Alles rund um Ihre Werke

Nur vollständig und rechtzeitig angemeldete Werke können wir mit Tantiemen vergüten. Behalten Sie deshalb bei Ihrer Werk-Anmeldung die Fristen im Blick. Geschützt werden Ihre Werke hingegen durch das Urheberrecht. Dafür ist weder eine GEMA Mitgliedschaft noch eine Werkanmeldung nötig.

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Melden Sie Ihre Werke digital an

In Ihrem Auftrag vergeben wir Lizenzen. Das bedeutet: Wir erlauben Musiknutzern gegen einen finanziellen Beitrag, Ihre Werke öffentlich aufzuführen, wiederzugeben oder zu vervielfältigen. Voraussetzung dafür ist, dass uns Ihr Repertoire vollständig und rechtzeitig zur Verfügung steht. Melden Sie Ihre Werke daher im Onlineportal an – so einfach und bequem wie im Video erklärt. Für größere Anmeldevolumen stellen wir Ihnen aber auch technische Anmeldeverfahren bereit.

Hier erfahren Sie, wie Sie GEMA Mitglied werden.

Laden Sie Soundfiles hoch

Ihre Komposition wird in der Werbung, im TV, Hörfunk, in Clubs- und Diskotheken oder in Online-Inhalten verwendet? Dann laden Sie jetzt das Soundfile Ihres Werks für das Audiofingerprint-Monitoring hoch.

Detailinformation

Person mit Laptop und Kopfhöhrern
Mann mit Laptop

Werke und Beteiligte recherchieren – mit der Repertoiresuche

Sie möchten nach Werken, Beteiligten und deren Kontaktdaten recherchieren oder herausfinden, ob und wie Ihre eigenen Werke dokumentiert sind? In der Repertoiresuche erhalten Sie Zugriff auf unsere Werkdatenbank. Sind Sie GEMA Mitglied, werden Ihre eigenen Werke inklusive der Anteile ausgegeben und Sie können die Daten exportieren.

Sie sind ein Verlag und melden Werke an?

Wir verarbeiten Werkanmeldungen im CWR-Format (CWR = Common Works Registration). CWR ist ein von der CISAC entwickeltes Anmeldeformat für Original- und Subverleger mit sehr großem Anmeldevolumen. Für mittelgroße Anmeldemengen stellen wir ein webbasiertes Anmeldeverfahren im xml-Format bereit. Wenn eines dieser Formate für Sie in Frage kommt, schreiben Sie uns eine E-Mail an regservices@gema.de.

Sie sind ein Verlag und melden Werke an?

Verlage stehen oft vor der Situation, viele Werke auf einmal anmelden zu müssen. Je nach Umfang der Werkanmeldung stellen wir dafür verschiedene Formate bereit. Bitte wählen Sie die für Sie passende Option. Bei der Anmeldung von subverlegten Werken beachten Sie bitte auch untenstehenden Hinweis.
Über das EBV können Sie angeben, ob Ihr Urheber zugestimmt hat, dass Ihr Verlag an zukünftigen Ausschüttungen von gesetzlichen Vergütungsansprüchen, wie z. B. der ZPÜ, beteiligt wird.
Hier können Sie Ihre nationalen sowie internationalen Subverlagsverträge anmelden.
Wichtig: Bitte registrieren Sie erst Ihre Subverlagsverträge und anschließend Ihre Werke.

Erhalten Sie die Werkbestätigung digital

Nachdem Sie Ihr Werk erfolgreich registriert haben, erhalten Sie von uns eine Werkbestätigung inklusive Datenbankauszug. Möchten Sie Werkbestätigungen und Vereinbarungsdeklarationen nicht länger per Post, sondern digital erhalten? Dann schicken Sie uns eine Nachricht an mitgliederservice@gema.de. Wir versenden Bestätigungen per E-Mail oder stellen sie alternativ via SFTP/FTPS per Download bereit. Falls Sie noch keinen SFTP/FTPS-Zugang haben, können Sie mit diesem Formular einen neuen Zugang beantragen. 
Frau mit Laptop

Diese Formulare können Sie herunterladen

FAQ – häufige Fragen zu Werken

Nein, der Schutz Ihrer Werke wird durch das Urheberrechtsgesetz gewährt, und zwar ohne dass es dazu besonderer Formalitäten wie einer GEMA Mitgliedschaft oder einer Werkeanmeldung bei uns bedarf. Der urheberrechtliche Schutz Ihrer Werke besteht also unabhängig von Ihrer Mitgliedschaft bei uns.
Der erweiterte Zugriff für GEMA Mitglieder auf unsere Repertoiresuche bietet eine differenziertere Recherche. Eigene Werke werden zusätzlich mit den Anteilen ausgegeben und die Daten können außerdem exportiert werden.

Auch im Onlineportal können Sie die aktuelle Dokumentation Ihrer Werke einsehen.
Haben Sie eine vorläufige Anmeldebestätigung erhalten, wurde Ihr Werk zunächst mit dem Registrierstatus 2 registriert.

Elektronische Werkanmeldungen werden umgehend in unser Dokumentationssystem übernommen und Werkfassungen mit einer Werkfassungsnummer generiert. Die eingespielten Werkfassungen erhalten dabei entweder den Registrierstatus 1 (vollständige Dokumentation) oder den Registrierstatus 2 (manuelle Sachbearbeitung erforderlich). Aufgrund des hohen Volumens von mehr als 1,6 Millionen Werkanmeldungen pro Jahr erfolgt die Bearbeitung von Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 ausschließlich nutzungsbasiert. D. h., erst bei einer lizenzierten Nutzung werden Werkfassungen mit dem Registrierstatus 2 manuell bearbeitet und auf den Registrierstatus 1 umgestellt.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters