Musik nutzen

Sie möchten Musik öffentlich nutzen? Von uns erhalten Sie die passende Lizenz. Und Antworten auf Ihre Fragen.

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  • Ist die Musiknutzung online abgedeckt, wenn ich mit der GEMA bereits einen Lizenzvertrag für mein Fitnessstudio/Tanzstudio abgeschlossen habe?

    In der Regel sind Onlinenutzungen nicht mit den bestehenden Verträgen für die Musiknutzung vor Ort im Studio abgedeckt. Die Lizenzierung erfolgt über den Tarif VR-OD 10, sofern es sich um eine On-Demand-Nutzung handelt. 

    Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Studios finden Sie hier

  • Müssen wir als Verein unsere Vereinsveranstaltungen bei der GEMA anmelden?

    Ja, Sie müssen Ihre Vereinsveranstaltung bei uns anmelden. Zwar sind manche überrascht, dass auch Vereine ihre Musiknutzung bei uns melden müssen, doch das hat einen einfachen Grund: Wir, die GEMA, vertreten die Interessen von Musikschaffenden, indem wir dafür sorgen, dass deren geistiges Eigentum geschützt wird und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Schließlich müssen auch Komponistinnen, Textdichter und Musikverlegerinnen von etwas leben. Übrigens: Auch wir sind ein Verein. Wie wir genau funktionieren, erfahren Sie auf Die GEMA auf einen Blick.

    Öffentliche Musik muss angemeldet werden:
    Wer Musik öffentlich aufführt, abspielt oder vervielfältigt, muss eine Vergütung an die GEMA zahlen, die wir in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben (abzüglich Verwaltungsaufwendungen). Das gilt für Vereine und Ehrenamtliche ebenso wie für Veranstalterinnen, Gastronomen und auch Privatpersonen. Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zur Veranstalterin haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. Auch Vereinsfeiern sind in der Regel öffentlich, weil die Teilnehmer nicht miteinander befreundet oder verwandt sind, d. h. keine persönliche Verbindung untereinander haben (müssen). 

    Die Musik rechtzeitig anmelden:
    Soll also auf Ihrem Vereinsfest oder auch nur zur Untermalung in einer Halbzeitpause Musik gespielt werden, melden Sie diese vorher bei uns an. Das können Sie ganz einfach im GEMA Onlineportal erledigen, einfach Preis berechnen & Musik anmelden. Wichtig ist, dass wir noch vor der Durchführung unsere Einwilligung erteilen können. 

    Auch kostenlose Veranstaltungen anmelden:
    Auch wenn Sie für Ihre Vereinsveranstaltung keinen Eintritt verlangen, müssen Sie diese bei uns abmelden. In der Regel sind kostenlose Veranstaltungen jedoch günstiger. Wie hoch die Vergütung tatsächlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsgröße oder -fläche.

    Wählen Sie den passenden Tarif:
    Egal ob Umzug, Sportveranstaltung, Vereinsfeier oder Livekonzert: Wir bieten für jede Ihrer Vereinsveranstaltung den passenden Tarif an. Näher informieren können Sie sich in unserer Tarifübersicht.

    Bayern übernimmt Gebühren ehrenamtlicher Vereine
    Aktuell übernimmt der Freistaat Bayern für ehrenamtliche bayerische Vereine die GEMA Lizenzkosten für bis zu 4 Vereinsfeste im Jahr. Erfahren Sie mehr über die pauschale Lösung.

  • Warum gibt es noch keine Seite für meine Branche/Gemeinschaft/Vereinigung?

    Wir erstellen die Seiten nach und nach, daher kommen laufend neue hinzu. Es lohnt sich also, gelegentlich auf unsere Übersicht zu schauen – vielleicht steht die gewünschte Seite beim nächsten Mal schon für Sie bereit.

  • Wie hoch sind die GEMA Gebühren im Einzelhandel?

    Schon für einen geringen monatlichen Betrag können Sie die Musik spielen, die bei Ihnen im Ladengeschäft für eine angenehme Atmosphäre sorgt und die Kundinnen und Mitarbeiter zu schätzen wissen.

    Wie hoch die GEMA Vergütung im Einzelhandel ist – denn streng genommen ist es keine Gebühr bei der GEMA –, hängt in erster Linie von der Raumgröße ab. Hier wird unterschieden bis zu 100 qm, bis zu 200 qm, usw.

    Einfluss auf die GEMA Vergütung hat auch das genutzte Medium, sprich ob Sie Original-CDs (Streaming u. Ä.), Hörfunk oder Fernseh-Wiedergabe wählen. Außerdem gilt: Je länger die Vertragsdauer, desto günstiger wird es. So ist die monatliche Vergütung bei einem Jahresvertrag niedriger als bei einem Monatsvertrag, ersterer kann aber auch nur jährlich gekündigt werden.

    Übersichtlich dargestellt finden Sie sämtliche Tarife in unserer Tarifübersicht für Einzelhandel, Arztpraxen, Friseurbetriebe u. Ä. Neben der Vergütungssätze für Hintergrundmusik finden Sie darin auch die Tarife für Musik in Warteschleifen, Online-Nutzungen (in geringem Umfang) sowie für Vervielfältigung (z. B. Kopieren von Original-CDs). 

    Gut zu wissen: Die genannten Vergütungen für Hintergrundmusik enthalten sämtliche Zuschläge der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Corint Media GmbH. Für die genannten Gesellschaften übernehmen wir das Inkasso.

    Um Ihren Preis zu berechnen und die Musik anzumelden, nutzen Sie unseren Preisrechner

  • Wo finde ich spezielle Informationen zu Branchen, Gemeinschaften und Vereinigungen?

    Unter Branchen & mehr bündeln wir Informationen für die genannten Gruppen. So finden Sie z. B. als gastronomischer Betrieb, Hotel, Fitnessstudio, aber auch als Kulturbetrieb, Karnevalsverein oder Theater dort alle relevanten Informationen zur GEMA: Wie Sie Musik anmelden, welche Tarife für Sie gelten, Antworten zu häufigen Fragen und einiges mehr.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr