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Rechte für Vervielfältigung und Veröffentlichung bei der GEMA einholen

Wollen Sie Ihr Video publizieren, streamen und als Tonbildträger multiplizieren, benötigen Sie – wie oben beschrieben – die Rechte für die Vervielfältigung und Veröffentlichung. Das geht jedoch ganz einfach, weil Sie sich direkt an uns wenden können.

Vervielfältigungsrecht Filmvideo

Tarif für audiovisuelle Produktionen
 

Frau sitzt auf einer Holzbank und arbeitet am Laptop.

Die richtigen Ansprechpersonen finden

Um Schritt 1 zu erledigen, sprich das Herstellungsrecht einzuholen, können Sie sich direkt an die Musikverlage oder – falls die Musik nicht verlegt ist – an die Urheberinnen und Urheber wenden. Gern können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen, damit wir Sie bei der Klärung des Filmherstellungsrechts unterstützen.
So gehen Sie vor: Mithilfe unserer Repertoiresuche ermitteln Sie die Rechteinhaber und Rechteinhaberinnen. Anschließend nehmen Sie Kontakt auf und klären, ob und zu welchen Konditionen Sie das Musikwerk verwenden können. 

FAQ – häufige Fragen zur Nutzung von Musik in Videos

In der Regel bestimmen die Künstler selbst, was es kostet, ihre Musik in einem Video zu verwenden. (Nur in Ausnahmefällen übertragen sie das Herstellungsrecht an die GEMA.) Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Die Preise hängen in erster Linie von der Bekanntheit der Künstlerin und des Songs ab, aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle.

Musikverlage sind im Normalfall gerne bereit, eine Richtofferte für die Lizenzierung von Musik in einem Video oder einem Film zu unterbreiten. Vorausgesetzt, der Verlag erhält eine professionelle Anfrage für einen Richtpreis; sie sollte mindestens folgende Informationen enthalten.

Musiktitel:
Natürlich müssen Sie den Musiktitel nennen, den Sie verwenden möchten. Je bekannter der Titel und die Künstler, desto höher fällt in der Regel die Vergütung aus. 

Zeitraum der Nutzung:
Nennen Sie den Zeitraum, für wie lange Sie die Lizenz benötigen.

Staatsgebiet:
Zeigen Sie das Video nur in Deutschland? Oder auch in anderen Ländern?

Musikdauer:
Wie lang wollen Sie die Musik in Ihrem Video verwenden?

Art der Verwendung:
Beschreiben Sie, wofür und wie Sie den Musiktitel verwenden möchten.

Art der Videoproduktion:
Machen Sie Angaben zur Produktion und zu Ihrem Produktionsbudget.

Produzentin/Produktionsfirma:
Wer ist Produzent und Vertragspartner?

Medien, die zum Einsatz kommen:
In welchen Medien und auf welchen Kanälen soll Ihr Video eingesetzt werden?

Komponiert jemand ein musikalisches Werk, fallen ihm automatisch die Urheberrechte zu. (Dafür ist auch keine Anmeldung bei der GEMA oder dergleichen nötig.) Das bedeutet, dass Musik nie rechtefrei ist. Es gibt aber Werke, bei denen die Urheberinnen auf die Wahrnehmung ihrer Rechte bewusst verzichten oder für die sie ohne Abgeltung eine Lizenz vergeben. Wer also von „lizenzfreier“ Musik spricht, meint in der Regel lizenzgebührenfreie Songs und Instrumentalstücke, deren Verwendung nach der einmaligen Zahlung einer Lizenzgebühr gestattet ist.

Ein Sonderfall sind gemeinfreie Werke, deren Urheber mindestens seit 70 Jahren tot sind und deren urheberechtlicher Schutz erloschen ist. Im Hinblick auf das Urheberrecht sind diese Werke rechtefrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass aktuelle Bearbeitungen des Werks geschützt sein können. 

YouTube hat mit uns einen Lizenzvertrag geschlossen. In diesem haben wir die Nutzungsrechte eingeräumt. Das bedeutet, Sie können GEMA pflichtige Musik bei YouTube hochladen, weil YouTube den Lizenzbetrag dafür zahlt.

Zum Herstellungsrecht: Dieses ist jedoch nur Teil des Lizenzvertrags mit YouTube, wenn Sie rein privat handeln, also nicht gewerblich und mit ihrer Tätigkeit keine erheblichen Einnahmen erzielen. Sprich, sofern Ihr Video nicht private Zwecke verfolgt, müssen Sie zuvor das Herstellungsrecht beim jeweiligen Rechteinhaber einholen, bevor Sie GEMA pflichtige Musik in dem Video verwenden.

Denken Sie auch daran, dass Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Rechte einholen müssen, z. B. das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen.

Nein, die gibt es nicht. Trotz anderweitiger Gerüchte: Es ist falsch, dass ein Musikstück erst ab einer bestimmten Länge lizenziert werden muss. Gesetzlich geregelt ist lediglich, dass Musikfragmente, die mit anderen Inhalten kombiniert werden, unter ganz bestimmten Voraussetzungen (u. a. dürfen sie nicht länger als 15 Sekunden sein oder müssen als erlaubt gekennzeichnet sein) auf UGC-Plattformen wie z. B. YouTube bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht automatisiert gelöscht werden. Für den urheberrechtlichen Schutz und die aus Verletzungen resultierenden Schadensersatzansprüche ist die Länge des Musiktitels hingegen unerheblich. Die Nutzung muss also ab dem ersten Takt lizenziert werden.

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