Radio
Das Radio: Eine Erfolgsgeschichte
Das Radio ist so lebendig wie eh und je. Es hat seinen festen Platz in unzähligen Wohnungen, Geschäften und selbst Fahrzeugen des Landes. Durchschnittlich 35 Millionen Menschen in Deutschland hören täglich Radio – und das bei mittlerweile mehr als 400 Radiosendern. Charakteristisch für das Radio bleibt vor allem eines: die Musik. Davon, dass sie im Radioprogramm eine so zentrale Stellung einnimmt, sollen auch unsere Mitglieder profitieren.
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Die Sparten Hörfunk einfach erklärt
In den Sparten Hörfunk (R, R VR) fließen die Musiknutzungen aus Radiosendungen ein. Das können sein: Musiktitel, Hörspiele, Jingles und Sounddesigns, aber auch Werke oder Werkausschnitte als Pausen-, Einleitungs- oder Erkennungsmusik.
Jede Werknutzung im Hörfunk wird einzeln vergütet. Wie hoch der Ausschüttungsbetrag ist, hängt insbesondere davon ab, wie lang, auf welchem Sender und wie oft das Werk gesendet wurde und ob es als regulärer Musiktitel oder etwa als Jingle oder Pausenmusik erklang.
Die Radiosender erwerben eine Pauschallizenz und können dafür das gesamte von der GEMA vertretene Repertoire nutzen. Alle größeren Radiosender sind verpflichtet, uns jede Nutzung eines Musikstücks mit den Werkdetails und der Nutzungsdauer zu melden.
Hörfunk auf einen Blick
So teilen sich die Sparten auf:
Die Einnahmen von Radiosendern schütten wir in den Sparten Hörfunk Aufführungs- oder Senderecht (R) und Hörfunk Vervielfältigungsrecht (R VR) aus.
Woher die Einnahmen kommen:
In erster Linie handelt es sich um Lizenzeinnahmen von Radiosendern für Sende- und Vervielfältigungsrechte.
Hinzukommen – neben weiteren Zuflüssen – 60 % der Einnahmen aus mechanischen Musikwiedergaben, die die GEMA dafür erzielt, dass z. B. in Einzelhandelsgeschäften oder Gastronomiebetrieben Radiomusik gespielt wird.
Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
Die Nutzungsmeldungen erhalten wir von den Radiosendern. Das geschieht teilweise anhand automatisierter Musikerkennung mittels sogenannter Monitoringverfahren.
Wie die Gelder verteilt werden:
Die Einnahmen in unseren Hörfunk-Sparten verteilen wir kollektiv nach Minutenwerten. Die Höhe der Tantiemen hängt davon ab, welches Werk wie oft, mit welcher Sendedauer, in welchem Zusammenhang und auf welchem Sender gespielt wurde. Je nach Lizenzeinnahmen und Programm des jeweiligen Senders werden Nutzungen unterschiedlich gewichtet.
Wichtige Termine und Fristen für Sie
Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.
Nutzen Sie gleichzeitig auch den Soundfile Upload, um Ihre Werke automatisch durch Monitoring-Dienstleister erkennen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre genutzten Werke in den Meldungen der Sender enthalten sind.
Ausschüttungsturnus pro Jahr:Zum 01.07. schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus.
Reklamationsfristen:Sie haben 18 Monate nach der Hauptausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.