Der Soundfile Upload
Mit unserem Soundfile Upload Service erhalten Sie die Möglichkeit, uns Soundfiles Ihrer Werke zur Verfügung zu stellen. Sie finden den Service im Onlineportal. Wenn Sie dort die Soundfiles hochgeladen haben, können wir die Audiodateien Ihrer Werke an alle Monitoring-Dienstleister weiterleiten. Dies wiederum stellt sicher, dass Ihre Werke, wenn sie gespielt werden, in den Nutzungsmeldungen, die wir erhalten, erfasst sind.
Benutzerhandbuch
Anforderungen an die Datei
Dateiformat
WAV (PCM, 16Bit/48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320 kbps)
Inhalt
Nur eine Audiodatei pro Werk. Ohne Voice Over – kein fertiger Spot
Metadaten-Pflicht
Titel, Werknummer, Urheber und Auftragskomposition
Das passiert nach dem Soundfile Upload:
Nach der Freigabe Ihres Soundfiles geben wir es zum Monitoring an Partnerunternehmen (wie Soundmouse, bmat und Yacast).
Wir monitoren in den Bereichen:
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TV-Werbung
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TV & Hörfunk
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Clubs & Diskotheken
Der Soundfileprozess im Detail
Einloggen in das GEMA Onlineportal
Soundfile hochladen
Metadaten ergänzen
Systemcheck
Freigabe
Fertig
TV-Werbespots anmelden
Bei Werbespots, die im Fernsehen genutzt werden, ist das Soundfile besonders wichtig. Laden Sie die Audiodatei bei Ihrer Anmeldung auf jeden Fall hoch.
FAQ – häufige Fragen zum Soundfile-Upload
Allgemein
Wenn bei der GEMA sehr viele Werkanmeldungen gleichzeitig eingehen, kann es durch unsere Qualitätssicherungen bei der Bereitstellung Ihres neuen Werkes in der Werkzuordnung des Soundfile Uploads zu Verzögerungen kommen.
Zu einem Werk können alle unterschiedlichen, final bearbeiteten Aufnahmen hochgeladen werden. Sollten sich die Aufnahmen nur in der Länge unterscheiden, ist es ausreichend nur die längste Aufnahme hochzuladen.
Audiodatei
wav (PCM,16Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320kbps)
Clubs- und Diskotheken: Um ein eindeutiges Monitoring-Ergebnis zu erhalten, sollten immer alle verbreiteten Mixe eines Soundfiles hochgeladen werden
Soundfiles zu Cover-Versionen sind in der Regel den Original-Komposition zu zuordnen. Damit die Cover-Versionen identifiziert werden können, sind Interpret, Trackversion und ggf. der ISRC in den Soundfile-Informationen zu hinterlegen.
Handelt es sich bei der Coverversion um eine Bearbeitung des Werkes, ist die entsprechende Werkfassung zu zuordnen.