Unsere Ausschüttungen zum 01.04.2025

Online
Zum 01.04.2025 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Musik (Streaming & Download), Video (Streaming & Download), Social Media (Nutzungsmeldungen) und Web (u.a. Hintergrundmusik auf Webseiten).
Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in der Verteilung zum 01.04.2025 enthalten sind, finden Sie hier.
Music on Demand (Streaming & Download)
In den Music on Demand-Sparten (MOD S, MOD D) verteilen wir Nutzungen von Musik, die gestreamt oder heruntergeladen werden. Die MOD-Sparten beinhalten paneuropäisches Repertoire. Musikabrufe außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download zu MOD S und MOD D.
Wenn Sie mehr über die Verteilung in unseren Online-Sparten Music on Demand erfahren möchten, lohnt sich ein Blick auf die Seite zur MOD-Verteilung.

Video on Demand (Streaming & Download)
In den Video on Demand-Sparten (VOD S, VOD D) sind Musiknutzungen in Filmen und Serien enthalten, die über Internetplattformen wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ direkt gestreamt werden können oder als Download verfügbar sind. Die VOD-Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verteilung für Amazon (Abo) für das 1. Halbjahr 2024 noch nicht enthalten ist. Die Ausschüttung wird voraussichtlich zum 01.10.2025 erfolgen.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu VOD S und VOD D.
Ausführliche Informationen zur Verteilung in den Sparten Video On Demand finden Sie auf unserer Seite zur VOD-Verteilung.
Social Media
Wird Ihre Musik auf YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Social Media-Sparten (GOP, GOP VR). Zum 01.04.2025 schütten wir, wie gewohnt, diese Einnahmen auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.
Mehr als nur Worte: Die GEMA verteilt erstmals Einnahmen für Nutzungen von Lyrics auf Facebook und Instagram
Wir alle wissen, wie wichtig Liedtexte (Lyrics) neben Melodien sind. Man hört eine bekannte Melodie und kann sofort den Text mitsingen. Lyrics sind das Herzstück eines jeden guten Songs. Sie können tief berühren, zum Nachdenken und Träumen anregen und auch besondere Momente schaffen.
Daher freuen wir uns, mit der Ausschüttung zum 01.04.2025 in den Social Media-Sparten GOP und GOP VR Tantiemen für Lyrics als Zuschlag zu verteilen. Wie kommt das zu Stande? Auf Social Media-Plattformen wie Facebook und Instagram können zusätzlich zur Unterlegung von Videos mit Musik auch die entsprechenden Songtexte angezeigt werden. Die Anzeige des Textes im Video wird von der GEMA gesondert lizenziert. Die entsprechenden Einnahmen schüttet die GEMA nun erstmals an die Mitglieder aus.
Die Verteilungssumme liegt im mittleren sechsstelligen Bereich und enthält Einnahmen aus den Jahren 2022 und 2023. Die Ausschüttung erhalten nur Textdichter, Textdichterinnen und deren Verlage, vorausgesetzt sie haben der GEMA die graphischen Rechte am Text für den Online-Bereich (Einblendung von Lyrics in Facebook & Instagram-Clips) eingeräumt.
• GOP Zuschlag 2023 T Lyrics FB/Instagram 2022/23
• GOP VR Zuschlag 2023 T Lyrics FB/Instagram 2022/23
• GOP Zuschlag 2023 V Lyrics FB/Instagram 2022/23
• GOP VR Zuschlag 2023 V Lyrics FB/Instagram 2022/23
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu GOP und GOP VR.
Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.
Tonträger
In der Sparte Tonträger Vervielfältigungsrecht (Phono VR) findet zum 01.04.2025 eine Überhangausschüttung statt. Die Hauptausschüttung für das 1. Halbjahr 2024 ist bereits zum 01.01.2025 erfolgt.
Informationen zur Sparte Tonträger finden Sie auch auf unserer dazugehörigen Spartenseite.


Ausland
In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verteilung Italien für den Zeitraum 1. Halbjahr 2023 aufgrund von offenen Steuerfragen derzeit noch nicht zur Ausschüttung bereitsteht. Betroffen sind ebenso Einnahmen aus Frankreich für die Sparte A VR für das 2. Halbjahr 2023.
Welche Länder und Zeiträume zum 01.04.2025 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen. Mehr zu unserer Sparte können Sie auf unserer Auslandsseite abrufen.
Gesetzliche Vergütungsansprüche
Zum 01.04.2025 erhalten Sie eine Ausschüttung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA) für das Geschäftsjahr 2023. Dabei handelt es sich um Vergütungsansprüche aus privaten Vervielfältigungen (z.B. Überspielen von Musik auf einen USB-Stick oder Downloads in Clouds), dem Verleih durch Bibliotheken sowie der Nutzung von Musik in Unterricht, Wissenschaft und anderen Institutionen. Die Einnahmen aus GVA werden als Zuschlag verteilt, da für eine nutzungsbezogene Verteilung die hierfür erforderlichen Nutzungsmeldungen nicht ermittelbar sind.
Als Reaktion auf diese Entwicklung, erfolgt nun eine deutliche Erhöhung des Anteils am Zuschlag für den Bereich Music on Demand Streaming (MOD S, MOD S VR). Zusätzlich werden die Bereiche Video on Demand Download & Streaming (VOD D, VOD D VR; VOD S, VOD S VR) sowie Social Media Plattformen (GOP, GOP VR) neu in die Zuschlagsverteilung mit einbezogen.
Außerordentliche Einnahmen von Amazon
Zusätzlich zu den regulären Einnahmen für GVA hat die GEMA außerordentliche Einnahmen von Amazon für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre (2021 & 2022) erhalten. Die Ausschüttung erfolgt ebenfalls als Zuschlag zum 01.04.2025.
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
In den Kontoauszügen finden Sie die Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungsansprüche als Bruttobeträge. Die Kostenabzüge für jede Position werden explizit und gesondert aufgeführt, da seit dem letzten Jahr nur noch diese umsatzsteuerpflichtig sind. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
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Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
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Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z.B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.
Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z.B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.
Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation.
Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP/GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2025 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber/-in hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein.
Fragen zur Reklamation richten Sie bitte an die Serviceabteilung unter der E-Mail: mitgliederservice@gema.de. Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs zu Ihnen sind. Diese stehen Ihnen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung.
Der Ablauf ist folgendermaßen:
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Die Detailaufstellungen stehen im Meine Downloads zur Verfügung.
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Zeitgleich überweisen wir Ihre Tantiemen.
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Der Kontoauszug wird ausgestellt und im Onlineportal zur Verfügung gestellt.
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
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Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
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Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.