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Meine Veranstaltung war schlecht besucht. Wie kann ich einen Angemessenheitsantrag stellen?
Über das Onlineportal geht das am schnellsten:
- Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
- Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
- Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
- Nur noch Absenden und fertig.
Je nach Art der Veranstaltung und damit je nach Tarif gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Ihren Angemessenheitsantrag.
Tarif U-V (Live-Musik) / M-V (Tonträgerwiedergabe):
Übersteigt der von uns berechnete Preis für die Musiknutzung 11,89 % Ihrer tatsächlichen Nettoeinnahmen können Sie einen Angemessenheitsantrag stellen. Für die Neuberechnung setzen wir dann 11,89 % Ihrer Gesamtnettoeinnahmen an. Für jede Musiknutzung gilt jedoch ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.
Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen.
Tarif E (Ernste Musik):
Es gelten folgende Abrechnungssätze im Härtefall:
- 1 geschütztes Werk: 5,34 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern (Kartenpreise exklusive Umsatzsteuer, Vorverkaufs- und Systemgebühren)
- 2 geschützte Werke: 8,01 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern
- Ab 3 geschützten Werken: 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern
Beachten Sie jedoch bitte: Wenn bereits mit zwei geschützten Werken oder mit einem geschützten Werk das ganze Konzert ausgefüllt ist, werden in diesem Fall 10,69 % der Nettoeinnahmen aus Eintrittsgeldern berechnet.
Davon unabhängig gilt für jede Musiknutzung ein Mindestbetrag, den auch der neue Preis nicht unterschreiten kann. Auf diese Vergütung wird kein Gesamtvertragsnachlass gewährt.
Sollte die Härtefall-Regelung zutreffen, können Sie bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats einen Angemessenheitsantrag (Härtefall-Regelung) stellen.