Alles rund um Ihre Werke
Nur vollständig und rechtzeitig angemeldete Werke können wir mit Tantiemen vergüten. Behalten Sie deshalb bei Ihrer Werk-Anmeldung die Fristen im Blick. Geschützt werden Ihre Werke hingegen durch das Urheberrecht. Dafür ist weder eine GEMA Mitgliedschaft noch eine Werkanmeldung nötig.
Melden Sie Ihre Werke digital an
In Ihrem Auftrag vergeben wir Lizenzen. Das bedeutet: Wir erlauben Musiknutzern gegen einen finanziellen Beitrag, Ihre Werke öffentlich aufzuführen, wiederzugeben oder zu vervielfältigen. Voraussetzung dafür ist, dass uns Ihr Repertoire vollständig und rechtzeitig zur Verfügung steht. Melden Sie Ihre Werke daher im Onlineportal an – so einfach und bequem wie im Video erklärt. Für größere Anmeldevolumen stellen wir Ihnen aber auch technische Anmeldeverfahren bereit.
Hier erfahren Sie, wie Sie GEMA Mitglied werden.
Laden Sie Soundfiles hoch
Ihre Komposition wird in der Werbung, im TV, Hörfunk, in Clubs- und Diskotheken oder in Online-Inhalten verwendet? Dann laden Sie jetzt das Soundfile Ihres Werks für das Audiofingerprint-Monitoring hoch.
Detailinformation
Werke und Beteiligte recherchieren – mit der Repertoiresuche
Sie möchten nach Werken, Beteiligten und deren Kontaktdaten recherchieren oder herausfinden, ob und wie Ihre eigenen Werke dokumentiert sind? In der Repertoiresuche erhalten Sie Zugriff auf unsere Werkdatenbank. Sind Sie GEMA Mitglied, werden Ihre eigenen Werke inklusive der Anteile ausgegeben und Sie können die Daten exportieren.
Sie sind ein Verlag und melden Werke an?
Elektronisches Bestätigungsverfahren
Subverlagsverträge registrieren
Subverlegte Werke anmelden
Sie sind ein Verlag und melden Werke an?
Mehr als 1.000 Werke anmelden
Bis zu 1.000 Werke anmelden
Wichtig: Bitte registrieren Sie erst Ihre Subverlagsverträge und anschließend Ihre Werke.
Erhalten Sie die Werkbestätigung digital
FAQ – häufige Fragen zu Werken
Auch im Onlineportal können Sie die aktuelle Dokumentation Ihrer Werke einsehen.
Elektronische Werkanmeldungen werden umgehend in unser Dokumentationssystem übernommen und Werkfassungen mit einer Werkfassungsnummer generiert. Die eingespielten Werkfassungen erhalten dabei entweder den Registrierstatus 1 (vollständige Dokumentation) oder den Registrierstatus 2 (manuelle Sachbearbeitung erforderlich). Aufgrund des hohen Volumens von mehr als 1,6 Millionen Werkanmeldungen pro Jahr erfolgt die Bearbeitung von Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 ausschließlich nutzungsbasiert. D. h., erst bei einer lizenzierten Nutzung werden Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 manuell bearbeitet und auf den Registrierstatus 1 umgestellt.