Ihre Bild- und Tonträger bei der GEMA anmelden
Musik auf Tonträgern bietet eine besondere Form des Musikhörens. Das Comeback von Vinyl beweist es. Allein das Auflegen einer Schallplatte ist ein sinnlicher Akt.
Hier erhalten Sie eine Lizenz für Musikprodukte wie CDs oder LPs, aber auch für Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD oder Hörspiele.
- Tonträger und Bildtonträger im GEMA Onlineportal anmelden
- Viele hilfreiche Services im Onlineportal
- Mit der Repertoiresuche Urheber/-innen von Songs ermitteln
Neue und einfachere Tarifstruktur seit 2025
Der Markt für Tonträger und Bildtonträger hat sich gewandelt. Digitale Angebote überwiegen, physische Musikprodukte wie Musikalben auf Vinyl und CD sind weiterhin gefragt, während andere Angebote vom Markt verschwinden. Deshalb haben wir unsere Tarifstruktur reduziert und deutlich vereinfacht. Diese gilt seit 2025. An die Marktbedürfnisse angepasste Tarife und ein leicht verständlicher Self-Service stehen dabei im Fokus. Das bedeutet, dass es für Sie leichter wird, z. B. bei der Wahl des richtigen Tarifs.
Mit wenigen Schritten zur Lizenz!
2 Kategorien von Produkten, 2 Tarife
Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD und Hörspiele
Ihr Beitrag geht direkt an die Urheberinnen und Urheber
Art der Musiknutzung wählen und anmelden
Audio-/ Tonträger Sonderproduktion
GEMA Mitglieder mit eigenen Werken
Filmvideo
Musikvideo
Filmherstellungsrecht
Multimediale Datenträger
Audio-Datenträger
Musikspielwerke, Drehorgelwalzen, Kartonnoten
Vergütungsfreie Lizenz
Von wem ist das Werk? Wer hat es komponiert, getextet und verlegt?
Wenn Sie wissen möchten, wer die Komponistin, der Textdichter oder die Verlegerin eines musikalischen Werks ist, hilft Ihnen unsere Repertoiresuche weiter. Der Online Service erleichtert es Ihnen, Werke zu identifizieren. Anschließend können Sie Kontakt aufnehmen mit dem beteiligten Verlag, sofern dieser GEMA Mitglied ist.
Wichtig: Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus unserer Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus. Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online Service erlangt wurden.
Musik in Filmen, Serien und Werbespots nutzen
So melden Sie Ihren Ton- oder Bildtonträger im Onlineportal an
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Wählen Sie die Option „Musikträger“ und ermitteln Sie den Preis
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Geben Sie die Daten ein und schließen sie die Anmeldung ab
Tonträger online lizenzieren
Ihre Tonträger können Sie ganz einfach online anmelden. In unserem Onlineportal begleiten wir Sie Schritt für Schritt zum richtigen Tarif. In den Service haben wir außerdem die GEMA Repertoiresuche integriert. So können Sie schnell und unkompliziert eine Lizenz für alle genutzten Werke erwerben.
Musikträger anmelden und vieles mehr – im GEMA Onlineportal
Meine Produkte
Meine Daten
Repertoiresuche
Preisrechner
FAQ – häufige Fragen zur neuen Tonträgerlizenzierung
- Bisher gab es eine Vielzahl an Tarifen für einzelne Nutzungsformen. Das neue Modell setzt auf einen Tarif, über den Musikprodukte einheitlich lizenziert werden können.
- Anstelle von einzelnen Trägern werden Musikprodukte lizenziert. Dabei unterscheiden wir zwei Kategorien:
- Reiner Musikinhalt, z. B. CDs, Vinyl und Musikvideos
- Gemischter Inhalt, etwa Hörbücher, Hörspiele, Filme und Serien
- Lizenzieren lassen können Sie alle Produkte im GEMA Onlineportal. Alle anderen Meldeformate wie etwa die Formulare entfallen.
Bei einer CD handelt es sich um ein Musikprodukt. Es enthält ausschließlich Musik bzw. die Musik steht im Vordergrund. Ein Hörbuch ist hingegen ein Produkt mit gemischtem Inhalt. Es enthält neben Musik einen anderen Inhalt, in dem Fall gesprochene Texte.
