Werke & Repertoire
Nur wenn Sie Ihre Werke anmelden, können wir die Tantiemen dafür einsammeln. Alles rund um Werkanmeldung und Dokumentation.
Werkänderungen & Bearbeitungen
- Ich bin Komponistin/Textdichter und habe ein Schreiben erhalten, dass sich die Werkregistrierung geändert hat. Was bedeutet „VERLEGERBETEILIGUNGSKENNZEICHEN AKTUALISIERT“?
- Ich möchte die Urheberangaben an einem bereits gemeldeten Werk ändern. Wie gehe ich vor?
- Ich möchte ein Werk bearbeiten. Was kann ich tun, wenn der Urheber des Werks nicht bekannt ist?
- Ich möchte, dass mein Verlag nicht mehr an den Werken dokumentiert ist. Was kann ich tun?
- Ich möchte, dass mein Verlag nicht mehr an der Ausschüttung auf meine Werke beteiligt wird, weil er keine verlegerische Leistung erbracht hat. Was kann ich tun?
- Was empfiehlt die CISAC, wie Counterclaims bearbeitet werden sollen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Coverversion und einer Bearbeitung eines Werks?
- Was muss ich als Verlag beachten, wenn ich das Elektronische Bestätigungsverfahren (EBV) durchführe? Was hat sich mit Einführung der Ableitungslogik geändert?
- Was verbirgt sich hinter der Funktion „Sound Recording ergänzen“?
- Wie kann ich an meinem Werk Angaben zu Sound Recordings ergänzen?
- Wie kann ich an meinem Werk Ergänzungen oder Änderungen vornehmen, die nur Titel, Spieldauer, Besetzung, Sprache und Gattung betreffen?
- Wie kann ich eine Änderung an meinem Werk melden?
- Wie melde ich der GEMA, dass es sich bei einem Werk um eine verbundene Schutzfrist handelt?
- Wie melde ich eine Bearbeitung an und was ist zu beachten?
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr