Rechte
Eine GEMA Mitgliedschaft beginnt damit, dass Sie uns Rechte übertragen. Nur so können wir als Treuhänderin aktiv werden.
Berechtigungsvertrag
- Ich habe mich vor kurzem im Onlineportal registriert. Warum habe ich noch keinen Berechtigungsvertrag erhalten?
- Kann ich in mehreren (musikalischen) Verwertungsgesellschaften der Welt gleichzeitig Mitglied als Urheber oder Verleger sein?
- Muss ich eine GEMA Lizenz erwerben (Veranstaltung, CD, Online), wenn ich meine eigenen Werke spiele?
- Welche Rechte übertrage ich der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag?
- Wie nehme ich Rechte zum Berechtigungsvertrag hinzu/aus diesem aus?
Herstellungsrecht Film, Werbung, Cover
- Ich möchte ein Cover zum Download/Streaming/Verkauf anbieten. Was muss ich beachten?
- Was muss ich tun, wenn ich Musik für eine Filmproduktion nutzen möchte?
- Was muss ich tun, wenn ich Musik für einen Werbefilm nutzen möchte?
Herstellungsrecht Social Media
- Ich möchte einen Musikinhalt auf eine Video-Plattform, wie z. B. YouTube, hochladen. Was muss ich beachten?
- In welchen Fällen wird das Herstellungsrecht auf UGC-Plattformen wie z. B. YouTube, Facebook, Instagram oder TikTok von der GEMA wahrgenommen?
- Kann ich gegen die Verwendung meiner Werke/Musik in Videos auf YouTube, TikTok und Co. vorgehen?
- Vergibt die GEMA auch das Herstellungsrecht für Werbung auf UGC-Plattformen?
- Welche Rechte habe ich als Urheberin oder Urheber, wenn meine Musik in Videos auf YouTube, Instagram, TikTok & Co. verwendet wird?
- Wie kann ich die Herstellungsrechte für gewerblichen User Generated Content von der GEMA zurückrufen? Gilt da eine Frist?
- Wie werden die Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts an UGC-Plattformen verteilt?
Rechtsnachfolgende
Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:
+49 (0) 30 726215-61Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr