Ja, Sie müssen Ihre Vereinsveranstaltung bei uns anmelden. Zwar sind manche überrascht, dass auch Vereine ihre Musiknutzung bei uns melden müssen, doch das hat einen einfachen Grund: Wir, die GEMA, vertreten die Interessen von Musikschaffenden, indem wir dafür sorgen, dass deren geistiges Eigentum geschützt wird und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Schließlich müssen auch Komponistinnen, Textdichter und Musikverlegerinnen von etwas leben. Übrigens: Auch wir sind ein Verein. Wie wir genau funktionieren, erfahren Sie auf Die GEMA auf einen Blick.
Öffentliche Musik muss angemeldet werden:
Wer Musik öffentlich aufführt, abspielt oder vervielfältigt, muss eine Vergütung an die GEMA zahlen, die wir in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben (abzüglich Verwaltungsaufwendungen). Das gilt für Vereine und Ehrenamtliche ebenso wie für Veranstalterinnen, Gastronomen und auch Privatpersonen. Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zur Veranstalterin haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. Auch Vereinsfeiern sind in der Regel öffentlich, weil die Teilnehmer nicht miteinander befreundet oder verwandt sind, d. h. keine persönliche Verbindung untereinander haben (müssen).
Die Musik rechtzeitig anmelden:
Soll also auf Ihrem Vereinsfest oder auch nur zur Untermalung in einer Halbzeitpause Musik gespielt werden, melden Sie diese vorher bei uns an. Das können Sie ganz einfach im GEMA Onlineportal erledigen, einfach Preis berechnen & Musik anmelden. Wichtig ist, dass wir noch vor der Durchführung unsere Einwilligung erteilen können.
Auch kostenlose Veranstaltungen anmelden:
Auch wenn Sie für Ihre Vereinsveranstaltung keinen Eintritt verlangen, müssen Sie diese bei uns abmelden. In der Regel sind kostenlose Veranstaltungen jedoch günstiger. Wie hoch die Vergütung tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsgröße oder -fläche.
Wählen Sie den passenden Tarif:
Egal ob Umzug, Sportveranstaltung, Vereinsfeier oder Livekonzert: Wir bieten für jede Ihrer Vereinsveranstaltung den passenden Tarif an. Näher informieren können Sie sich in unserer Tarifübersicht.
Bayern übernimmt Gebühren ehrenamtlicher Vereine
Aktuell übernimmt der Freistaat Bayern für ehrenamtliche bayerische Vereine die GEMA Lizenzkosten für bis zu 4 Vereinsfeste im Jahr. Erfahren Sie mehr über die pauschale Lösung.