Ehrenamtliche Vereine und Organisationen in Bayern: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen
Stärkung des bayerischen Ehrenamts! Was Sie als Verein und Organisation jetzt wissen müssen
Mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Die Veranstaltungen Ihrer Vereine und Organisationen sind wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen: Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr fallen keine GEMA Lizenzkosten an. Wichtig ist, dass Sie die Veranstaltungen trotzdem bei uns melden, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.
Melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an
Um von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihres Vereins/ Ihrer Organisation ausschließlich im GEMA Onlineportal an. Nur dann kann der Freistaat Bayern für Ihre Veranstaltungen die GEMA Lizenzkosten übernehmen.
Der Pauschalvertrag im Detail
Sitz in Bayern
Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr
Kein Eintritt
Maximal 500 qm Fläche
Ehrenamt
Gemeinnützigkeit
Wo die Pauschale gilt – und wo nicht
Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)
- mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);
z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
- Public Viewing
Freistaat Bayern und GEMA – für diese Tarife gilt die Vereinbarung
Alle Veranstaltungen müssen für Ihre Gäste kostenlos sein. Details zu den Veranstaltungsformaten, die der Vertrag einschließt, finden Sie auf den Tarifseiten.
Veranstaltung mit Tonträgern
Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter,
z. B. Partys mit DJ, Musik von CD oder Laptop im Vereinsheim oder Zelt (Tarif M-V)
Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt
Für Dorf-, Stadt- und Vereinsfeste, z. B. auf dem Vereinsgelände (Tarif U-ST)
Hintergrund zum Pauschalvertrag der GEMA mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und ein aktives Vereinsleben zu fördern – diese Anliegen stehen im Mittelpunkt des Vertrages, den die GEMA mit der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geschlossen hat. Der Vertrag gilt seit dem 1. April 2023. Im Jahr 2024 wurden die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme (z. B. Veranstaltungsfläche) leicht angepasst.
Reichen Sie bei Live-Auftritten weiterhin eine Setlist ein
Bei Live-Veranstaltungen benötigen wir weiterhin eine Setlist von Ihnen. Nur so können wir die Einnahmen – die wir in dem Fall vom Freistaat Bayern erhalten – gerecht an die Musikschaffenden verteilen. Die Setlist einzureichen, ist also nicht nur gesetzliche Pflicht (§ 42 Abs. VGG), sondern Ihr wichtiger Beitrag, dass unsere Einnahmen gerecht an die Urheberinnen und Urheber verteilt werden. Reichen Sie die Setlist spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung ein.
Ihre Vorteile im GEMA Onlineportal
Unkomplizierte Bearbeitung
Die Anmeldung geht einfacher und schneller. Übernehmen Sie bei Ihren Veranstaltungen z. B. die Angaben aus dem Vorjahr mithilfe der Kopierfunktion. Falls sich bei Ihren Kunden- oder Veranstaltungsdaten etwas ändert, können Sie das auch im Onlineportal anpassen.
Übersichtliche Darstellung
Sämtliche Veranstaltungen finden Sie im Onlineportal in einer Übersicht – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Nutzen Sie bei Bedarf auch die praktische Suchfunktion.
So reichen Sie Ihre Setlist online ein
Im Onlineportal können Sie die Setlist ganz einfach einreichen. Eine genaue Anleitung, Hinweise und Tipps erhalten Sie in unserem Tutorial.
Übrigens: Sie können die Setlist-Meldung im Onlineportal auch an die Musikerinnen und Musiker delegieren, die auf Ihrer Veranstaltung gespielt haben. Klicken Sie dafür auf den roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht, dann wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Diesen Link können Sie an die Band weiterleiten. Sie werden dann automatisch informiert, sobald die Setlist eingereicht ist.
Live- oder Tonträger-Veranstaltung? Das ist der Unterschied:
Bei Ihrem Vereinsfest handelt es sich dann um eine Live-Veranstaltung, sobald jemand live Lieder oder andere Musikwerke spielt oder singt. Dabei reicht ein einziger, eventuell auch nur kurzer Auftritt. Bei Live-Veranstaltungen wird zusätzlich oft Musik von Tonträgern wie CDs oder MP3 gespielt. Das kann z. B. vor dem Auftritt, danach oder in den Pausen sein. Nur wenn ausschließlich Musik von Tonträgern verwendet wird, spricht man von einer Tonträger-Veranstaltung.
FAQ – häufige Fragen von ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen in Bayern an die GEMA
Es handelt sich um ein Kontingent, das die GEMA und der Freistaat Bayern vereinbart haben. Alle Lizenzen, die oben genannten Bedingungen entsprechen, zählen in dieses Kontingent. Der Freistaat Bayern übernimmt dabei die Kosten für bis zu 4 Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Konkret bedeutet das, wenn die vereinbarte Summe unterjährig erreicht ist, können bis Jahresende keine weiteren kostenfreien Veranstaltungen über das Kontingent angemeldet werden. Veranstaltungen außerhalb dieses Kontingents melden Sie ebenso im Onlineportal an – Sie erhalten von uns dann die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.
Sobald das Kontingent ausgeschöpft ist, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Die bestehenden Pauschalverträge von Verbänden, Vereinigungen und Organisationen haben Vorrang. Sie profitieren also zuerst von den Vorteilen, die sich aus der Mitgliedschaft in Ihrer Interessensgemeinschaft ergeben. Wenn Sie eine Lizenz benötigen, die durch den Vertrag Ihrer Vereinigung nicht abgedeckt ist, profitieren Sie möglicherweise zusätzlich von der Bayernpauschale, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Nichts anderes, im Onlineportal können Sie den Preis berechnen & Musik anmelden und erhalten dann von uns die entsprechende Lizenz und eine Rechnung.
Ihre Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, können Sie am einfachsten über den Preisrechner anmelden.
Weitere Tipps und FAQ zu Ihrer Gastronomie im Vereinshaus finden Sie auf unserer Seite für die Gastronomie.