Die Herstellung eines Produkts melden Sie im GEMA Onlineportal an. Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich. Bei der Herstellungsmeldung sind einige wenige Angaben Pflicht, u. a. Stückzahl, Preis, Presswerk und ggf. EAN/GTIN Nennen Sie uns auch gern Produkttitel und Interpret/-in. Die bezahlte Rechnung dient dem Presswerk als Bestätigung, dass Ihr Produkt lizenziert ist.
Ein Film ist ein Produkt mit gemischtem Inhalt, das neben Musik auch Filmsequenzen enthält. Wichtig ist daher, dass Sie folgende Schritte einhalten:
- Sie klären zuerst das Filmherstellungsrecht. Das heißt, Sie holen das Recht ein, Musik und Film zu kombinieren. Ggfs. benötigen Sie weitere Rechte, mehr dazu auf unseren Seiten Musik in Filmen, Serien und Werbespots oder Musik in Videos.
- Nachdem Sie die Rechte eingeholt haben, melden Sie Ihre audiovisuelle Produktion im Onlineportal mit der AV-Anmeldung bei uns an.
- Im Schritt zuvor haben Sie eine GEMA AV-Nummer erhalten. Damit können Sie Ihre Film-DVD im Onlineportal unter Meine Musikprodukte lizenzieren lassen.
Pflichtangaben sind u. a. Stückzahl, Preis, Presswerk, AV-Nummer, ggf. EAN/GTIN Nennen Sie uns auch gern Produkttitel, Regisseur/-in und Produktionsland.
Falls Sie noch keinen Zugang zum Onlineportal haben, so registrieren Sie sich. Die bezahlte Rechnung dient dem Presswerk als Bestätigung, dass Ihr Produkt lizenziert ist.
Mit den Branchenverbänden haben wir neue Gesamtverträge abgeschlossen. Von vergünstigten Konditionen profitieren Sie als Verbandmitglied, sofern
- Ihr Verband Vertragshilfe leistet und Sie rechtzeitig als Mitglied gemeldet hat
- und Sie bei Ihrer Herstellungsmeldung die gesamtvertraglichen Bedingungen einhalten.
Ist Ihre Mitgliedschaft in einem Verband im Onlineportal hinterlegt, wird der Nachlass
automatisch abgezogen. Für Informationen rund um die Mitgliedschaft sowie vergünstigte
Konditionen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband.
Sollten Sie bis Ende 2024 einen Einzel-/Industrievertrag mit der GEMA gehabt haben, endete dieser zum Jahreswechsel. Regelungen decken zukünftig die Gesamtverträge ab.
Bei der Lizenzierung können Sie zwischen dem höchsten Händlerabgabepreis (HAP) oder dem Endverbraucherpreis/Endverkaufspreis (EVP), auch genannt Detailverkaufspreis, wählen.
Der HAP wird häufig von größeren Herstellerinnen oder Labels genutzt, die ihre Musikprodukte über Zwischenhändler in den Einzelhandel bringen. Bei der Nutzung des HAP ist die Angabe einer EAN/GTIN erforderlich. Der EVP wird häufig von kleineren Herstellern verwendet, wenn sie Musikprodukte direkt vertreiben, wie Musikerinnen, die ihre Alben auf Tournee an die Konzertbesucher verkaufen.
Ist der HAP nicht veröffentlicht, gilt der EVP. Wenn es keinen HAP oder EVP gibt, wird ein Vergleichspreis herangezogen oder Sie treffen mir uns eine Vergütungsvereinbarung zum anwendbaren Preis.
Weitere Fragen zum Onlineportal beantworten wir auf unserer Hilfecenter-Seite Onlineportal Services.
Musik in Filmen, Serien und Werbespots nutzen
Sie möchten in einem Film, einer Serie, einem Werbespot oder einem Video Musik nutzen? Das freut uns – vor allem für die Urheberinnen und Urhebern, deren Musik verwendet werden soll. Wichtig ist, dass Sie davor die nötigen Rechte bei diesen einholen. Wir verraten Ihnen, wie Sie dabei vorgehen: auf unserer Übersichtsseite für audiovisuelle Produktionen allgemein und auf unserer Seite für Musik in Videos.