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Ich möchte auf meiner Webseite Musik zum Streaming/Download anbieten. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?
Wenn Sie auf Ihrer Webseite Musik zum Streamen oder zum Download anbieten, greift bei uns der Tarif VR-OD 10 (II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Streaming bzw. II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Download). Dieser gilt sowohl bei reiner Musik (Audios) als auch bei Musikvideos. Anmelden können Sie diese Nutzung von Musikinhalten in unserem Onlineportal. Eine genaue Definition sowie mehr zu den Abrufzahlen und Preisen finden Sie auf unserer Tarifseite für Onlinenutzungen in geringen Umfang.
Bei Streaming gilt: Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze: 364.500 p. a.; Einnahmengrenze: 24.000 € netto p. a.) findet der Tarif VR-OD 9 Anwendung.
Bei Download gilt: Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze:15.000 p.a.; Einnahmengrenze: 24.000 € netto p.a.) findet der Tarif VR-OD 7 Anwendung. Zusätzlich zur Lizenz für Music on Demand Download können Sie eine weitere günstigere Lizenz für Hörproben mit bis zu 90 Sekunden Spieldauer erwerben (180 € netto/Jahr). Diese vergünstigte Lizenz gilt nur in Verbindung mit dem Angebot des Music on Demand Downloads. Weitere Informationen zu den Abrufzahlen und Preisen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie generell, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.