Verlegerbeteiligung

Das Kammergericht hatte am 14. November 2016 entschieden, dass Musikverleger an Tantiemen-Ausschüttungen zwischen Juli 2012 und Dezember 2016 nur dann beteiligt werden dürfen, wenn die Musikurheber dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.

Im sogenannten Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV) haben die Mitglieder der GEMA zunächst mitgeteilt, ob und in welchem Umfang eine Beteiligung der Verlage bestätigt wird. Dieses Verfahren wurde in der ersten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen.

Auf Basis der Angaben im EBV konnte die GEMA die Rückabwicklung für die Jahre 2012 bis 2016 vorbereiten. Die Ergebnisse der Rückabwicklung teilt die GEMA ihren Mitgliedern im Oktober 2018 mit.