Als Kurbad oder Sanatorium melden Sie Ihre Kurkonzerte mittels Preisrechner im GEMA Onlineportal an. Das geht ganz einfach und wie folgt:
- Den Preis – die GEMA Vergütung – für Ihr Kurkonzert ermitteln
- Im Onlineportal einloggen oder neu registrieren
- Daten eingeben und Ihre Anmeldung abschließen
Tipp für Viel-Anmelder
Falls Sie viele Konzerte in einem Monat anmelden, können Sie für die monatliche Meldung unseren Excel Upload verwenden. Dazu loggen Sie sich erst im Onlineportal ein und rufen dann den Preisrechner auf. Im Laufe der Eingabe haben Sie die Möglichkeit, eine Excel-Datei herunterzuladen, ausfüllen und wieder hochzuladen. So können Sie viele Konzerte auf einmal anmelden. Bitte jedoch nicht mehr als 80 Konzerte je Excel Upload eintragen.
Auch kostenlose Konzerte anmelden
Kurkonzerte erfreuen Ihre Gäste und tragen zur Attraktivität Ihres Kurbads bei. Auch kostenfreie Konzerte müssen Sie daher aus urheberrechtlichen Gründen bei uns anmelden und lizenzieren lassen. Für eintrittsfreie Konzerte, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten, erfolgt die Einstufung nach dem Tarif U-K.
Da die Konzerte eintrittsfrei sind, bilden die Gesamtkosten für Musik (z. B. die Gage der Künstler/-innen, Licht- und Tontechnik) sowie die Besucherzahl die Berechnungsgrundlage.
Zur Unterscheidung von U- und E-Konzerten
Ob ein Werk als E oder U eingestuft wird, hängt von der Stilistik ab, die die Komposition aufweist. Dem Bereich der Unterhaltungsmusik sind beispielsweise Tanz-, Pop-, Jazz-, und Rock-Musik zugeordnet, aber auch Werke für Bigband- oder Orchesterbesetzungen, die eine unterhaltungsmusiktypische Stilistik aufweisen.
Unbedingt eine Setlist einreichen
Bei Livemusik und daher auch Konzerten benötigen wir immer eine Setlist. Reichen Sie diese spätestens 6 Monate nach dem Konzert ein. Nur so können wir die Einnahmen an die beteiligten Urheberinnen und Urheber ausschütten.
Tipps zur Setlist-Einreichung
Ihre Setlits reichen Sie bequem im GEMA Onlineportal mit dem Service Meine Setlists ein. Am besten Sie richten sich Vorlagen ein, die Sie immer wieder verwenden können. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Einreichen der Setlist zu delegieren – etwa an die Musikerinnen und Musiker.
Diese Angaben muss die Setlist enthalten
In der Setlist benötigen wir
- die Titel der Musikstücke,
- Urheberin, Interpret und ggfs. Bearbeiterin.
Bei Konzerten der ernsten Musik brauchen wir zusätzlich
- die Anzahl der ausübenden Künstler (Musikerinnen, Sänger),
- die Spieldauer des Titels – sie ist für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis.
Sollten sie Ihnen vorliegen, können Sie auch die Mitgliedsnummern der Urheberinnen und Urheber und deren Werknummern sowie die Verlage mit angeben.
Noch mehr erfahren
Allgemein über Konzerte informieren können Sie sich auf unserer Konzerte-Seite. Dort erfahren Sie u. a. auch, wie wir Wortkabarett und Comedy abrechnen.